Die Flexirente 2017

Keine neue Rente, aber mit vielen Änderungen

Sie haben es wahrscheinlich in diesem und im letzten Jahr oft gehört, die Flexirente 2017. Schon ab dem ersten 01.Januar ging es in der ersten Stufe los. Zum Juli 2017 wird der 2.Teil gestartet.

Was sich hinter dem Begriff die Flexirente 2017 verbirgt, wir klären auf.

Die Flexirente 2017 startete am 01.Januar 2017. Eigentlich war der Startschuss schon viel früher. Am 01. Juli 2014 als die Mütterrente und die neue abschlagsfreie Rente mit 63 losging, war auch die Geburtsstunde der Flexirente. Der Begriff der Flexirente ist ein politisches Schlagwort.


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Der erste Schritt der Flexirente

In einem ersten wurde eine rentenrechtliche Regelung im SGB VI geändert. Es ist seit dem 01.07.2014 möglich ein Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen mit befristeten Verträgen über die Regelaltersgrenze hinaus zu verlängern. Wir haben in unseren Flexirentenratgeber darüber berichtet.

Daneben wurde auf Vereinbarung der großen Koalition eine Kommission eingerichtet, die die Flexibilisierung des Renteneintrittes und den Hinzuverdienst zur Rente neu klären sollte. Das Ergebnis ist das „neue“ Flexirentengesetz, was in Teilen schon am 01.01.2017 in Kraft getreten ist.

Die Flexirente 2017- eine kurze Übersicht:

Was ist neu bei der Flexirente:

  • wer eine vorgezogene Altersvollrente erhält und weiter arbeitet, ist seit dem 01.01.2017 bis zur Regelaltersgrenze weiter rentenversicherungspfichtig versichert (vorher bestand Versicherungsfreiheit),
  • neue Einkommensanrechnungsvorschriften für die vorgezogene Altersrente, neue Teilrente, ab dem 01.07.2017
  • neue Hinzuverdienstregelungen zur Erwerbsminderungsrente ab dem 01.07.2017,
  • verbesserte Möglichkeiten den Rentenabschlag mit dem Renteneintritt zum 63. Lebensjahr durch eine besondere Beitragszahlung zurückzukaufen (jetzt schon ab dem 50. Lebensjahr möglich, mit Ratenzahlung),
  • verbesserte Möglichkeiten der Rehabilitation und Teilhabe zum Arbeitsleben (Rechtsanspruch auf Reha wurde festgeschrieben, Neuordnung der gesetzlichen Vorschriften im Rentenrecht)

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Einige der neuen Maßnahmen wurden schon von vielen Seiten beleuchtet. Entweder für gut befunden oder kritisiert. Interessant sind zum Beispiel an der verbesserten Rückkaufsmöglichkeit für den Rentenabschlag die guten Renditechancen. Zurzeit bietet die Deutsche Rentenversicherung mit den jährlichen Rentensteigerungen  ca. 2- 3 % Verzinsung auf die eingezahlten Beiträge an ( Die Deutsche Rentenversicherung ist  keine Bank oder private Versicherung).

Fazit

Die Flexirente bringt echte Neuerungen für viele Rentner. Zusammengefasst ist die Flexirente 2017 ein sehr positives Reformwerk auf die anstehenden Umwälzungen der Rentenversicherung wegen der Altersdynamik in Deutschland. Sie kann aber nur der erste Schritt sein. Weitere Maßnahmen sind auf politischer Ebene erforderlich, um die gesetzliche Rente zukunftssicher zu gestalten.

 

Abschlag zurückkaufen!

Wer mit 63 Jahren in Rente gehen will, muss oftmals Abschläge zur Rente in Kauf nehmen. Diese Abschläge können ab dem 01. Juli 2017 zu verbesserten Bedingungen durch besondere Beitragszahlungen vermieden werden. Wie es geht? Wer 50 Jahre alt ist, kann eine besondere Rentenauskunft anfordern und den ausgerechneten Betrag mit Raten bis zum gewünschten Renteneintritt zahlen. Wissenswertes und Details zu diesem Thema in unserem neuen Flexirentenratgeber auf rentenbescheid24.de 

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