Die Rentenformel

Die Bausteine der monatlichen Rente

Die Rentenformel für die Rentenberechnung. Vielleicht haben Sie auch schon darüber etwas gehört? Die Rentenformel setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die Ihre Rente berechnen. Wir erläutern kurz, um was es bei der Rentenformel geht.

Die Rentenformel ist gesetzlich geregelt. In § 64 Sozialgesetzbuch Nr. 6 steht geschrieben, dass die Rentenformel für den Monatsbetrag einer Rente sich wie folgt aussieht:

„Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden“.

Kurz ausgedrückt berechnet sich die Monatsrente so:

Monatsrente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenart-faktor


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Dies ist die Rentenformel, so wie sie in vielen Beiträgen und Ratgebern beschrieben wird. Sie ist nicht die eigentliche Rentenberechnung. Wissenswertes zum „aktuellen Rentenwert“ finden Sie hier. Diese findet ausschließlich in der Feststellung der Entgeltpunkte statt. Details zum Thema Rentenberechnung können Sie im Renten-ABC nachlesen.

Rentenberechnung ist komplex

Die Rentenberechnung ist ein äußerst komplexes und schwieriges Feld. Die Anwendung der Rentenformel ist letztlich nur noch die Zusammenführung aller festgestellten Entgeltpunkte und der Rentenart (z.B. Altersrente mit 63 ohne Abschlag oder Altersrente für Schwerbehinderte Menschen oder Hinterbliebenenrente) und dem Zugangsfaktor. Hinter dem Zugangsfaktor verbirgt sich nichts Anderes, ob die Rente abschlagsfrei oder mit Abschlägen in Anspruch genommen werden kann.

Der Abschlag in der Rente

Bei den Erwerbsminderungs-und Hinterbliebenenrenten gibt es im Allgemeinen immer einen Abschlag in der Rente. Dies wurde mit der Rentenreform 2001 eingeführt. Dieser allgemeine Abschlag führte zu einer massiven Entwertung dieser Renten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Abschlag aber auch geringer oder sogar ganz wegfallen. Bei vorgezogenen Altersrenten kann es auch einen Abschlag geben. Wissenswertes zum Thema finden Sie hier.


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Rentenformel: Rente ist beitragsbezogen

Die Altersrenten in Deutschland sind beitragsbezogene Renten.

Faustformel: Wer viel verdient und hohe Beiträge in die Rentenkasse einzahlt, bekommt auch später eine hohe Rente. Wer wenig verdient und wenig einzahlen kann, bekommt eine niedrigere Rente.

Die Rente in Deutschland wird dynamisiert. Es werden Rentenanpassungen durchgeführt. Der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, jährlich eine Rentenanpassung zu prüfen und durchzuführen. Wir haben in unserem Beitrag Rentenerhöhung 2017 und Rentenanpassung 2017 davon berichtet.

Die Rentenformel im Rentenbescheid

Wer den Rentenbescheid bekommt, kann auf den ersten Seiten die Zusammenrechnung der sogenannten Monatsteilbeträge der Rente erlesen. In dieser Berechnung wird die Rentenformel angewandt. Die persönlichen Entgeltpunkte werden mit dem Rentenartfaktor und dem Rentenwert (West /Ost) multipliziert und zusammengerechnet. Fertig ist die Monatsrente. Wer dem nicht vertraut, sollte seine Rente nachrechnen lassen.


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Ja, ich möchte wissen, ob meine monatliche Rente stimmt.