Die Sterbe­rente, das Sterbe­viertel­jahr

Die ungekürzte Witwen-und Witwerrente!

Der geliebte Ehe-oder Lebenspartner stirbt. Eine schwere Zeit bricht an, mit Trauer und offenen Fragen über die Zukunft. Woher bekomme ich als Witwe-oder Witwer mein Geld, wenn der Verstorbene alleiniger Verdiener war. Da erinnern sich einige Versicherte an den Begriff „Sterbevierteljahr“. Wir klären auf, was hinter diesem Begriff steht.
Wissenswertes zu vielen anderen Begriffen im Rentenrecht können Sie in unserem Renten-ABC nachlesen!

Das Sterbevierteljahr ist eine Hinterbliebenenrente, zu mindestens ein Teil davon. Geregelt ist das Sterbevierteljahr im Rentenrecht. Sie wird auch als Dreimonatsrente, Sterbequartalsvorschuss oder als Sterberente bezeichnet. Die Bezeichnung Sterbevierteljahr oder Sterberente hat sich im Volksmund eingebürgert.


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Das Sterbevierteljahr ist eine Hinterbliebenenrente: Was ist es?

Das Sterbevierteljahr ist nichts anderes als eine Vorschusszahlung der Deutschen Rentenversicherung auf die zu erwartende Hinterbliebenenrente (Witwen-Witwerrente unter anderem). Sie wird als ungekürzte Rente aus einer laufenden Rente des Verstorbenen oder der zuerwartenden Rente des Verstorbenen an den berechtigten Hinterbliebenen gezahlt. Und zwar für 3 Monate in voller Höhe. Sie ist der ungekürzte Teil der berechtigten Witwen-Witwerrente!

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Bezog der verstorbene Ehegatte eine Rente in Höhe von 1500€ monatlich, so wird diese Rente für 3 Monate an den überlebenden Witwer oder überlebende Witwe gezahlt. Das Sterbevierteljahr wird aber nur einmal gezahlt und nicht an alle Familienangehörigen neben der anspruchsberechtigten Witwe oder Witwer ausgezahlt.

Waisen / Halbwaisen erhalten dieses Sterbevierteljahr nicht gezahlt. Wo steht es ? In § 67 Sozialgesetzbuch Nr. 6. Das Sterbevierteljahr ist eine ungekürzte Hinterbliebenenrentenleistung, die nur auf Witwen-oder Witwerrenten Anwendung findet.

Das Sterbevierteljahr ist eine Hinterbliebenenrente: Der Antrag auf Witwenrente?

Zum allgemeinen Verständnis. Der Antrag auf eine Witwen-oder Witwerrente hat an sich nichts mit dem Sterbevierteljahr zu tun. Da für einige Versicherte finanziell nicht die Möglichkeit besteht, eine Beerdigung des Verstorbenen aus eigenen Mitteln zu stemmen, zahlt die Rentenversicherung auf Antrag die 3 vollen Monatsrenten aus, damit „das Leben“ erst einmal weitergehen kann. Damit erfüllt das Sterbevierteljahr auch seine Unterhaltsersatzfunktion, welche mit dem Tode des Versicherten auf die Deutsche Rentenversicherung übergeht.

Die Vorschusszahlung wird bei dem Postrentendienst der Deutschen Post beantragt. Wo steht es als Vorschuss?

Auf diese Frage lässt nicht so einfach eine Antwort finden. Auf die Frage, wo der Quartalsvorschuss zu beantragen ist, steht ein besonderes Gesetz Rede und Antwort. Im „allgemeinen Rentenrecht“ finden Sie dazu keine Antwort.

Aber in der Rentenserviceverordnung (kurz RentSV) steht geschrieben, dass auf Antrag des Witwers oder der Witwe innerhalb eines Monats nach dem Tode des Versicherten, auch ohne Auftrag der Deutschen Rentenversicherung der Vorschuss an den oder die Berechtigte zu zahlen ist. So steht es in § 7 RentSV.


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Das Sterbevierteljahr ist eine Hinterbliebenenrente: Antrag und was noch?

Für die Auszahlung des Sterbequartalsvorschusses (Wortlaut nach § 7 RentSV) ist ein Antrag der Witwe-oder Witwer unter Vorlage der amtlichen Sterbeurkunde notwendig. Wird der Antrag innerhalb des Monates nach dem Versterben des Versicherten bei der  Deutschen Rentenversicherung gestellt, so wird der Antrag an den Postrentenservice weitergeleitet. Wird der Antrag erst nach dem Ablauf des Monates nach dem Tode des Versicherten gestellt, so bearbeitet ihn die Deutsche Rentenversicherung!

Die Sterberente oder Quartalsvorschuss wird durch den Renten-Service der Post AG auf Grundlage des Dreifachen der dem verstorbenen Berechtigten im Sterbemonat zu zahlenden Rente errechnet.

Der Vorschuss nach dem § 7 RentSV ist kein Vorschuss im Sinne des § 42 Sozialgesetzbuch Nr. 1.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Antrag auf Vorschuss = Antrag auf Witwen/r-Rente

Wird der Antrag auf Sterbevierteljahr gestellt, so gilt dieser Antrag gleichzeitig auch als Antrag auf die Feststellung und Zahlung einer Witwen-und oder Witwerrente. So steht es im § 115 SGB VI.

Das Sterbevierteljahr ist eine Hinterbliebenenrente: Wohin wird es gezahlt?

Das Sterbevierteljahr wird auf das Konto des Hinterbliebenen ausgezahlt.

Aufgepasst!

Stellt sich heraus, dass die die Deutsche Rentenversicherung wegen Überzahlung an den Verstorbenen einen Rückforderungs­anspruch aus überzahlter Altersrente hat, so wird dieser Anspruch mit der später zu zahlenden Hinter­bliebenen­rente verrechnet. Dies führt oft zu Streitigkeiten bis hin zum Gerichtsverfahren. Die Regelungen der §§ 118 SGB VI sind in diesen Fragen sehr kompliziert und für den Laien oft undurchschaubar. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de beraten Sie bei Fragen zur Hinterbliebenenrente oder unterstützen Sie bei der Antragstellung. Damit Sie Zeit zum Trauern haben!

Ja, ich möchte den Antrag auf Witwenrente stellen!

Weitere Themen zur Hinterbliebenenrente:

Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Witwen/r - Waisen- Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

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