Renten­versicherungs­bericht der Bundes­regierung

Der jährliche Bericht über die gesetzliche Rentenversicherung ist in der Sozialgesetzgebung fest verankert. Er nennt sich Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung. Er wird alle Jahre wieder neu erstellt. Wissenswertes hierzu in unserem Renten-ABC.

Im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2017 geht darin insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, die Höhe der Rücklagen und die Planung des erforderlichen Beitragssatzes im nächsten Jahrzehnt.

Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2017 im Detail

Beitragssatz sinkt auf 18,6 Prozent

Eine gute Nachricht aus der Rentenversicherung. Der Beitragssatz sinkt, bedingt durch die positive Lage auf dem Arbeitsmarkt, ab dem 1. Januar diesen Jahres um 0,1% auf 18,6 Prozent. Und da soll er erstmal bis 2022 bleiben. Der Grund sind die derzeit hohen Rücklagen von ca. 33 Milliarden Euro und die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben dazu.

Damit werden die Arbeitnehmer und die Wirtschaft um etwa 600 Millionen Euro entlastet.

Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2017 : Rentenfinanzen die nächsten 15 Jahre

Mit dem jährlich im November erscheinenden Rentenversicherungsbericht wird auf Grundlage von Rechenmodellen ermittelt, wie sich die nächsten Jahre entwickeln werden.

Aktuell sehen die Beitragsplanungen bis 2022 keine Veränderungen vor. Danach steigen die Beiträge nach heutigem Ermessen schrittweise an. Das heißt 2025 – 20% und steigt bis 2031 auf 21,8 Prozent.


zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Wie kann der Wechsel gelingen. Die Initiative von rentenbescheid24.de zeigt die verschiedenen Lösungen auf. Die Initiative auf krankenkasse-wechsel-dich.deInitiative für Deutschland

zurück in die GKV

- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de

mehr erfahren


Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2017: Höhere Renten auch in der Zukunft?

Millionen Rentner können auch 2018 mit einer deutlichen Erhöhung ihrer Renten von gut drei Prozent rechnen. Geplant sind 3,09% im Westen und 3,23% im Osten.

Grundlage hierfür sind die Daten der Lohnentwicklung 2017, deren Zahlen erst im Frühjahr dieses Jahres vorliegen. Das bedeutet für den „Durchschnittsrentner“ mit 45 Beitragsjahren eine Erhöhung von rund 40€ monatlich.

Unterschiede Ost-West bei der Rentensteigerung sollen spätestens 2025 beendet sein. Bis dahin ist es geplant die Ostrenten vollkommen an das West-Niveau anzugleichen. Dieser Angleichungsprozess wird in sieben Schritten erfolgen und beginnt in diesem Jahr.

Weiterhin sollen die Renten nach den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts bis zum Jahr 2031 durchschnittlich um 2,2 Prozent pro Jahr steigen.

Für die monatliche Standardrente heißt das, sie wird am Durchschnittsentgelt gemessen und soll in den kommenden Jahren  stabil bei rund 48,2 Prozent des Durchschnitteinkommens aller Arbeitnehmer bleiben.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Ab 2025 soll das Rentenniveau allmählich absinken und erreicht 2031 voraussichtlich 44,6 Prozent.

Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2017

Die Ruhestands­planung wird immer wichtiger. Daneben auch die Stabilisierung der gesetzlichen Rente. Hilfreich wäre eine allumfassende Bürgerversicherung, die die Rente und die gesetzliche Krankenversicherung erfasst.


Sorglos-Pakete von rentenbescheid24.de, lehnen Sie sich zurück, der rentenberater übernimmt die notwendigen Schritte auf dem Weg zur Rente für Sie.Sorglos-Pakete für die Rente

Meine Rente? Mein Rentenberater!

- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Renten­produkte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Witwen/r - Waisen- Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung