Teilhabe zur Arbeit in der Rente

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Deutsche Rentenversicherung gewährt nicht nur gesetzlichen Renten, wie die Altersrenten oder Erwerbsminderungs– und Hinterbliebenenrenten. Sie ist auch Träger von Teilhabeleistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation. So steht es in § 6 Absatz 1 Nr. 4 SGB 9 für die Leistungsgruppen der medizinischen, beruflichen und unterhaltsichernden Rehabilitation. In unserem Renten-ABC erläutern wir die Inhalte der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: kurz LTA genannt.

Die Teilhabe zur Arbeit in der Rente in eine Leistungsgruppe, die das Gesetz als Verantwortlichkeit für die Deutsche Rentenversicherung vorsieht. Die Leistungsinhalte für die LTA sind dabei äußerst vielfältig. Die Rentenversicherung bietet ein umfassendes Programm für Leistungen zur Arbeit in der Rente an. Hier eine Übersicht.


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Teilhabe zur Arbeit in der Rente: Die Ziele für eine LTA

Das Hauptziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist es, einen bestehenden Arbeitsplatz des Versicherten zu erhalten.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Hauptziel bei der LTA ist der Erhalt des Arbeitsplatzes

Dabei versucht der Arbeitgeber und die Rentenversicherung mit geeigneten Maßnahmen bei einer gesundheitsbedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit mit dem Versicherten gemeinsam durch technische Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Anschaffung durch technische Hilfsmittel die Folgen der Einschränkungen zu mindern oder zu beheben. Dabei immer im Fokus der Erhalt des Arbeitsplatzes.


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Es kann auch sein, dass durch die LTA ein neuer behindertengerechter Arbeitsplatz erlangt wird. Hauptrangig geht es hierbei um Bildungsmaßnahmen. Damit der Versicherte einen Beruf erlernen kann und somit neu starten kann.

Teilhabe zur Arbeit in der Rente: Die Voraussetzungen müssen vorliegen

Anspruch auf eine LTA hat der Versicherte nur, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Er muss eine Mindestversicherungszeit nachweisen und seine Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. Daneben werden auch noch andere Voraussetzungen genannt, auf die wir aber hier noch nicht eingehen werden.

Teilhabe zur Arbeit in der Rente: Leistungsarten zur LTA

Die Leistungen der Rentenversicherung bei der Teilhabe zur Arbeit sind vielfältig. Wir nennen die Wichtigsten! Hier eine Übersicht:

  • Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes,
  • Bewerbungskosten,
  • Mobilitätshilfen, Kraftfahrzeughilfen,
  • Leistungen Beratung und Vermittlung,
  • Arbeitsassistenz, Wohnungshilfe, Berufsvorbereitung,
  • Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen,
  • Leistungen an Arbeitgeber, Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen,
  • Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse Arbeitshilfen im Betrieb, Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung,
  • Übergangsgeld, Beiträge zur SV
  • Reisekosten + Familienheimfahrten, Kinderbetreuungskosten
  • Persönliches Budget und vieles mehr!

Alle Leistungsarten sind an verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen gebunden. Alles mit einmal kann man nicht beantragen. Aber viele Leistungsarten kumulativ.

Teilhabe zur Arbeit in der Rente

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es in vielfältigen Varianten. Die Deutsche Rentenversicherung wird auf Grund der neuen Rechtsänderungen zur Rehabilitation stärker in die Pflicht genommen. Viele Versicherte haben jetzt verbesserte Chancen auf Teilhabeleistungen. Vor allem auch die Kinderrehabilitation.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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