Die Bürger­ver­sicher­ung für eine Rente und eine Kranken­ver­sicherung

Bürgerversicherung für alle!

Die Bürgerversicherung ist schon seit vielen Jahren ein Dauerthema in der Politik und Gesellschaft. Erst jüngst haben die Grünen die Forderung nach einer Bürgerversicherung bekräftigt. Hintergrund war eine Studie, die die Grünen in Auftrag gegeben haben, die herausbrachte, dass die Private Krankenversicherung in vielen Bereichen der GKV unterlegen ist, selbst bei den teuersten Tarifen. Wir, die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de, wollen wissen, was sich hinter dem Begriff der Bürgerversicherung verbirgt. Nachzulesen im Renten-ABC!

Die Bürgerversicherung zur Rente und für eine einheitliche Krankenversicherung ist eine Forderung vieler gesellschaftlicher Schichten in Deutschland. Die Gründe für eine Bürgerversicherung sind vielfältig. Allgemein kann man sagen, dass die Bürgerversicherung eine spezielle Form der Sozialversicherung ist, die neben abhängig Beschäftigten auch alle anderen Bevölkerungsgruppen in seine umfassende Versicherungspflicht einschließt.


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Die Bürgerversicherung zur Rente: Allgemeines zur Bürgerversicherung

Die Bürgerversicherung umfasst in Deutschland verschiedene Angebote eines solidarischen einheitlichen Sozialversicherungsystems, dass alle Bürger und alle Einkunftsarten Beiträge in eine einheitliche gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Alle Bürger haben im Versicherungsfall aus dieser solidarischen Bürgerversicherung gleiche Leistungsansprüche. Die Bürgerversicherung hebt die duale Krankenversicherung in Deutschland auf. Damit würde es keine private oder gesetzliche Krankenversicherung parallel nebeneinander geben.

Sonderleistungen werden hingegen zusätzlich privat abgesichert! Deshalb werden private Krankenversicherung weiter ihre Existenzgrundlage in dem Zusatzbereich haben.

Die Bürgerversicherung zur Rente: Ziele

Krankenkassenbeiträge auf Versorgungsbezüge sind verfassungsgemäß, so ein Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 09.07.2018, Aktenzeichen 1 BvL 2/18. Versorgungsbezüge (mit der gesetzlichen Rente vergleichbare Einkommen) werden nach § 226 SGB V mit dem Zahlbetrag der Verbeitragung zu Grunde gelegt. Gesetzliche Renten sind seit 1983 beitragspflichtig und somit auch die betrieblichen Altersrenten als Versorgungsbezüge (§ 180 Absatz 8 RVO).

Bei der Bürgerversicherung geht es um folgende Hauptziele:

  • Senkung der Gesundheitsausgaben
  • Abschaffung der zwei-Klassen-Medizin, in welcher privat Versicherte und gesetzlich Versicherte unterschiedlich behandelt werden,
  • mehr soziale Gerechtigkeit,

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  • höhere Beitragseinnahmen,
  • höhere Effizienz,
  • Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge durch Mehreinnahmen und sogar mögliche Absenkung der Beiträge,
  • Verhinderung der Altersarmut wegen steigenden Prämien in der PKV,
  • Abbau der Wettbewerbsunterschiede zwischen Kassenärzten und Privatärzten.
Die Bürgerversicherung zur Rente: Dafür und dagegen!

Die Grünen, die Linken und die Sozialdemokraten wollen eine Umgestaltung der bestehende Krankenversicherung in eine Bürgerversicherung. Die Gewerkschaften Verdi und der Verein Demokratischer Ärzte sind ebenso für diese Form der einheitlichen Krankenversicherung. Nach einer Umfrage der Gewerkschaft IG-Metall aus dem Jahr 2016 befürworten ca. 66 Prozent aller Deutschen die Bürgerversicherung.

Die CDU und die FDP lehnen die Forderung ab. Naturgemäß auch die Interessenverbände der privaten Versicherungswirtschaft.

Die Bürgerversicherung zur Rente: Auch für die Rente

Die Bürgerversicherung sollte auch nach einigen Modellen das gleiche Prinzip der einheitlichen Versicherung für die gesetzliche Rentenversicherung gelten. Die berufsständischen Versorgungswerke würden dann abgeschafft werden.


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Die Bürgerversicherung zur Rente: Kritik

Die Bürger­versicherung/ System der Bürger­versicherung wird zum Teil heftig kritisiert. Der Verband der PKV ist gegen die Einführung der Bürger­versicherung. Erfahrungen aus anderen Ländern haben gezeigt, dass es in der Bürger­versicherung nur den Spitzen­verdienern gelänge, Zugang zur Spitzenmedizin zu bekommen. Es kommt durch die Bürgerversicherung zu einer Absenkung der Leistungen aus dem Gesund­heits­system. Gegen diese Argumente spricht hingegen, dass sich in der PKV auch nur die Spitzen­verdiener die besten Tarife leisten können. Damit ist aber nicht gesagt, dass sie auch die besten Leistungen bekommen.  Daneben droht bei der Einführung der Bürger­versicherung der Wegfall von 100.000 Arbeitsplätzen, die in den privaten Kranken­versicherungen nicht mehr benötigt werden. Weiterhin würden bei niedergelassenen Ärzten Umsatz­einbußen drohen.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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