Der Vertrauens­schutz in der Rente

Für manche Versicherte gibt es eine Altersrente zu einem Zeitpunkt, an dem andere Versicherte noch nicht oder nur mit Abschlägen in Rente gehen können. Oder manchmal greift der Gesetzgeber in bestehende Rentenregelungen ein, die für den Betroffenen eine ungünstige Regelung darstellt. Meistens sind es die rentennahen Jahrgänge, die davon betroffen sind. Daher wird diesen Versicherten der sogenannte Vertrauensschutz gewährt. Wir erklären, um was es dabei geht.

Vertrauensschutz für die Rente bedeutet, dass die Versicherten sich auf eine geänderte Rechtslage im Rentenrecht meistens nur schrittweise einstellen müssen. Einer der bekanntesten Vertrauensschutzregelungen für die Rente ist die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze.

Kürzungen in der Rentenberechnung erfolgen ebenso nur schrittweise, wobei die Einführung der „neuen“ Erwerbsminderungsrente 2001 mit einem Schlag einen Abschlag von 10,8 Prozent bedeutete. Diesen gab es vorher in den Altregelungen so nicht.


Frage zur Rente, beantwortet vom Rentenberater für nur 9,90€. Endlich Antwort auf dringende Rentenfragen. Nur bei rentenbescheid24.deSchnellfrage zur Rente

Sie fragen - der Renten­bera­ter antwortet

- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater

mehr erfahren


Der Vertrauensschutz für die Rente richtet sich im Regelfall nach einem bestimmten Rentenbeginn, Geburtsjahrgang oder nach Stichtagen. Sind Renten vor dem Vertrauensschutz gewährt, kann eine rückwirkende Kürzung nicht eintreten.

Eine besondere Form des gesetzlichen Vertrauensschutzes ist im § 88 Absatz 1 SGB VI geregelt. Wenn der Bezieher einer Altersrente später eine andere Altersrente bekommt, dann werden im mindestens die Entgeltpunkte zuerkannt, die er in der ersten Altersrente bekommen hat. Eine ähnliche Regelung gibt es auch für diejenigen, die nach einer Erwerbsminderungsrente innerhalb von 24 Kalendermonaten eine Altersrente beantragen.

Vertrauensschutz für die Rente: Änderung der Einkommenanrechnungsregelungen

Ein Beispiel für den Vertrauensschutz für die Rente waren die Änderungen bei den Renten wegen Todes. Dort wurde die Einkommensanrechnung bei dem Bezug dieser Renten eingeführt. Daneben auch die oben genannte Anhebung der Altersgrenzen für die Regelaltersgrenze bis zum 67. Lebensjahr.

Vertrauensschutz für die Rente: vorgezogene Altersrente

Eine der bekannten Vertrauensschutzregelungen findet sich § 236 Sozialgesetzbuch Nr. 6. Dort steht, dass Versicherte, die vor 1964 geboren sind, in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen können, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 35 Jahren erreichen. Die frühestmögliche Inanspruchnahme dieser Rente ist mit dem 63. Lebensjahr möglich. So war es die Regelung vor der allgemeinen Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Für Geburtsjahrgänge nach dem 31.12.1948 wird der abschlagsfreie Renteneintritt in diese Rente stufenweise angehoben. Wer nach 1964 geboren ist, kann diese Altersrente erst mit 67 Jahren und 35 Wartezeitjahren abschlagsfrei erreichen.  Deshalb ist diese Regelung immer im Zusammenhang mit dem § 36 SGB VI zu sehen. Dieser ist die Grundnorm für die Altersrente für langjährig Versicherter.

Vertrauensschutz für die Rente: Rechtsgrundlage des Vertrauensschutzes

Die Rechts­grundlage für die stufenweise Änderung in Renten­anwart­schaften ist das sogenannte Rechts­staats­prinzip, welches im Artikel 20 Grundgesetz normiert ist.


zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Wie kann der Wechsel gelingen. Die Initiative von rentenbescheid24.de zeigt die verschiedenen Lösungen auf. Die Initiative auf krankenkasse-wechsel-dich.deInitiative für Deutschland

zurück in die GKV

- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Renten­produkte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung