Der Notlagentarif für Rentner ist der für viele Betroffene der Rettungsanker. Der Notlagentarif für Rentner unterliegt ganz spezifischen Voraussetzungen und Regelungen. Er ist im wesentlichen dazu gedacht, dass der Beitragsschuldner seine Prämienschulden abbauen kann und dennoch weiter versichert ist. Aber mit erheblichen Folgen!
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Der Notlagentarif hat das Ziel, dass der Beitragsschuldner seine Schulden bei der PKV abtragen soll und danach wieder den vollen Schutz in der PKV genießen. Aber zu was für einen Preis? Ein kurzer Überblick über die Inhalte des Notlagentarifs:
Die privaten Krankenversicherung leiden unter erheblichen Beitragsschulden. Es wurde zum Gegensteuern zum 01. 08.2018 über das KV-Beitragsschuldengesetz der Notlagentarif eingeführt. Hintergrund war, dass zum 01.04.2007 die generelle Versicherungspflicht für die gesetzliche und private Krankenversicherung eingeführt wurde. Kündigungsrechte sind erheblich eingeschränkt worden. Der Versicherungsnehmer konnte bis zum 31.März 2007 seinen Vertrag kündigen, wenn er Beitragsschulden hatte. Jetzt ist dies nicht mehr möglich. Der Versicherte, oft auch Rentner, sitzen in der Beitragsfalle.
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Der Notlagentarif ist ein besonderer Tarif mit einem erheblich reduzierten Leistungsangebot.
Nur noch Akut-und Schmerzbehandlungen sind versichert. Dazu zählen die stationäre und ambulante Behandlung. Es werden nur Heilbehandlungen übernommen die wirtschaftlich sind und auch dem Zweck der Behandlung dienen. Generell können diese Behandlungen nur in Deutschland erfolgen. Mit wenigen Ausnahmen auch in Europa. Privat versicherte Kinder über die Familienversicherung sind auch nur im Bereich der Akut-und Schmerzbehandlung versichert. Es gibt nur eine medizinische Mindestversorgung. Diese entspricht nicht einmal ansatzweise der normalen medizinischen Versorgung, wenn Rentner in der KVdR pflichtversichert sind.
Die Kosten im Notlagentarif liegen im Monat bei ca. 100- bis 125 €. Der Basistarif in der PKV kostet 2017 über 680€ monatlich. Im Notlagentarif werden nach der Gebührenordnung der Ärzte nur noch das 1,16 fache der Sätze übernommen.
Nein. Wer 2 Monatsprämien nicht gezahlt hat, erhält nach § 193 Absatz 6 VVG ( Versicherungsvertragsgesetz) eine Mahnung über den Beitragsrückstand. Dazu kommen Säumniszuschläge. Wer nach der Mahnung immer noch einen Monatsbeitrag schuldet, bekommt eine zweite Mahnung. In der Mahnung wird auf das Ruhen des Versicherungsvertrages hingewiesen, wenn die Schulden nicht bis zum nächsten Monat bezahlt werden. Kann der Schuldner immer noch nicht zahlen, tritt der Notlagentarif ein. Es dauern in der Regel bis zu 6 Monate, bis dieser Tarif eintritt. Damit können sich für den Versicherten erhebliche Schulden anhäufen.
Die Ursachen für eine Verschuldung Im Alter sind oft vielfältig. Geringe Altersrenten, Scheidung im Alter, ständige Erhöhung von PKV-Prämien und privater Konsum und und und….. können die Ursachen dafür sein, dass der Notlagentarif für Rentner greift.
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