Versorgungsausgleich und Rente

Was passiert mit der Rente, wenn die Ehe geschieden wird?

Wenn eine Ehe geschieden wird, hat dies nicht nur Auswirkungen auf Familie oder Steuer. Auch die Rente kann davon betroffen sein. Bei einem Scheidungsantrag muss das Familiengericht nicht nur das Scheidungsverfahren, sondern auch das Versorgungsausgleichsverfahren einleiten – von Amts wegen. Der Versorgungsausgleich kurz erläutert.

Es kann Rentenpunkte durch den Versorgungsausgleich geben. Das ist meistens immer dann der Fall, wenn der begünstigte Ehepartner in der Ehe weniger Rentenpunkte erwirtschaftet hat, als der andere.


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Rentenpunkte durch den Versorgungsausgleich: das Was und Wie !

Eine Ausnahme wird nur gemacht, wenn die Eheleute den Ausschluss des Versorgungsausgleichs wirksam vereinbart haben. Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass die Ehegatten – auch wenn sie während der Ehezeit unterschiedlich hohe Altersvorsorgen aufgebaut haben – mit einer ausgeglichenen Altersvorsorge aus der Ehe herausgehen.

Gegenstand des Versorgungsausgleichs  sind dabei nicht nur die Versorgungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern z.B. auch die Betriebsrente. Und das unabhängig davon, ob sich der Ehegatte noch im Erwerbsleben befindet, und so Versorgungen noch aufgebaut werden, oder schon eine Versorgung in Anspruch genommen wird.

Rentenpunkte durch den Versorgungsausgleich: jetzt ist er vor Gericht!

Im Verfahren holt das Gericht eine besondere Rentenauskunft von den Rententrägern der Eheleute ein. Der Rententräger gibt Auskunft darüber, welche Rentenanwartschaften in der Ehezeit angefallen sind. Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich beginnt mit dem Tag des Monats, in welchem die Ehe geschlossen worden ist. Das Ende der Ehezeit ist der letzte Tag des Monats, der dem Monat vorausgeht, in welchem der Scheidungsantrag zugestellt worden ist.


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Wie bei der Rentenauskunft, die Versicherten in regelmäßigen Abständen zugehen sollten, werden alle rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt – also neben den Beitragszeiten aus Einkommen z.B. auch die Beitragszeiten aufgrund der Kindererziehung. Alles Wissenswerte zum Thema Rentenauskunft können Sie hier nachlesen.

Zum Schluss werden die auf die Ehe entfallenden Rentenpunkte festgelegt. Der Ausgleichsbetrag  – also der Betrag der an den  Ehegatten übertragen wird – beträgt dann die Hälfte dieser Punkte. Wichtig: Rentenpunkte, die erst nach der Ehezeit anfallen, bleiben grundsätzlich außen vor.

Rentenpunkte durch den Versorgungsausgleich: der Beschluss des Gerichtes

Zum Schluss stellt das Familiengericht durch Beschluss fest, welche Anwartschaften und Versorgungen in welcher Höhe zu übertragen sind. Die Rententräger erhalten diesen Beschluss, und setzen ihn – wenn der Beschluss rechtskräftig geworden ist – ohne weiteren Antrag um. Darüber informieren sie den Versicherten. Das Rentnerprivileg gibt es nicht mehr. Eine laufende Rente eines Versicherten wird sofort gekürzt. Auch wenn der geschiedene Ehegatte noch gar keine Rente bezieht.


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Es gibt begrenzt Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich noch abzuändern. Es ist also wichtig, vor dem Scheidungsbeschluss zu schauen, ob die Rentenpunkte  wie auch die übrigen Versorgungen – in richtiger Höhe übertragen werden.

Nochmal prüfen?

Den einmal geschlossenen Versorgungsausgleich später nochmals zu prüfen, macht nur dann wirklich Sinn, wenn sich Tatsachen und Umstände ergeben, die beim ersten Beschluss noch nicht bekannt waren oder Fehler entstanden sind, die Zu Lasten eines Ehepartners gehen. Es gibt aber auch Situationen, in den denen der geschiedene Ex innerhalb von 3 Jahren stirbt, dann sollte schnellstmöglich gehandelt werden.  Oder sogenannte Altfälle. Wir hatten berichtet. Dann kann er Rentenpunkte durch den Versorgungsausgleich geben. Aber vorher sorgfältig prüfen lassen!


Porträt der Rechtsanwältin und Rentenberaterin Frau KirschnerAutorin des Beitrages

Nadja Kirschner

Nadja Kirschner ist Rentenberaterin, ihre Mission ist es, dank ihrer weiblichen Intuition, Ungesagtes zu erkennen und den Mandaten emotional wie fachlich zu begleiten.


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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