Das Rentensystem in Frankreich ist ähnlich wie in Deutschland in 3 Säulen der Altersvorsorge aufgebaut. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass es eine Grund- oder Basisrente gibt.
Grundrente (règime de base), obligatorisches berufliches Zusatzsystem (rètraite complementaire) und die private Vorsorge mit dem System PERCO und PERP.
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Das französische Rentensystem ist ebenfalls ein „Sozialstaatversicherungssystem“. Das heißt, es ist relativ stabil und komplex. Allerdings gab es in den letzten 15 Jahren eine Reihe von Reformen, die die Beitragsjahre anhoben und die Bemessungsgrundlagen veränderten.
Die Altersvorsorge ist in die Grundrente und ein berufliches Zusatzsystem unterteilt, damit die Sicherung des Lebensstandards im Alter realisiert werden kann. Beide Systeme beruhen auf dem Umlagesystem und die Leistungen sind in der Regel beitragsdefiniert.
Eine Besonderheit des französischen Systems ist die Begünstigung von Kindern bzw. besonders kinderreichen Familien. Zum einen werden 2 Jahre/Kind (Mütter) zur Versicherungszeit gutgeschrieben, andererseits gibt es eine einkommensabhängige Rentensteigerung (ab 3. Kind) für Väter und Mütter.
Die beiden Zweige der obligatorischen Rentenversicherung werden nach Berufsgruppen und Branchen differenziert.
Die Grundrente (régime de base) soll ca. 50% des durchschnittlichen Einkommens ersetzen. Nach der Rentenreform von 2010 wurde eine Erhöhung der Beitragsjahre bis 2020 auf 41,5 Jahre festgelegt. Für die Rentenberechnung werden die besten 25 Beitragsjahre (früher 10) herangezogen.
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Die berufliches Zusatzsystem (rètraite complementaire) unterteilt sich in die Dachverbände ARRCO für Arbeitnehmer und AGIRC für Führungskräfte. Es beruht, wie die Grundrente, auf dem Umlageverfahren. Die Leistungen sind somit beitragsdefiniert.
Das Zusatzsystem ist das, für die Sicherung des Lebensstandards, wesentliche ergänzende System zur Grundrente.
Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer mit kontinuierlicher Beitragszahlung ersetzt das berufliche Zusatzsystem 70% des Brutto- und ca. 85% des Nettoentgelts.
Bei den Geringverdienern erreichen die Ersatzraten für die Arbeitnehmer nur ca. 40% des Bruttoeinkommens und maximal ca. 50% des Nettoeinkommens.
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