Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine private Krankenversicherung. Sie leistet für den Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung oder beim einem Krankenhausaufenthalt einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag. Und zwar für 7 Tage in der Woche. Dabei ist der Aufnahmetag und der Entlassungstag voll mit eingeschlossen. Diese Versicherung hat nichts mit der Krankentagegeldversicherung zu tun, die möglicherweise noch neben einer Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen wurde! Sie wird meistens zusätzlich abgeschlossen.
- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine rein privatrechtliche Versicherung und wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung, einer privaten Krankenversicherung, abgeschlossen. Für den Vertragsschluss gelten das bürgerliche Gesetzbuch, das Versicherungsvertragsgesetz und eventuell das Versicherungsaufsichtsgesetz.
Die Höhe des Krankenhaustagegeldes ist meist frei wählbar. Sie soll Mehraufwendungen, die nicht von einer gesetzlichen oder privaten Versicherung abgedeckt werden, übernehmen. Sie ist einkommensunabhängig. Der Leistungsumfang ist rein vertraglich vereinbart, individuell. Es gibt private Krankenversicherungen die aus einer Krankentagegeldversicherung „nur“ bei vollstationärer oder bei teilstationärer Behandlung und Aufnahme in einem Krankenhaus leisten. Andere Versicherungen machen zum Beispiel ausschließlich einen Unfall als Grund der Leistung zur Voraussetzung.
Geregelt ist die Krankenhaustagegeldversicherung in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, abrufbar unter den Musterbedingungen der Krankenhaustagegeldversicherung MB-KT.
Initiative für Deutschland
- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de
mehr erfahren
Mit der Krankentagegeldversicherung sollen folgende Mehrleistungen abgedeckt werden:
Ob die Krankenhaustagegeldversicherung wirklich sinnvoll ist, ist streitig. So wird über das Krankengeld der gesetzlichen Kassen oder das private Krankentagegeld schon Mehrkostenaufwand abgedeckt.
- Status klären: abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit
- mgl. Befreiung von der Sozialversicherungspflicht nutzen
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden