Die Mütterrente 2 ist der Nachfolger der Mütterrente 1. Sie ist das Wunschkind der CSU. Im Koalitionsvertrag ist sie vereinbart. Vereinfacht gesagt, sollen alle Mütter und Väter die 3 oder mehr vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, mit den Eltern die nach 1992 geborene Kinder erzogen haben, gleichgestellt werden. Die Eltern die weniger als 3 Kinder erzogen haben, sollen außen vor bleiben.
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
Seit dem 18. März 2018 wurde vieler Orts spekuliert, was und wie die neue Mütterrente ausgestaltet sein kann. Am 13. Juli 2018 legte unser Bundesminister Hubertus Heil die Karten auf den Tisch. Der neue Referentenentwurf zum Rentenversicherungsleistungsverbessungs-und Stabilisierungsgesetz wurde im Zuge einer Pressekonferenz veröffentlicht.
Sie können den Referentenentwurf hier herunterladen!
Im Gesetzesvorschlag ist die neue Mütterrente, so wie sie im Koalitionsentwurf geregelt ist, umfassend gesetzlich beschrieben.
Mütter und Väter mit 3 oder mehr vor 1992 geborenen Kindern sollen in den Genuss der Erweiterung der Kindererziehungszeiten kommen. Was hinter den Kindererziehungszeiten steht, können Sie hier nachlesen!
Die Mütterrente 2 ist keine neue Rentenart. Sie ist ein politischer Begriff aus dem Wahlkampf, der an sich fehlerhaft besetzt ist.
Wie sich schon aus den vorangegangenen Gesetzesentwürfen ergibt, können (nicht müssen) Kindererziehungszeiten Müttern oder auch Väter zugeordnet werden. Eigentlich müsste die Mütterrente allgemein Erziehungsrente heißen. Dann würde man der Gesetzessystematik gerecht werden.
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Sie hat die Funktion der Zuordnung von Kindererziehungszeiten und der Erhöhung einer Rente durch Zuweisung von Entgeltpunkten. Dabei wird- wie in früheren Regelungen auch geschehen- zwischen Zugangsrentnern und Bestandsrentnern unterschieden. Zugangsrentner erhalten die Erziehungszeiten im Versicherungsverlauf exakt ausgewiesen. Die Zuschläge an Entgeltpunkten werden mit anderen Entgeltpunkten aus Pflichtbeitragszeiten usw. verrechnet. Bei Bestandsrentnern gibt es ohne Restriktionen einen Zuschlag an einem Entgeltpunkt als persönlicher Entgeltpunkt!
- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente