Befristung von Hinter­bliebenen­renten

Beginn und Ende, Befristung von Hinter­bliebenen­renten

Eine Hinterbliebenenrente beginnt nach § 99 Absatz 2 SGB VI. Grundsätzlich ist die Rente von dem Kalendermonat an zu leisten, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung der Hinterbliebenenrente vorliegen (mehr erfahren Sie im Artikel „Die große Witwenrente„)

Das Gesetz unterscheidet generell zwei Varianten des Beginns.

Variante 1: Beginn der Rente, wenn der Verstorbene selbst eine Rente bezogen hat

Rentenantrag bearbeiten lassen vom Rentenbearter, Fehler vermeiden und so stressfrei zum korrekten Rentenantrag, die Rentenberater von rentenbescheid24.de machen das für Sie.Antrag auf Rente stellen

Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!

- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren

mehr erfahren


Dieser allgemeine Grundsatz gilt aber nur, wenn an den Verstorbenen im Todesmonat eine eigene Rente zu zahlen war. Die Hinterbliebenenrente kann maximal 12 Monate rückwirkend geleistet werden. Wird die Rente verspätet beantragt, so beginnt die Rente auch erst nach dem 12 Kalendermonat, eine rückwirkende Zahlung ist dann ausgeschlossen.
Die Frist von 12 Kalendermonaten wird rückwärts berechnet, mit Beginn des Antragmonates berechnet.

Beispiel:

Der Verstorbene bekam in seinem Sterbemonat eine volle Rente wegen Erwerbsminderung, er starb am 05.01.2017.
Seine Witwe beantragt die große Witwenrente am 25.09.2017.

Ergebnis:

Die Witwe hatte zwar die Hinterbliebenenrente erst 9 Monate nach dem Tod ihres Mannes beantragt, aber sie bekommt diese ab dem 01.02. 2017 gezahlt, weil an den verstorbenen Versicherten im Sterbemonat eine Rente zu leisten war und der frühestmögliche Rentenbeginn nicht mehr als 12 Kalendermonate vor dem Antragsmonat liegt.

Würde unsere Witwe die Rente erst  am 20.02.2018 beantragen, so beginnt die Rente erst am 01.03.2018. Sie hat die Hinter­bliebenen­rente nicht innerhalb von 12 Kalender­monaten beantragt.

Variante 2: Der verstorbene Versicherte bezog keine eigene Rente im Sterbemonat

In diesem Fall beginnt die Rente mit dem Todestag des Versicherten, wenn dieser keine Rente im Sterbemonat bezog und der Antrag auf die Hinterbliebenenrente rechtszeitig bei der Deutschen Rentenversicherung einging, §§ 99 Absatz 2 Satz 2 SGB VI.

Ein kleines Beispiel:

Der Versicherte verstarb am 05.01.2017, er bezog keine eigene Rente. Seine Witwe stellt den Rentenantrag am 25.09.2017.
Die Witwenrente beginnt am 05.01.2017, weil der Antrag noch innerhalb von 12 Kalendermonaten vor dem Antragsmonat ( 25.09.2017) liegt.
Werden Kinder erst nach dem Tode des verstorbenen Elternteils geboren (was in der Praxis recht häufig der Fall ist, wenn die Witwe zum Zeitpunkt des Todes ihres Ehepartners schwanger ist), so beginnt die Waisenrente nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1975 (29.05.1975) vom Tag der Geburt an, wenn der Rentenantrag auf die Waisenrente rechtzeitig erfolgt.


Angebot zur Hinterbliebenenrente: Waisenrente, Witwenrente, Witwer, SterbevierteljahrWitwen, Witwer, Waisen-Rente

Hinterbliebenen-Rente sichern

- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Renten­versicherung / Berufsgenossenschaft sichern

mehr erfahren


Bei Hinter­bliebenen­renten vor dem 01.Juli 1977 geschiedenen Ehegatten gibt es gemäß §§ 243, 268 SGB VI gesonderte Regelungen für den Rentenbeginn. Diese Hinter­bliebenen­renten sind in der Praxis Sonderfälle, die nicht mehr so häufig vorkommen.

Große Witwen/Witwerrenten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach § 102 Absatz 2 SGB VI sind grundsätzlich befristet.

Sollte die Erwerbsminderung auf absehbare Zeit nicht behoben werden können, werden diese Renten auch unbefristet geleistet.
Witwenrenten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich nicht vor Beginn des 7 Kalendermonates nach dem Eintritt der Erwerbsminderung geleistet. Hierfür ist ausschließlich der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung in der Person des Hinterbliebenen maßgebend.

Das Ende der Hinterbliebenenrente!

Die Hinterbliebenenrente endet in folgenden Fällen:

  • Wiederheirat,
  • Ende der Kindererziehung,
  • Möglichkeit einer kleinen Witwen/Witwerrente,
  • Wegfall der Erwerbsminderung,
  • Erreichen der Altersgrenze bei der Waisenrente,
  • Tod des rentenberechtigten Hinterbliebenen

Ausschluss der Hinterbliebenenrente:

Hinterbliebene haben keinen Anspruch auf die Rente, wenn sie den Tod des Versicherten vorsätzlich herbeigeführt haben, § 105 SGB VI. Grundlage für eine Entscheidung in solchen Fällen ist eine strafrechtliche Verurteilung.


Rentenberatung durch gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf rentenbescheid24.de Antworten auf Rentenfragen und Klären der Ansprüche... Übersicht über und auf dem Weg zur RenteBeratung zur Rente

Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten

- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente

mehr erfahren


Ihr Anliegen für die Rente - unsere Rentenprodukte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Aktuelles rund um das Thema Rente

Anspruch auf Verletzten­geld bei Bezug einer gesetz­lichen Altersrente

Habe ich keinen Anspruch auf Zahlung des Verletztengeld nach Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung auf Grund eines Arbeitsunfalles, weil ich schon seit Jahren eine gesetzlichen […]

Mehr lesen...

veröffentlicht am 18. April 2024

Über 17 Millionen Deutsche von Armut betroffen

Weiterhin gut ein Fünftel der deutschen Bevölkerung ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dies ergibt sich aus der Pressemeldung des Bundesamtes für Statistik 147 […]

Mehr lesen...

veröffentlicht am

Fünf wichtige Änderungen für Rentner im Mai 2024

Der Wonnemonat Mai streckt seine Fühler aus. Rentenberater Peter Knöppel von rentenbescheid24.de blickt voraus und sagt Ihnen, was es für wichtige Neuerungen in Sachen Rente […]

Mehr lesen...

veröffentlicht am 17. April 2024

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontaktformular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung