Der Abhilfebescheid zur Rente ist eine Entscheidung der deutschen Rentenversicherung zu einem eingelegten Widerspruch. Er ist selbst eine behördliche Entscheidung, die den Charakter eines Verwaltungsaktes hat. Warum aber nun der Begriff Abhilfebescheid?
Stellen Sie sich folgenden Fall vor. Sie beantragen eine volle Erwerbsminderungsrente. Nach Monaten des Wartens auf eine Entscheidung, kommt der Rentenbescheid. Nach dem Sie den Brief geöffnet haben, stellen Sie mit Erstaunen fest, dass die Deutsche Rentenversicherung Ihnen nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente zubilligt. Sie sind empört und legen fristgerecht Widerspruch ein. Sie begründen den Widerspruch damit, dass die medizinischen Unterlagen und der Reha-Entlassungsbericht Ihnen eindeutig ein Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden pro Tag bescheinigten.
Ihr Widerspruch wird Ihrem Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung vorgelegt. Dann stellt sich die Frage, wie wird dieser entscheiden?
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Die erste Möglichkeit ist, dass der Sachbearbeiter nach nochmaliger Prüfung wieder zum Ergebnis kommt, dass nur eine teilweise Erwerbsminderung besteht. Er legt den Vorgang der Widerspruchstelle der Deutschen Rentenversicherung vor. Diese kann dann den Vorgang bestätigen. Oder sie entscheidet völlig anders, nämlich zu Ihren Gunsten. Dann erläßt die Widerspruchsstelle eine Abhilfeentscheidung. Sie würden dann die volle Erwerbsminderungsrente zuerkannt bekommen. In einem eher seltenen Ausnahmefall hebt die Widerspruchstelle sogar die zuerkannte teilweise Erwerbsminderungsrente auf.
Die zweite Variante ist, dass der Sachbearbeiter selbst eine neue Entscheidung trifft. Er hilft Ihrem Widerspruch ab. Dann erlässt er den Abhilfebescheid. Manchmal kann es sein, dass durch die Organisation der Behörde ein anderer Mitarbeiter über den Widerspruch im Wege der Abhilfe entscheidet.
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Die Prüfung einer Abhilfe ist nichts anderes als eine Kontrolle der ersten Verwaltungsentscheidung vor dem Widerspruchsverfahren. Sie ist im Sozialverwaltungsverfahren gesetzlich sogar vorgesehen. Wenn der Abhilfebescheid zur Rente kommt, wissen Sie, dass die Kontrollfunktion auch tatsächlich funktioniert. Der Abhilfebescheid ist bei der Deutschen Rentenversicherung meistens so nicht bezeichnet. Der Versicherte wundert sich möglicherweise, dass er nach seinem Widerspruch auf einmal eine positive Entscheidung bekommt. Der Abhilfebescheid zur Rente muss auch über die Kosten des Widerspruchs entscheiden.
Es kann in der Abhilfe generell entschieden werden:
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