Aus der PKV mit Familienversicherung in die GKV wechseln, ist nicht einfach! Der Wechsel muss gut durchdacht werden. Viele Hürden und Hindernisse sind zu umschiffen! Dabei ist es wichtig, dass Sie uns, als Ihre fachlich versierten Berater umfassend über Ihre persönliche Situation aufklären. Wir können Ihnen dann im Detail sagen, ob ein Wechsel über die Familienversicherung Ihres Ehepartners machbar ist!
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Wenn der Wechsel möglich ist, sagen wir Ihnen wie es funktionieren kann! Es gibt hierbei keine Tricks und kein Schwarz oder Weiß. Sondern immer im Blick, Ihr persönlicher Einzelfall und Ihre privaten, beruflichen und familiären Besonderheiten. Und die gesetzlichen Voraussetzungen der Familienversicherung! Der Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche KV über die Familienversicherung des Ehepartners ist eines der absolut legalen Mittel, die das Sozialgesetzbuch Nummer 5 anbietet. Es ist vor allem für die Betroffenen interessant, die über 55 Jahre alt sind! Dabei sind viele einzelne Details zu durchleuchten. So unter anderem die Fragen:
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Art der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist weder eine Pflichtmitgliedschaft noch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Die Aufnahme in die Familienversicherung des Ehepartners ist nur unter verschiedenen Voraussetzungen möglich.
Erfahren Sie, ob und wie der Wechsel bzw. Übergang in die GKV möglich ist
und welche gesetzlichen Möglichkeiten Sie nutzen sollten!
In der Familienversicherung versichert ist der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sowie die Kinder der familienversicherten Kinder, wenn diese Familienangehörigen:
Zur Höhe des Gesamteinkommens bei der Familienversicherung können Sie diesen Beitrag in unserem Renten-ABC nachlesen!
Nur wenn Sie die vorgenannten Voraussetzungen in jedem Punkt erfüllen, haben Sie Anspruch auf die Aufnahme in die kostenfreie Familienversicherung!
Rentnerinnen und Rentner, die in der privaten KV versichert sind, erhalten oft so hohe Renten, dass sie über der entsprechenden Einkommensgrenze von 1/7 der monatlichen Bezugsgröße liegen.
Dann müssen sie aus der vollen Altersrente eine Teilrente machen. Dieses Thema haben wir umfangreich in einen Beitrag erörtert. Hier zum Nachlesen!
Die Wahl der Teilrente ist kein Verzicht auf die Rente. Daher können Sie ganz bewusst eine Teilrente wählen, um dann im Ergebnis das monatliche Renteneinkommen unter die magische Grenze von 455€ zu drücken.
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Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, können Sie sogar im hohen Rentenalter in die GKV Ihres Ehepartners wechseln. In diesem Fall erhalten Sie eine Bestätigung der Mitgliedschaft in der Familienversicherung der Krankenkasse Ihres Partners. Diese Bestätigung legen Sie zur Kündigung Ihrer PKV vor.
Bitte achten Sie darauf, dass die Mitgliedschaftsbestätigung mindestens Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und die Mitgliedschaftsnummer enthält. Was so einfach klingt, ist in der Praxis oft problematisch, weil einzelne private Krankenversicherungen die Kündigung nur deshalb nicht akzeptieren, weil die Mitgliedschaftsbestätigung nicht vollständig ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre private KV kündigen müssen. Von allein hört die Versicherung nicht auf. Sie können bis maximal 3 Monate rückwirkend den privaten Krankenversicherungsvertrag schriftlich kündigen. Dies geht aber nur, wenn Sie eine gesetzliche Mitgliedschaft in der KV nachweisen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Am besten mit Zugangsnachweis, wie eingeschriebenen Brief oder einem Faxsendebericht.
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Wenn für Sie eine gewisse Zeit in der Familienversicherung vergangen ist und keine rückwirkenden Änderungen zu erwarten sind, lassen Sie sich bitte durch einen förmlichen Verwaltungsakt bestätigen, dass Sie Mitglied in der kostenfreien Familienversicherung sind. Dieses Recht haben Sie.
Wer von seiner eigenen Rente in Höhe von 1000€ monatlich 650€ an die private KV bezahlen muss, fährt wirtschaftlich gesehen oft besser, in der kostenfreien Familienversicherung mit seiner Teilrente von 450€ zu bleiben. Damit hat der Versicherte einen kostenfreien Krankenversicherungsschutz und monatlich mehr von seiner Rente, als wenn er wegen seiner vollen Altersrente die PKV selbst zahlen muss. Ansonsten wird der Familienversicherte, wenn er sich neben der monatlichen Teilrente noch für einen Minijob entscheidet oder später für die Aufnahme einer versicherten Beschäftigung, aus der Familienversicherung heraus nahtlos Mitglied in der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung.
Dann muss er für die freiwillig gesetzlich KV eigene Beiträge in Höhe der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage oder bei deren Überschreiten in Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen zahlen. Und zwar mit dem vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent, Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag.
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Erfahren Sie genau, ob der Wechsel bzw.
Übergang in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
oder die GKV bei Ihnen möglich ist und welche Wege es für Sie gibt.
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