Die Alter­steil­zeit vor der Rente

Den Ruhestand flexibel gestalten

Die Altersteilzeit vor der Rente ist ein beliebtes Mittel, den Ruhestand vorzuziehen. Vor einigen Jahren war die Altersteilzeit noch ein Arbeitsmarktinstrument. Damit konnten Unternehmen mit der gesetzlichen Förderung den Mitarbeiter loswerden. Heute gibt es diese Förderung nicht mehr. Die Altersteilzeit wird dennoch in einigen Unternehmen angeboten. Wir klären auf, was es mit Altersteilzeit auf sich hat.

Die Altersteilzeit vor der Rente ist für viele Menschen die Möglichkeit aus dem gestreßten Job auszusteigen. Oder aber die Versicherten kommen so, der betriebsbedingten Kündigung zuvor. Wie in den jüngsten Nachrichten vom 23.11.2017 zu erfahren war, will Thyssen-Krupp in Deutschland viele tausend Mitarbeiter entlassen. Von diesen werden sicherlich einige über die Altersteilzeit den Ausstieg finden. Dann geht es auch ohne Kündigung. Wissenswertes zu einem Altersteilzeit-Modell der Firma VW können Sie hier nachlesen.


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Die Altersteilzeit vor der Rente: die Rechtsgrundlagen!

Die Rechtsgrundlage für die Altersteilzeit ist im Altersteilzeitgesetz zu finden. Dieses Gesetz gibt den rechtlichen Rahmen für die Altersteilzeit vor. Es beschreibt unter anderem, was passiert, wenn ein Betroffener nach der Altersteilzeit in die Arbeitslosigkeit geht. Dann wird das ALG-1 nach den Regelungen des Altersteilzeitgehaltes bezahlt, so die allgemeine Regel.

Daneben ist die Altersteilzeit eine überwiegend arbeitsrechtliche Angelegenheit. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändern mit dem Altersteilzeitvertrag den bestehenden Arbeitsvertrag. Grundlage für Altersteilzeitverträge können auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sein.

Die Altersteilzeit vor der Rente: die Modelle

Es gibt das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell.

Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers bis zum Ende seiner Altersteilzeit gleichmäßig reduziert. Dieses Modell ist für diejenigen Arbeitnehmer interessant, die ihre Arbeitszeit vor der Rente herunterfahren wollen.


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Beim Blockmodell wird in 2 Phasen unterschieden. Der erste Block ist die Arbeitsphase mit voller Arbeitszeit und weniger Gehalt/Lohn. Die zweite Phase ist die Freistellungsphase mit dem gleichen Gehalt/Lohn wie in der Arbeitsphase.

Es gibt auch Kombinationen zwischen den beiden Modellen.

Die Altersteilzeit vor der Rente: Altersteilzeit ist Pflichtbeitragszeit zur Rente

Keine Angst an alle, die eine Altersteilzeit machen wollen. Die Altersteilzeit ist eine volle beitragspflichtige Tätigkeit in der Rente. Die Versicherten sind in der Altersteilzeit in der gesetzlichen Rente pflichtversichert.

Bitte beachten. Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät... Hier sollten Sie genauer hinsehen!Weniger Lohn- Weniger Rente

Wer in der Altersteilzeit arbeitet muss damit rechnen, später für die geleistete Arbeit auch weniger Rente, als „normal“ zu bekommen. Außer der Arbeitgeber zahlt für den Rentenverlust einen Ausgleich oder meldet volles Gehalt bei der Rentenversicherung an.

Altersteilzeit vor der Rente: muss ich in die Rente gehen?

Wer die Altersteilzeit abschließt, hat im Hinterkopf, dass im Anschluss an die ATZ, die Rente beginnen sollte. So wird die Altersteilzeit geplant. Viele Versicherte nehmen dann Abschläge in der Rente in Kauf. Dabei wird oft übersehen, dass die 45 Jahre Wartezeit mit der Altersteilzeit vor der Rente schon erfüllt sind. Dann könnte der Arbeitnehmer auch mit zeitlicher Verzögerung, aber ohne Abschläge, in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen. Um die Zeit bis dahin zu überbrücken, besteht die Möglichkeit des Leistungsbezugs von Arbeitslosengeld 1.  Dann drohen aber bis zu 3 Monate Sperrzeit. Die Sperrzeitregelungen nach Ablauf einer Altersteilzeit sind durch eine Gerichtsentscheidung des Bundessozialgerichtes vom 12.09.2017 (hier nachlesen) erheblich eingeschränkt worden.

Altersteilzeit ist Planungsarbeit

Wer eine Alters­teilzeit abschließt, sollte sich vorher genau im Klaren sein, wie seine renten­rechtlichen Ansprüche zum Ende der Altersteilzeit aussehen. Nichts wäre schlimmer, wenn der Versicherte sehenden Auges falsche Entscheidungen trifft. Daher empfehlen die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de professionellen Rat und Hilfe, bei der Planung der Alters­teilzeit und der Altersrente.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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