Seit dem 1. Oktober 2005 werden unter dem Namen “Deutsche Rentenversicherung” die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland wahrgenommen.
Die Deutsche Rentenversicherung ist in Bundesträger und Regionalträger, als Körperschaften des öffentlichen Rechts, unterteilt. Die Deutsche Rentenversicherung ist der gemeinsame Name und das gemeinsames Logo für alle beteiligten Rentenversicherungsträger. Sie ist aber keine übergeordnete Behörde der Rentenversicherungsträger. Die Deutsche Rentenversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.
Die in der Gesellschaft offen zu Tage getretene Angleichung von den Arbeitern und Angestellten und der Zunahme der Angestelltenversicherten, führte zu großen Unterschieden in den Beständen den unterschiedlichen Rentenversicherungen. Im Jahr 1992 wurde durch gesetzgeberische Maßnahmen die Reichsversicherungsordnung für die Rentenversicherung der Arbeiter, das Angestelltenversicherungsgesetz für die Rentenversicherung der Angestellten und das Reichsknappschaftsgesetz für die knappschaftliche Rentenversicherung vereinheitlicht und in das Sozialgesetzbuch Nr. 6 kodifiziert. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellte aufgegeben.
Aufgrund von Organisationsreformen wurden am 1. Oktober 2005 die Trennung zwischen Angestellten- und Arbeiter-Rentenversicherung aufgehoben und die BfA und der Verband Deutscher Versicherungsträger ( VDR) zur Deutschen Rentenversicherung Bund fusioniert und die Anzahl der regionalen Versicherungsanstalten verringert. Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wurden in der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See zusammengefasst.
Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See. Daneben existieren noch die Regionalträger. Diese bestehen aus dem Namen Deutsche Rentenversicherung und dem Regionalzusatz.
Namensbeispiel für einen Regionalträger:
Die Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung sind:
Zurzeit sind in der Deutschen Rentenversicherung ca. 52 Millionen Menschen versichert. Es kommen etwa 22-23 Millionen Renten zur Auszahlung. Hier wird unterschieden zwischen Altersrenten, Erwerbsminderungsrente und Renten wegen Todes. Die Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung liegen 2015 bei geschätzten 270,4 Milliarden Euro, wobei etwa mit Ausgaben in gleicher Höhe zu erwarten für 2015 zu erwarten sind.