Das österreichische Rentensystem wird über Beiträge und Steuerzahlungen finanziert. Es gibt weder eine steuerfinanzierte Riester-noch Rüruprente für Selbstständige. Auf diese zusätzlichen Altersvorsorgesystem verzichtet Österreich vollständig, mit Erfolg wie man sehen kann! Informationen zur deutschen Zusatzrente können Sie hier nachlesen!
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Das österreichische Gesundheitssystem wird trotz niedriger Krankenversicherungsbeiträge von 7,65% als eines der besten im internationalen Vergleich beurteilt (Kosten – 10,2% Bruttoinlandsprodukt).
Die Arbeitslosenversicherung in Österreich mit Beitragssätzen von 3% jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist auch ohne Hartz IV solide finanziert. In Österreich sichert die gesetzliche Rentenversicherung den Lebensunterhalt und –standard der Rentner komplett ab.
Die staatliche Rentenversicherung, umfasst die Alterspension, die Invaliditätspension sowie die Hinterbliebenenpension.
Um Altersarmut entgegenzuwirken erhalten Rentner bei Unterschreitung der Mindestleistung eine steuerfinanzierte Ausgleichszulage.
Der vorzeitige Ruhestand bedeutet in Österreich hohe Abschläge. Im Gegenzug erwirbt der länger Arbeitende nur relativ geringe Rentenniveauzuwächse.
Weitere mögliche, anders finanzierte, Säulen werden nicht staatlich gefördert.
Allerdings besteht seit 2003 eine Betriebsrentenpflicht, bei dem die Arbeitgeber einen Pflichtbeitrag von 1,53% des Bruttomonatslohns für jeden Arbeitnehmer in Vorsorgekassen einzahlen. Bei Renteneintritt kann der Arbeitnehmer zwischen einer Gesamtauszahlung oder monatlicher Zusatzrente wählen.
Ein Wort zu den österreichischen Beamten. Sie werden zwar nicht in die Rentenversicherung einbezogen, aber die Leistungen werden schrittweise an die der Erwerbstätigen angepaßt. Dies erhöhte die Akzeptanz für die Rentenreformen.
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Natürlich werden die Pensionen aus einem anderen Budget finanziert.
Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen 22,8 Prozent des Bruttogehalts, liegen also etwas über dem deutschen Niveau.
Der Anteil der Arbeitnehmer beträgt 10,25 Prozentpunkte, der der Arbeitgeber 12,55 Prozentpunkte.
Es zahlen alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, auch die selbstständig Tätigen.
Nach den Rentenreformen in den frühen 2000er Jahren, hat jeder Erwerbstätige ab dem Jahrgang 1955 ein sogenanntes Pensionskonto.
Jedes Berufsjahr wird mit 1,78% des jährlichen Bruttoverdienstes, bei einem Höchstbetrag von rund 5000€, gutgeschrieben.
Mit Erreichen des Renteneintrittsalters, wird die Summe der beruflichen Lebensleistung auf dem Pensionskonto durch 14 geteilt. Das ergibt die monatliche Bruttorente.
Da in Österreich für Erwerbstätige 14 Monatsgehälter nahezu obligatorisch sind, gibt es volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch für die Rentner.
50.000 Euro * 1,78 Prozent = 890 Euro Gutschrift
Arbeitet ein Muster-Angestellter 40(45) Jahre zum Jahresgehalt 50.000€, ergibt das
890 Euro * 40(45) Jahre / 14 Monate = 2543 Euro Bruttorente / Monat
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Die Österreicher zahlen mit einem Beitragssatz von 22,8 Prozent deutlich mehr ein als die Deutschen(18,7). Allerdings zahlen die Arbeitgeber in Österreich höhere Beiträge ein(s.o.) und das gesetzliche Rentenniveau ist damit erheblich höher.
Mit Einbeziehung der Selbstständigen, erhöht sich der Anteil der Beitragszahler in Österreich (71 Prozent) gegenüber Deutschland (64 Prozent).
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