Was ist das Renten­eintritts­alter

Mit 63 oder 65 Jahren oder erst mit 67 Jahren in Rente gehen

Wir klären in unserem Renten-ABC auf, was hinter dem Begriff Renteneintrittsalter steht. Viele Versicherte, die bald in Rente gehen wollen, machen sich Gedanken, mit welchen Lebensalter sie in Rente gehen wollen oder können. Dabei taucht auch immer wieder die Frage auf, wann mein Renteneintrittsalter ist?

Was ist das Renteneintrittsalter im Sinne des gesetzlichen Rentenrechts? Ist es die Regelaltersgrenze oder ein anderes beliebiges Lebensjahr über 60, um eine Rente beanspruchen zu können. Ein interessanter Begriff, der immer wieder in Fragestellungen auf rentenbescheid24.de auftaucht. Grund genug für uns, mal zu beleuchten, was hinter diesem Begriff eigentlich steht!


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Was ist das Renteneintrittsalter: Begriffsbestimmung

Das Renteneintrittsalter oder besser Rentenzugangsalter ist das Lebensalter in der BRD, in welchem ein gesetzlich Rentenversicherter erstmals überhaupt eine Altersrente in Anspruch nehmen kann.

Von dem Renteneintrittsalter ist der Begriff der Regelaltersgrenze zu unterscheiden. Die Regelaltersgrenze ist die individuelle Lebensaltersgrenze eines Versicherten in Deutschland, zu der dieser erstmals ohne Abzüge und ohne weitere Bedingungen für eine vorzeitige Rente regulär in Rente gehen kann! Dieser Zeitpunkt wird auch umgangssprachlich als Rentenalter bezeichnet!

Das Renteneintrittsalter ist auch ein Begriff in oder für die Statistik. Damit errechnen die Mathematiker eine Durchschnittszahl des Erstbezuges einer Neurente eines Jahres. Dabei wird unter anderem noch unterschieden, zwischen Frauen, Männern, Angestellten und mögliche Berufsgruppen usw. Das statistische Renteneintrittsalter erfasst auch Neuzugänge bei Erwerbsminderungsrenten.

Was ist das Renteneintrittsalter: Ganz Individuell

Persönlich betrachtet, hat jeder Versicherte sein persönliches Renteneintrittsalter. Ob mit vorzeitiger Rente, Regelaltersrente (reguläre Rente) oder Erwerbsminderungsrente. Der individuelle Renteneintritt hat Einfluss auf die Bedingungen der Rente, zum Beispiel auf die Rentenhöhe. Die Rente kann mit Abschlag oder ohne In Anspruch genommen werden. Bei einer vorzeitigen Rente gegenüber der Regelaltersrente mit Rentenverlusten auch wenn kein Abschlag in der Rente ist.


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Sollte es eine Rente mit Abschlag sein, so gibt es für jeden Monat vorzeitigen Rentenbeginn vor der Regelaltersrente einen Abschlag von 0,3 Prozent. Der Zugangsfaktor der Altersrente wird gekürzt.

Wer erst nach Erreichen seiner Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt pro Monat späteren Rentenbeginn einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Macht für ein Jahr eine Rentensteigerung von 6 % aus.

Ob sich der frühere oder spätere Renteneintritt für den Versicherten lohnt, ist eine rein wirtschaftlich-mathematische Betrachtung. Es geht immer um die Frage, wie lange ein Versicherter nach Beginn seiner Rente (ob mit oder ohne Abschlag) noch lebt. Für die Rentenversicherung kann es teurer werden, wenn ein Versicherter mit einer vorzeitigen Rente mit Abschlag länger lebt, als die allgemeinen statistischen Lebenserwartungen.

Fazit

Der Begriff des Renten­eintritts­alters ist nicht einfach so zu verstehen. Er erfasst mehrere Begrifflich­keiten und kann auch missverständlich sein. Sicher ist eines, der Gesetzgeber hat 2012 das Rentenalter für Geburts­jahrgänge ab 1947 stufenweise angehoben. Der reguläre Renten­eintritt ist seitdem das 67. Lebensjahr. In der politischen Diskussion ist ein weiterer Anstieg der Regel­altersgrenze, zum Beispiel auf das 69. Lebensjahr.


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