Die Garantie des Renten­niveaus bis 2025

Die doppelte Haltelinie

Das Rentenpaket 2019 sieht bis zum Jahr 2025 eine Garantie des Rentenniveaus und des Beitragssatzes zur Rente bis maximal 20 Prozent vor. Wir klären in unserem Renten-ABC auf, um was es geht!

Die Garantie des Rentenniveaus bis 2025 wird durch das neue Rentenpaket 2019 sichergestellt. Es ist eine komplizierte Regelung zur Absicherung des Rentenniveaus vor Steuern und des allgemeinen Beitragssatzes zur Rente.

Die Garantie des Rentenniveaus bis 2025:Haltelinie 1= Rentenniveaugarantie

In der allgemeinen Rentenversicherung darf das Sicherungsniveau vor Steuern (SvS = Rentenniveau) bis zum Jahr 2025 48 Prozent nicht unterschreiten und der Beitragssatz darf bis zum Jahr 2025 20 Prozent nicht überschreiten (doppelte Haltelinie).


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Wird die Haltelinie in dem Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis zum 01. Juli 2025 mit dem nach der geltenden Anpassungsformel ermittelten Rentenwert unterschritten, ist der aktuelle Rentenwert so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt.

Die Definition des Sicherungsniveaus vor Steuern wird neu gefasst. Dies ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittseinkommen. Bisher wird die Standardrente eines Kalenderjahres ermittelt aus 45 persönlichen Rentenpunkten. Die sich hieraus ergebende Rente wird durch den vom Rentner zu tragenden Beitragsteil zur KV und dem Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung und den Beitragsanteil zur Pflegeversicherung gemindert.

Referenzzeitraum ist das Kalenderjahr mit in der Regel unterschiedlichen hohen Altersrenten im ersten und zweiten Halbjahr).

Die Garantie des Rentenniveaus bis 2025: Neue Brutto-Standardrente

Zukünftig ist die Brutto-Standardrente jener Betrag, der sich unter Zugrundelegung des ab dem 01. Juli des betreffenden Kalenderjahres geltenden Altersrente für 12 Monate berechnet. Die neuen Standardrente fällte damit höher aus.  Das neue Durchschnittsentgelt als ein  Teil der Rechnung für die Standardrente wird zukünftig so ermittelt, in dem das verfügbare Durchschnittsentgelt des Vorjahres mit der für die Rentenanpassung maßgebenden Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer und der Veränderung der Nettoquote des Arbeitsentgeltes des jeweiligen Kalenderjahres gegenüber dem Vorjahr angepasst wird. Veränderungen des Aufwandes zur künftigen zusätzlichen Altersversorge spielen bei der Fortschreibung des verfügbaren Durchschnittsentgeltes keine Rolle mehr. Für 2018 wird als Durchschnittseinkommen 32.064 Euro festgesetzt.


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Für das Jahr 2018 ergibt sich ein Sicherungsniveau vor Steuern von 48,1 % = 15.178,86€ ./. 32.064€ x 100.

Ab 2019 betrifft das Rentenniveau nicht mehr das laufende Kalenderjahr, sondern bezieht sich auf das Rentenanpassungsjahr (Juli bis Juni).

Die Garantie des Rentenniveaus bis 2025: Haltelinie 2= Beitragssatzgarantie

Der Beitragssatz zur allgemeinen Renten­versicherung wird den Wert von 20 Prozent bis zum  Jahr 2025 nicht überschreiten und ab 2019 den Wert von 18,6 Prozent nicht unterschreiten. Bereits mit dem neuen Rentenpaket wird gesetzlich dafür gesorgt, dass ab dem Jahr 2019 der Beitragssatz von 18,6 Prozent in der allgemeinen Renten­versicherung und in der knappschaftlichen Rente auf 24,7 Prozent festgesetzt wird. Damit soll Rechtssicherheit gewährt werden. Es wird eine Beitragssatz­garantie eingeführt, die bei Bedarf durch weitere Bundesmittel für die allgemeine Renten­versicherung abzusichern ist. Dafür wird im Bundeshaushalt vorgesorgt. Die Beitrags­satz­garantie gilt, so dass die Beitrags­satz­obergrenze auch bei unvorhersehbaren Entwicklungen eingehalten werden kann!


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Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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