Das Rentensystem in Frankreich

In unserem Renten-ABC erklären wir Rentenbegriffe oder stellen Rentenantworten auf Fragen vor. So interessiert uns zum Beispiel, wie Rentensysteme im Ausland aussehen, damit wir diese mit unserer gesetzlichen Rente vergleichen können. So finden Sie unter dem Begriff ausländische Renten verschiedene Systeme erklärt. So auch das Rentenversicherungssystem aus Frankreich.

Das Rentensystem in Frankreich ist ähnlich wie in Deutschland in 3 Säulen der Altersvorsorge aufgebaut. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass es eine Grund- oder Basisrente gibt.

Das Rentensystem in Frankreich: Grundzüge de Sozialversicherungssystems

Grundrente (règime de base), obligatorisches berufliches Zusatzsystem (rètraite complementaire) und  die private Vorsorge mit dem System PERCO und PERP.


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Das französische Rentensystem ist ebenfalls ein „Sozialstaatversicherungssystem“.  Das heißt, es ist relativ stabil und komplex. Allerdings gab es in den letzten 15 Jahren eine Reihe von Reformen, die die Beitragsjahre anhoben und die Bemessungsgrundlagen veränderten.

Die Altersvorsorge ist in die Grundrente und ein berufliches Zusatzsystem unterteilt, damit die Sicherung des Lebensstandards im Alter  realisiert werden kann.  Beide Systeme beruhen auf dem Umlagesystem und die Leistungen sind in der Regel  beitragsdefiniert.

Eine Besonderheit des französischen Systems ist die Begünstigung von Kindern bzw. besonders kinderreichen Familien. Zum einen werden 2 Jahre/Kind  (Mütter) zur Versicherungszeit gutgeschrieben, andererseits gibt es eine einkommensabhängige Rentensteigerung (ab 3. Kind) für Väter und Mütter.

Das Rentensystem in Frankreich:Grundrente

Die beiden Zweige der obligatorischen Rentenversicherung werden nach Berufsgruppen und Branchen differenziert.

Die Grundrente (régime de base) soll ca. 50% des durchschnittlichen Einkommens ersetzen. Nach der Rentenreform von 2010 wurde eine Erhöhung der Beitragsjahre bis 2020 auf 41,5 Jahre festgelegt. Für die Rentenberechnung werden die besten 25 Beitragsjahre (früher 10) herangezogen.


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Das Rentensystem in Frankreich: Zusatzrente

Die berufliches Zusatzsystem (rètraite complementaire) unterteilt sich in die Dachverbände ARRCO für Arbeitnehmer und AGIRC für Führungskräfte. Es beruht, wie die Grundrente, auf dem Umlageverfahren. Die Leistungen sind somit beitragsdefiniert.

Das Zusatzsystem ist das, für die Sicherung des Lebensstandards, wesentliche ergänzende System  zur Grundrente.

Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer mit kontinuierlicher Beitragszahlung ersetzt das berufliche Zusatzsystem 70% des Brutto- und ca. 85% des Nettoentgelts.

Bei den Geringverdienern erreichen die Ersatzraten für die Arbeitnehmer nur ca. 40% des Bruttoeinkommens und maximal ca.  50% des Nettoeinkommens.

Das Rentensystem in Frankreich:Private Vorsorge

Die kombinierten Leistungen  der obligatorischen Säule bremsen natürlich die Tendenz der Arbeitnehmer zur privaten Vorsorge.Die Reformen der vergangenen Jahre haben u.a. eine neue Form der kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge geschaffen (System PERCO) und ein weiteres System (PERP) der steuerlichen Begünstigung privater Vorsorge.Damit ist, auch in Frankreich, die zukünftig  wachsende Bedeutung kapitalgedeckter betrieblicher und privater Altersvorsorge zu erwarten.


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Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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