Hinter­bliebenen­rente

Wissenswertes zu den Renten wegen Todes

Versicherte haben bei Tod eines Angehörigen möglicherweise Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Die finanzielle Versorgung in diesen Fällen hat unterschiedliche Gründe. Es können Leistungen aus privaten Versicherungen, gesetzlichen Renten oder aus der Unfallversicherung fließen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Renten wegen Todes.

Die Hinterbliebenenrente oder Renten wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben reinen Unterhaltscharakter. Sie ersetzen den Verlust des Einkommens der versicherten Verstorbenen. Neben den Hinterbliebenenrenten gibt es noch Altersrenten und Erwerbsminderungsrente. Sonderformen der Rente sind die bergbaulichen Renten. Die Hinterbliebenenrenten können in verschieden Formen und Arten auftreten. Wissenswertes und Details zur Witwenrente können Sie hier nachlesen!

Renten wegen Todes: Leistung aus der gesetzlichen Rente

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Es gibt laut Gesetz folgende Arten von Hinterbliebenenrenten:

Art der Leistung bei der Hinterbliebenenrente!
  • Witwen-oder Witwerrente

Das Gesetz unterscheidet bei der Witwenrente oder Witwerrente nach § 46 SGB VI die Art der Leistung nach folgender Reihenfolge:


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  • Erziehungsrente

Die Erziehungsrente ist zwar den Renten wegen Todes zuzuordnen. Sie ist aber einer Rente aus eigener Versicherung. Sie entspricht in der Höhe der Rente wegen einer vollen Erwerbsminderung. Dies ergibt sich aus § 67 Sozialgesetzbuch Nr. 6. Das Gesetz weist der Erziehungsrente den Rentenartfaktor 1,0 aus.

  • Waisenrenten

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Die Rente aus einer Waisenrente unterscheidet sich wie folgt:

  • Halbwaisenrente in Höhe von 10 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen, § 67 SGB VI ( Rentenartfaktor 0,1)
  • Vollwaisenrenten in Höhe von 20 Prozent der Rentenansprüche der verstorbenen Eltern, § 67 SGB VI ( Rentenartfaktor 0,2)
Hinterbliebenenversorgung aus der Unfallrente!

Stirbt der Ehepartner während seiner Arbeit auf Grund eines Arbeitsunfalles oder an den Folgen einer Berufskrankheit stehen der Witwe oder dem Witwer oder den Kindern aus der gesetzlichen Unfallversicherung Rentenleistungen wegen Todes zu.

Einkommen und die Hinterbliebenenrente

Treffen Hinzu­verdienst/Einkommen und Rente wegen Todes zusammen, findet nach den Vorschriften des § 97 Sozial­gesetzbuch Nr. 6 eine Einkommens­anrechnung statt. In der Regel immer so, dass die Hinter­bliebenen­rente bei Überschreiten der Freibeträge prozentual gekürzt wird. Die Erziehungs­rente ist nach den Vorschriften des § 97 SGB VI zu behandeln.

Mein Partner ist verstorben: was steht mir zu?

Der Ehegatte, die Eltern oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sind verstorben. Dann stellt sich die Frage, wie geht es finanziell weiter? Das Gesetz hält unterschiedliche Arten von Hinterbliebenenrenten für die Betroffenen bereit, aus denen Rentenzahlungen mit Unterhaltscharakter fließen. Aufgepasst! Wer neben der Hinterbliebenenrente noch zusätzliches Einkommen hat, muss mit einer Kürzung der Rente rechnen.

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Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

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