Die Garantie des Rentenniveaus bis 2025 wird durch das neue Rentenpaket 2019 sichergestellt. Es ist eine komplizierte Regelung zur Absicherung des Rentenniveaus vor Steuern und des allgemeinen Beitragssatzes zur Rente.
In der allgemeinen Rentenversicherung darf das Sicherungsniveau vor Steuern (SvS = Rentenniveau) bis zum Jahr 2025 48 Prozent nicht unterschreiten und der Beitragssatz darf bis zum Jahr 2025 20 Prozent nicht überschreiten (doppelte Haltelinie).
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Wird die Haltelinie in dem Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis zum 01. Juli 2025 mit dem nach der geltenden Anpassungsformel ermittelten Rentenwert unterschritten, ist der aktuelle Rentenwert so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt.
Die Definition des Sicherungsniveaus vor Steuern wird neu gefasst. Dies ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittseinkommen. Bisher wird die Standardrente eines Kalenderjahres ermittelt aus 45 persönlichen Rentenpunkten. Die sich hieraus ergebende Rente wird durch den vom Rentner zu tragenden Beitragsteil zur KV und dem Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung und den Beitragsanteil zur Pflegeversicherung gemindert.
Referenzzeitraum ist das Kalenderjahr mit in der Regel unterschiedlichen hohen Altersrenten im ersten und zweiten Halbjahr).
Zukünftig ist die Brutto-Standardrente jener Betrag, der sich unter Zugrundelegung des ab dem 01. Juli des betreffenden Kalenderjahres geltenden Altersrente für 12 Monate berechnet. Die neuen Standardrente fällte damit höher aus. Das neue Durchschnittsentgelt als ein Teil der Rechnung für die Standardrente wird zukünftig so ermittelt, in dem das verfügbare Durchschnittsentgelt des Vorjahres mit der für die Rentenanpassung maßgebenden Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer und der Veränderung der Nettoquote des Arbeitsentgeltes des jeweiligen Kalenderjahres gegenüber dem Vorjahr angepasst wird. Veränderungen des Aufwandes zur künftigen zusätzlichen Altersversorge spielen bei der Fortschreibung des verfügbaren Durchschnittsentgeltes keine Rolle mehr. Für 2018 wird als Durchschnittseinkommen 32.064 Euro festgesetzt.
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Für das Jahr 2018 ergibt sich ein Sicherungsniveau vor Steuern von 48,1 % = 15.178,86€ ./. 32.064€ x 100.
Ab 2019 betrifft das Rentenniveau nicht mehr das laufende Kalenderjahr, sondern bezieht sich auf das Rentenanpassungsjahr (Juli bis Juni).
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