Die Bezugs­größe zur Rente

Was steckt hinter der Bezugsgröße

Oft ist von der Bezugsgröße zu hören. Wir haben die Bezugsgröße in verschiedenen Beiträgen zur Rente erwähnt. In unserem Renten-ABC erläutern wir Ihnen, was es mit der Bezugsgröße auf sich hat.

Die Bezugsgröße zur Rente ist eine Rechengröße aus der allgemeinen Sozialversicherung. Neben der gesetzlichen Rente hat die Bezugsgröße in verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung Bedeutung. Unter anderem bei der Berechnung von den Rentenpunkten für die Pflege. Diese Entgeltpunkte sind von der jeweiligen Bezugsgröße abhängig. Wissenswertes zum Thema Pflegepunkte zur Rente können Sie hier nachlesen.


Frage zur Rente, beantwortet vom Rentenberater für nur 9,90€. Endlich Antwort auf dringende Rentenfragen. Nur bei rentenbescheid24.deSchnellfrage zur Rente

Sie fragen - der Renten­bera­ter antwortet

- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater

mehr erfahren


Die Bezugsgröße zur Rente: Rechtsgrundlage

Die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. So steht es in § 18 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Nr. 4 geschrieben. Es wird zwischen der Bezugsgröße West und Ost unterschieden, § 18 Absatz 2 SGB IV. Mit der Bezugsgröße wird eine Änderung anderer Rechengrößen der SV vermieden, weil die Bezugsgröße sich jährlich ändert.


Rentenberatung durch gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf rentenbescheid24.de Antworten auf Rentenfragen und Klären der Ansprüche... Übersicht über und auf dem Weg zur RenteBeratung zur Rente

Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten

- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente

mehr erfahren


Die Bezugsgröße zur Rente: Anpassung

Die Bezugsgröße wird für jedes Jahr durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestimmt, welche der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf, § 17 Absatz 2 SGB IV.

Für das Beitrittsgebiet gibt eine niedrigere Bezugsgröße. Sie wird ermittelt, in dem die Bezugsgröße West durch den in der Anlage 10 zum SGB VI bestimmten Umrechnungswert geteilt wird und danach auf einen nächst höheren Betrag erhöht wird, der durch 420 teilbar ist. Der Sinn der Bezugsgröße liegt in der Vereinfachung von Rechenvorgängen. Damit wird der allgemeinen Einkommensentwicklung in Deutschland Rechnung getragen. Die Aufrundung der Bezugsgröße hat zur Folge, dass die Teilung der Bezugsgröße durch 7 Tage die Woche oder 30 Tage pro Monat oder 12 Monate im Jahr immer einen vollen Eurobetrag ergibt. So steht es in § 223 Absatz 2 SGB V-gesetzliche Krankenkasse.


zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Wie kann der Wechsel gelingen. Die Initiative von rentenbescheid24.de zeigt die verschiedenen Lösungen auf. Die Initiative auf krankenkasse-wechsel-dich.deInitiative für Deutschland

zurück in die GKV

- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de

mehr erfahren


Die Bezugsgröße zur Rente: Verschiedene Werte aus der Bezugsgröße!
  • 1/7 der Bezugsgröße bei der Familienversicherung in der GKV
  • ¾ der Bezugsgröße für die Mindestbemessungsgrundlage für die Beiträge von Selbstständigen,
  • Freibeträge zur Berechnung der Belastungsgrenzen für Zuzahlungen in der GKV,
  • Verkürzte Anwartschaftszeit (sechs Monate) in der Arbeitslosenversicherung,
  • Höhe des Beitrages des Bundes zur GKV und Pflegeversicherung für Hartz-IV Empfänger nach §§ 251, 232 a SGB V, § 18 SGB IV
  • Höhe des von der Pflegeversicherung zu tragenden Beitrages einer rentenversicherungspflichtigen Pflegeperson nach § 166 SGB VI und § 18 SGB IV

Die Bezugsgröße

Sie ist eine Rechengröße und soll der Verein­heitlichung dienen. Sie wird jedes Jahr neu bestimmt. Mit der Rentenangleichung gibt es dann nur noch eine Bezugsgröße.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Renten­produkte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Witwen/r - Waisen- Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung