Was ist das Renteneintrittsalter im Sinne des gesetzlichen Rentenrechts? Ist es die Regelaltersgrenze oder ein anderes beliebiges Lebensjahr über 60, um eine Rente beanspruchen zu können. Ein interessanter Begriff, der immer wieder in Fragestellungen auf rentenbescheid24.de auftaucht. Grund genug für uns, mal zu beleuchten, was hinter diesem Begriff eigentlich steht!
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Das Renteneintrittsalter oder besser Rentenzugangsalter ist das Lebensalter in der BRD, in welchem ein gesetzlich Rentenversicherter erstmals überhaupt eine Altersrente in Anspruch nehmen kann.
Von dem Renteneintrittsalter ist der Begriff der Regelaltersgrenze zu unterscheiden. Die Regelaltersgrenze ist die individuelle Lebensaltersgrenze eines Versicherten in Deutschland, zu der dieser erstmals ohne Abzüge und ohne weitere Bedingungen für eine vorzeitige Rente regulär in Rente gehen kann! Dieser Zeitpunkt wird auch umgangssprachlich als Rentenalter bezeichnet!
Das Renteneintrittsalter ist auch ein Begriff in oder für die Statistik. Damit errechnen die Mathematiker eine Durchschnittszahl des Erstbezuges einer Neurente eines Jahres. Dabei wird unter anderem noch unterschieden, zwischen Frauen, Männern, Angestellten und mögliche Berufsgruppen usw. Das statistische Renteneintrittsalter erfasst auch Neuzugänge bei Erwerbsminderungsrenten.
Persönlich betrachtet, hat jeder Versicherte sein persönliches Renteneintrittsalter. Ob mit vorzeitiger Rente, Regelaltersrente (reguläre Rente) oder Erwerbsminderungsrente. Der individuelle Renteneintritt hat Einfluss auf die Bedingungen der Rente, zum Beispiel auf die Rentenhöhe. Die Rente kann mit Abschlag oder ohne In Anspruch genommen werden. Bei einer vorzeitigen Rente gegenüber der Regelaltersrente mit Rentenverlusten auch wenn kein Abschlag in der Rente ist.
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Sollte es eine Rente mit Abschlag sein, so gibt es für jeden Monat vorzeitigen Rentenbeginn vor der Regelaltersrente einen Abschlag von 0,3 Prozent. Der Zugangsfaktor der Altersrente wird gekürzt.
Wer erst nach Erreichen seiner Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt pro Monat späteren Rentenbeginn einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Macht für ein Jahr eine Rentensteigerung von 6 % aus.
Ob sich der frühere oder spätere Renteneintritt für den Versicherten lohnt, ist eine rein wirtschaftlich-mathematische Betrachtung. Es geht immer um die Frage, wie lange ein Versicherter nach Beginn seiner Rente (ob mit oder ohne Abschlag) noch lebt. Für die Rentenversicherung kann es teurer werden, wenn ein Versicherter mit einer vorzeitigen Rente mit Abschlag länger lebt, als die allgemeinen statistischen Lebenserwartungen.
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