Die Knapp­schaft-Bahn-See

Ein Sozial­versicherungs­träger mit Tradition

Die Knappschaft als Träger der Rentenversicherung der Bergleute. Die Ursprünge und Hintergründe kurz erläutert, im Renten-ABC von rentenbescheid24.de.

Ihren Ursprung hat die Knappschaft im Zusammenschluß von Bergleuten in Bergwerken oder Revieren  mit dem Ziel der Interessenvertretung und der sozialen Absicherung im Rahmen ihrer gefährlichen Arbeit.

Eine Urkunde aus dem Jahr 1260 vom damaligen Hildesheimer Bischof aus der Gründungszeit, sicherte der „Sankt Johannes Bruderschaft“ am Rammelsberg  seinen Schutz und belegt die traditionsreiche Geschichte der ursprünglich berufsständischen Sozialfürsorge, die ihre Mitglieder und die Familienangehörigen gegen verschiedene Lebensrisiken absicherte.


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Die Gründung bedeutete den  Ursprung für die deutsche und europäische Sozialversicherung. Sie ist die älteste Sozialversicherung weltweit.

Die Knappschaft und ihre Krankenhäuser

Ein erstes frühes Knappschaftskrankenhaus, soll bereits vor 1290 vor den Toren Goslars bestanden haben. Seit 1832 betreibt die Knappschaft in der Neuzeit eigene Krankenhäuser und seit mehr als 100 Jahren Reha-Kliniken. Damit hat die Knappschaft hat in ihrer Geschichte wesentliche Impulse  zur Entwicklung des Sozialsystems in Deutschland und auch darüber hinaus geleistet. Im Jubiläumsjahr 2010 wurden die Leistungen der Knappschaft als Ursprung unseres heutigen sozialen Systems in vielfältiger Weise mit Ausstellungen und Sonderbriefmarken gewürdigt.

Die Knappschaft als Sozialversicherung – Entwicklung bis in die Neuzeit

Zur gegenseitigen Unterstützung, insbesondere gegen die Gefahren des Berufs, wurden bereits seit alter Zeit eigene Knappschaftskassen auf freiwilliger Grundlage gebildet.Im deutschsprachigen Raum hat die Gesetzgebung erst im 19. Jahrhundert (Preußen seit 1854, Österreich 1854, bzw. 1892) die Bildung solcher Kassen allgemein vorgeschrieben. Alle Arbeiter müssen beitreten. Die Kosten für Verwaltung und Versicherung wurden auch von den Werksbesitzern mitgetragen. Für die vollberechtigten Mitglieder bedeutete dies, abhängig von der Zugehörigkeitsdauer und dem Statut, kostenfreie medizinische Behandlung, Krankengeld, Beteiligung an Begräbniskosten, Invaliden– sowie Witwen– und Waisenrente.

Die Knappschaft im Deutschen Reich

Später wurde dies für das ganze Deutsche Reich durch eine Entschädigung aller Betriebsunfälle durch eine Knappschafts-Berufsgenossenschaft ergänzt. Im Laufe ihrer Geschichte haben sich zahlreiche Institutionen der sozialen Absicherung und der Krankenfürsorge in Deutschland aus ihr entwickelt. So gehören die Rentenversicherung und Hinterbliebenenversorgung, die Krankenversicherung, die Sozialversicherungspflicht, Beitragssplittung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die erste Rentenformel u.v.a. dazu.  Vielen davon meist lange vor der Kaiserlich-Bismarckschen Sozialgesetzgebung von 1881.


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Heute verfügt die Knappschaft über 1,7 Millionen Versicherte im Bereich der Krankenversicherung. Diese werden in 100 Geschäftsstellen und mit 4000 Mitarbeitern bundesweit betreut.

Im Rahmen der Organisationsform der Rentenversicherung  sind die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse seit 2005 zu Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verschmolzen.

Im Jahr 2007 wurde die berufsständische Bindung  der Knappschaft aufgehoben und sie wurde für alle Versicherten geöffnet. Insgesamt betreut die Knappschaft Bahn-See über 5 Millionen Konten von Versicherten aller Sozialversicherungsbereiche.

Mit ihrem einzigartigen Verbund aus gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung, der Seemannskasse und einem eigenen medizinischen Netz nimmt die Knappschaft-Bahn-See (KBS) in der Sozialversicherung eine Sonderstellung ein und bietet ihren Mitgliedern eine umfassende soziale wie medizinische Sicherheit.

Die Knappschaft als Rentenversicherung

Die Knappschaft als Rentenversicherung hat im gesetzlichen Rentenrecht eine kleine Sonderstellung. Sie hat eigene Beitragssätze und Beitrags­bemessungs­grenzen. Sie vergibt für knappschaftliche Rentenzeiten die in einer Altersrente führen einen speziellen Renten­artfaktor. Daneben bewertet sie auch die rentenrechtliche Tätigkeit der Bergleute unter Tage mit einem besonderen Leistungs­zuschlag.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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