Wir erläutern im Überblick, was sich hinter dem Begriff Erwerbsersatzeinkommen verbirgt. Was wir so häufig in den Mund nehmen, ist in Wirklichkeit ein Netz an Sozialleistungen und Entgeltleistungen für bestimmte Wechselfälle des Lebens.Hier zum Nachlesen im Renten-ABC.
Das Erwerbsersatzeinkommen sind Leistungen die von Dritte, als Ersatz für ein Erwerbseinkommen übernommen, bezahlt werden ( Erwerbsersatzeinkommen).
Sozialhilfe und Hartz-IV ( Arbeitslosengeld 2 ) haben keine Funktion des Erwerbsersatzes, weil sie allein wegen persönlicher Bedürftigkeit bezahlt werden.
Schnellfrage zur Rente
- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater
mehr erfahren
Das Erwerbsersatzeinkommen wird zum Beispiel auf die Hinterbliebenenrenten ( seit 2015 nicht mehr auf die Waisenrente) angerechnet. So steht es im § 18 a SGB VI. Wissenswertes hierzu hier zum Nachlesen.
Dieser Begriff ist ein umfassender Begriff und erfasst eine Vielzahl von Ersatzeinkommen, ob kurzfristig oder langfristig.
Das Erwerbsersatzeinkommen: kurz oder lang?
Das Ersatzeinkommen wird unterschieden, ob es kurzfristig oder dauerhaft gezahlt wird.
Kurzfristiges Ersatzentgelt sind:
Erwerbsersatzeinkommen auf Dauer sind:
- Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung, Rente mit 63 mit Abschlag, Rente mit 63 ohne Abschlag, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Regelaltersrente,
- Renten wegen Erwerbsminderung, die Erziehungsrente, Knappschaftausgleichsleistung,
- Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten der Landwirte
- Verletztenrente der Unfallversicherung, soweit diese den Betrag übersteigt, der als Grundrente nach §§ 31,84 a Bundesversorgungsgesetz gezahlt würde.
- Ruhegehalt und andere vergleichbare Bezüge von Beamten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf eine Ruhensversorgung nach Beamtenvorschriften oder aus Vorschriften der Versorgungsbezüge der Abgeordneten,
- Unfallruhegehalt aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis ( versicherungsfrei) mit Anspruch auf Altersversorgung nach Beamtenrecht oder anderen öffentlich-rechtlichen Regelungen, sowie aus Vorschriften der Versorgungsbezüge der Abgeordneten,
- Renten von Versorgungswerken nach öffentlichen Recht (berufsständische Versorgungswerke) wegen Erwerbsminderung oder wegen dem Alter,
- Betriebsrenten wegen dem Alter oder wegen Erwerbsminderung,
- Berufsschadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz, § 30 BVG und
- Renten oder Erwerbsminderungsrenten aus privaten Rentenversicherungs-und Lebensversicherungsverträgen und Unfallversicherungen oder anderweitige private Renten wegen dem Alter oder der Minderung der Erwerbsfähigkeit
Rente berechnen
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
mehr erfahren
Fazit
Das Erwerbsersatzeinkommen ist, wie oben gezeigt, ein umfassender Ersatz für den Wegfall von Arbeitsverdienst oder dem Einkommen der Selbstständigen wegen den Risiken des Alters, Krankheit, Behinderung oder Tod.
Die Lohnfortzahlung wegen Krankheit ( maximal 6 Wochen) zählt dagegen nicht zum Ersatzeinkommen.
Hier zum Nachlesen:
Erwerbsminderungsrente
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
mehr erfahren