Die Krankentagegeldversicherung ist ein Bestandteil einer privaten Krankenversicherung. Sie ist eine Summenversicherung auf freiwilliger Basis, als Zusatzversicherung. Im Krankheitsfall sollen mit dieser Versicherung anfallende Einkommensausfälle ausgeglichen werden oder zu mindestens abmindern.
Eine Summenversicherung liegt vor, wenn dich die Versicherungsleistung nicht nach einem konkreten Schaden berechnet, sondern in einer vertraglich vereinbarten Höhe abstrakt festgelegt wird. In der Regel ist die Krankentagegeldversicherung der PKV Teil der Krankenkostenvollversicherung. Näheres zu diesem Begriff können Sie hier nachlesen!
Der Versicherungsnehmer schließt mit der privaten Krankenversicherung seiner Wahl einen Vertrag zum Abschluss einer solchen Tagegeldversicherung. Die Rechtsgrundlagen finden sich im bürgerlichen Gesetzbuch, im Versicherungsvertragsgesetz und eventuell im Versicherungsaufsichtsgesetz. Die Vertragsdetails werden in der Regel durch allgemeine Versicherungsbedingungen- die allgemeine Geschäftsbedingungen sind- ausgeformt.
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Tritt der Versicherungsfall ein, muss wie in den anderen Teilen der pKV eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall vorliegen. Auf Grund dessen die versicherte Person/ Versicherungsnehmer arbeitsunfähig wird. Und zwar vollständig. Diese Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt sein. Die AU muss feststellen, dass der Beruf den der Versicherte konkret ausübt, wegen der Krankheit nicht fortgeführt werden kann. Das Krankentagegeld ist eine Versicherung die meist durch Selbstständige abgeschlossen wird. Der gesetzlich Krankenversicherte erhält in der Regel nach der sechsten Woche Arbeitsunfähigkeit Krankengeld nach dem SGB V. Das private Krankengeld sichert das Einkommen der versicherten Selbstständigen ab. Mit dem Krankentagegeld kann man den wegbrechenden Umsatz oder den Gewinn absichern. Krankentagegeldversicherung sind teuer.
Ab dem 01. April 2017 müssen private Krankenversicherungen den Verdienstausfall für Schwangere mit in die Krankentagegeldversicherung einbeziehen und anbieten. So steht es im § 192 Satz 5 Versicherungsvertragsgesetz geschrieben. Der Verdienstausfall, der während den Mutterschutzfristen des Mutterschutzgesetzes entsteht, muss durch die Krankentagegeldversicherung ausgeglichen werden. Beginn ist der Tag der Entbindung des Kindes und Ende der Ablauf der Mutterschutzfrist. Es muss zwingend eine Tagegeldversicherung vorliegen, damit die Mutter den Verdienstausfall auch geltend machen kann!
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Der Versicherte aus einer Krankentagegeldversicherung darf nicht mehr Krankentagegeld erhalten, als er zusammen aus anderen Krankentagegeldern oder gesetzlichen Sozialleistungen, wie Verletztengeld erhalten würde, wenn es sein kalendertägliches Nettoeinkommen aus seiner beruflichen Tätigkeit nicht übersteigt. Maßgebend für die Feststellung seines Nettoeinkommens ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Ob ein solches Bereicherungsverbot rechtlich haltbar ist, ist noch abschließend höchstrichterlich abzuklären.
Der Bundesgerichtshof hat 2016 in einer Entscheidung (Aktenzeichen IV ZR 44/15) eine Klausel einer privaten Krankentagegeldversicherung für unwirksam erklärt, die einseitig der Versicherung das Recht einräumt, bei Einkommensminderungen im Krankentagegeldvertrag Kürzungen des Krankentagegeldes zu Lasten des Versicherten vorzunehmen.
Geregelt ist die Krankentagegeldversicherung in den Musterbedingungen zur Krankentagegeldversicherung MB-KT
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