Die Waisen­rente

Wenn die Eltern sterben!

Leider passiert es auch. Ein Elternteil stirbt. Dann stellt sich die Frage, wer neben dem Kindergeld für den finanziellen Unterhalt des Kindes des Verstorbenen aufkommt. Neben der Hinterbliebenenrente für „Erwachsene“ haben die Kinder des verstorbenen Versicherten Anspruch auf staatliche Rente. Die Waisenrente! Wir erläutern die Details zu dieser Rente.

Die Waisenrente ist eine Hinterbliebenenrente aus dem System der Renten wegen Todes. Sie reiht sich hinter der Witwenrente /Witwerrente und Erziehungsrenten ein. Einen Überblick zu den Hinterbliebenenrenten findet Sie hier!

Die Waisenrente: ein kurzer Überblick!

Die Waisenrenten haben eine Unterhaltsersatzfunktion. Die Rentenkasse zahlt sie sozusagen als Ersatz für verlorenen Unterhalt. Der verstorbene Elternteil war zu Lebzeiten zum Unterhalt seines Kindes verpflichtet. Dies ist in der Regel Naturalunterhalt (Erziehungsleistung, Unterkunft, Essen und Versorgung).


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Die Rente gibt es in 2 Varianten:
  • Halbwaisenrente, ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt noch,
  • Vollwaisenrente, es lebt kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr.
Voraussetzung für die Waisenrente!

Kinder haben Anspruch auf die Waisenrente, wenn der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder auch vorzeitig erfüllt hat. Gleiches gilt, wenn der Verstorbene selbst eine Rente bezog.

Wer bekommt die Rente?
  • Leibliche Kinder,
  • Adoptierte Kinder,
  • Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Elternteil lebten,
  • Enkel und Geschwister, die im Haushalt des verstorbenen Elternteil / Großeltern lebten.

Der Kreis der Waisenrentenberechtigten wurde ab Juli 2015 erweitert. Ab Juli 2015 können noch weitere nationale und internationale Freiwilligendienste einen Anspruch auf Waisenrente begründen.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Rentenantrag bis zum 30. Juni 2016 mit rückwirkender Geltung

Bezieht ein Waise oder Halbwaise zum Zeitpunkt der Leistungsverbesserungen noch keine Rente und gehört nach den neuen Regelungen zum Juli 2015 zum anspruchsberechtigten Personenkreis, muss die Rente beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30.06.2016 gestellt werden. Dann wirkt der Antrag zurück zum 01.Juli 2015. Wird der Rentenantrag erst  nach Juni 2016 gestellt, wird die Rente für maximal 12 Kalendermonate rückwirkend ausgezahlt.

Die Höhe der Waisenrente!

Die Höhe der Rente richtet sich danach, ob die Waisenrente als Vollwaisenrente oder Halbwaisenrente beansprucht wird.


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  • Halbwaisenrente = 10%
  • Vollwaisenrente = 20 %, auf die Rente, auf die der verstorbene Versicherte Anspruch gehabt hätte, oder auf die Rente, die der Versicherte schon bezogen hat.

Auf die Waisenrente wird zusätzlich ein Zuschlag gezahlt. Dieser richtet sich nach den rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils. Sind die Eltern oder ein Elternteil vor dem 63. Lebensjahr gestorben, wird die Rente um einen Abschlag vermindert. Alles Wissenswertes zum Thema Abschlag können Sie hier nachlesen!

Haben die Kinder / Kind einen Anspruch auf mehrere Waisenrenten, so wird grundsätzlich nur die höchste Waisenrente gezahlt.

Gibt es eine Einkommensanrechnung bei Waisenrenten!

Kinder die eine Waisenrente beziehen, können bis zur Vollendung des  18. Lebensjahr unbegrenzt auf die Rente hinzuverdienen.

Bis zum 01. Juli 2015 wurde für Bezieher von Waisenrenten, die über 18 Jahre alt waren, eine Einkommensanrechnung vorgenommen. Dies erfolgte nach § 18a Sozialgesetzbuch Nr. IV.

Nach neuer Rechtslage entfällt ab dem 01. Juli 2015 die Einkommensanrechnung bei volljährigen Waisenkindern.

Details zur Einkommensanrechung bei Altersrenten können Sie hier nachlesen!

Wann beginnt die Rente?

Die Waisenrenten beginnen wie folgt:

  • Hat der versicherte Verstorbene eine eigene Rente bezogen, beginnt die Waisenrente frühestens mit dem Monat der auf dem Sterbemonat folgt ( Tod des Elternteils am 10.05.2017, Beginn der Rente: 01.07.2017)
  • war der Elternteil noch nicht Rentner, so beginnt die Rente mit dem Todestag ( Tod des Elternteil am 18.06.2017, Beginn der Rente am 18.06.2017)

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Die Waisenrenten können rückwirkend bis zu 12 Monate rückwirkend beantragt und bezahlt werden.

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Grundsätzlich wird die Hinterbliebenenrente bis zum:

  • Geburtstag des Kindes gezahlt,
  • bis zum 27.Lebensjahr, wenn die Waise sich in einer Schul-oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst leistet oder behindert ist und deshalb nicht für sich selbst sorgen kann.

Liegen zwischen bei Ausbildungsabschnitten eine Übergangszeit von maximal 4 Kalendermonaten kann die Waisenrente weitergewährt werden.

Die Rente wird weitergezahlt, wenn das Waisenkind selbst heiratet.

Wird Einkommen auf die Waisenrente angerechnet?

Nein. Seit Juli 2015 wird Einkommen nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet! Näheres zum Thema Einkommensanrechnung können Sie hier nachlesen!

Rentenantrag stellen!

Die Waisen­renten gibt es nicht automatisch. Der Anspruch­steller muss einen Rentenantrag stellen. Ohne Antrag keine Rente!


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Eltern gestorben, was nun?

Geld ersetzt die Liebe der Eltern nicht. Kinder müssen aber auch finanziell abgesichert sein. Dafür haben sie Anspruch auf Waisenrente, wenn ein Elternteil stirbt. Der Antrag auf die Rente kann bis zu 12 Monate rückwirkend gestellt werden!

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