Die Kranken­haus­tage­geld­versicherung

Die private Zusatz­versicherung für Mehr­aufwendungen bei Kranken­hausbehandlung

Wer im Krankenhaus behandelt wird, bekommt entweder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geleistet. Dies ist eine Lohnersatzleistung des Arbeitgebers unter den Bedingungen des Entgeltfortzahlungs­gesetz. Danach gibt es bis zu weiteren 72 Wochen Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer selbstständig ist und privat krankenversichert, erhält in der Regel meist ab der 6. Kalenderwoche Krankengeld von der pKV gezahlt, wenn ein solcher Tarif vereinbart ist. Zusätzlich kann es bei Krankenhausaufenthatlt noch weitere Einkünfte geben, über das Krankenhaustagegeld. Wir klären auf, um was es beim Krankenhaustageld in der privaten Versicherung geht! Hier im Renten-ABC.

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine private Krankenversicherung. Sie leistet für den Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung oder beim einem Krankenhausaufenthalt einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag. Und zwar für 7 Tage in der Woche. Dabei ist der Aufnahmetag und der Entlassungstag voll mit eingeschlossen. Diese Versicherung hat nichts mit der Krankentagegeldversicherung zu tun, die möglicherweise noch neben einer Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen wurde! Sie wird meistens zusätzlich abgeschlossen.


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Die Kranken­haus­tage­geld­versicherung: Vertragsschluss

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine rein privatrechtliche Versicherung und wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung, einer privaten Krankenversicherung, abgeschlossen. Für den Vertragsschluss gelten das bürgerliche Gesetzbuch, das Versicherungsvertragsgesetz und eventuell das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Die Kranken­haus­tage­geld­versicherung: Leistungsumfang der Versicherung

Die Höhe des Krankenhaustagegeldes ist meist frei wählbar. Sie soll Mehraufwendungen, die nicht von einer gesetzlichen oder privaten Versicherung abgedeckt werden, übernehmen. Sie ist einkommensunabhängig. Der Leistungsumfang ist rein vertraglich vereinbart, individuell. Es gibt private Krankenversicherungen die aus einer Krankentagegeldversicherung „nur“ bei vollstationärer oder bei teilstationärer Behandlung und Aufnahme in einem Krankenhaus leisten. Andere Versicherungen machen zum Beispiel ausschließlich einen Unfall als Grund der Leistung zur Voraussetzung.

Geregelt ist die Krankenhaustagegeldversicherung in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, abrufbar unter den Musterbedingungen der Krankenhaustagegeldversicherung MB-KT.


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Mit der Krankentagegeldversicherung sollen folgende Mehrleistungen abgedeckt werden:

  • Fahrtkosten der Familienmitglieder ins Krankenhaus,
  • Haushaltshilfe,
  • Zimmerkosten im Krankenhaus für Fernsehen, Telefon und Internetzugang und die Zimmerzuzahlungsbeträge,
  • Finanzierung Unterbringung im Ein-Bettzimmer,
  • Rooming-Kostenübernahme bei Mitunterbringung eines Elternteils usw.

Ob die Kranken­haus­tage­geld­versicherung wirklich sinnvoll ist, ist streitig. So wird über das Krankengeld der gesetzlichen Kassen oder das private Krankentagegeld schon Mehrkostenaufwand abgedeckt.


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Die Kranken­haus­tage­geld­versicherung: Abgrenzung zur Unfall- und Krankentagegeldversicherung

Das Kranken­haus­tage­geld wird nur für die Dauer des Klinik­aufenthaltes oder der stationären Unfallbehandlung gezahlt. Das Kranken­tagegeld und das Unfalltage­geld werden unabhängig von einem Kranken­haus­aufenthalt bezahlt. Sie können sogar neben dem Krankenhaus­tagegeld und der Unfall-Kranken­haus­tage­geld­versicherung gezahlt werden.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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