Die Auslandsrenten sind für viele Deutsche ein wichtiges Thema. Denn jedes Jahr gehen tausende deutsche Staatsbürger auf die große Reise und machen Berufserfahrungen im europäischen oder nichteuropäischen Ausland. Nach der Rückkehr stehen sie dann vor der Frage, habe ich jetzt im Ausland Rentenansprüche erworben. Wenn ja, wie kann ich meine Rente im Ausland geltend machen. Wohin kann ich mich wenden? Hier erklärt in unserem Übersicht zu den Auslandsrenten.
In aller erster Linie wollen wir mit der Reise durch die Renten im Ausland bei unseren direkten Nachbarn beginnen. Danach geht es weiter weg und dann bis nach Japan, dem Land der aufgehenden Sonne. Selbst die neuseeländische Rente werden wir Ihnen vorstellen.
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren
Es stellt sich auch die Frage, ob ich in Deutschland Rentenansprüche erwerbe, wenn ich für 1 Jahr in Österreich für meine Firma arbeite. Auch diese Fragen werden wir beantworten. Aber in aller erster Linie geht es um die Rentenansprüche, wie ich als Deutscher erwerbe, wenn ich im Ausland arbeite und nicht in Deutschland lebe.
Wer ausländische Renten beantragen will oder muss, kann dies zum Teil auch von Deutschland aus machen. Die Bearbeitungszeiten variieren deutlich. So kann es sein, dass wenn Sie in Tschechien eine Rente beantragen, viele Monate warten müssen, ehe überhaupt eine Antwort kommt. Daneben noch die Frage, ob der Antragsteller in Deutschland eine Auslandsrente bei einer staatlichen Behörde beantragen kann.