Die Altersversorgung in Deutschland umfasst alle Arten der Absicherung im Ruhestand.
Unter diesem Begriff versteht man alle Möglichkeiten, sich im Ruhestand finanziell abzusichern.
Generell unterscheiden wir 3 Arten der Altersversorgungen:
Sie ist das gesetzliche Angebot zur finanziellen Absicherung im Alter. Die gesetzliche Rente wird durch Beiträge finanziert. Die gesetzliche Altersversorgung ist im Sozialgesetzbuch Nr. 6 umfassend geregelt. Daneben gibt es noch Sonderformen von gesetzlichen Renten, wie die Altersversorgung der Landwirte.
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Das SGB VI ist öffentliches Recht im Bereich Sozialrecht. Somit sind bei Streitigkeiten wegen der gesetzlichen Rente die Sozialgerichte zuständig.
Die Betriebsrente ist die 2 Säule der Alterssicherung. Sie bietet den Arbeitnehmern über das Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung verschiedene Möglichkeiten zur Geldanlage in bestimmten Durchführungswegen an. So kann sich der Arbeitnehmer zum Beispiel im Wege einer Direktversicherung oder in einer Unterstützungskasse noch weitere Finanzpolster für das Rentenalter sichern. Die Sparanlagen sind staatlich gefördert. Sie unterliegen jetzt der sogenannten nachgelagerten Versteuerung.
Das Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung ist fast ausschließlich Arbeitsrecht. Im Streitfall sind die Arbeitsgerichte zuständig.
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Viele Deutsche haben ein Teil ihres Geldes in Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen oder Sparplänen angelegt. Alles für den Zweck, um im Alter neben der gesetzlichen Rente finanziell abgesichert zu sein.
Diese Form der Alterssicherung ist ausschließlich auf den Abschluss eines privaten Versicherungsvertrages ausgerichtet.
Eine Form der privaten Absicherung ist die Geldanlage in Immobilien (Betongold) oder in die Riesterrente. Für Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, bietet sich die Rürup-Rente an. Eine ganz wichtige Form der Altersversorgung ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wissenswertes hierzu können Sie in unserem Beitrag zum Thema BU-Versicherung nachlesen.
Bei Streit über Fragen der privaten Alterssicherung sind in der Regel die Zivilgerichte zuständig. Geregelt sind die meisten privaten Anlageformen in dem Versicherungsvertragsgesetz. Daneben finden sich noch Regelungen in dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und Steuergesetzen.
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Prämienbeiträge für der privaten Altersanlage und Beiträge zur gesetzlichen Rente können einkommenssteuermindernd bei der Steuererklärung in Ansatz gebracht werden.