Die Rentenformel ist gesetzlich geregelt. In § 64 Sozialgesetzbuch Nr. 6 steht geschrieben, dass die Rentenformel für den Monatsbetrag einer Rente sich wie folgt aussieht:
„Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden“.
Monatsrente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenart-faktor
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Dies ist die Rentenformel, so wie sie in vielen Beiträgen und Ratgebern beschrieben wird. Sie ist nicht die eigentliche Rentenberechnung. Wissenswertes zum „aktuellen Rentenwert“ finden Sie hier. Diese findet ausschließlich in der Feststellung der Entgeltpunkte statt. Details zum Thema Rentenberechnung können Sie im Renten-ABC nachlesen.
Die Rentenberechnung ist ein äußerst komplexes und schwieriges Feld. Die Anwendung der Rentenformel ist letztlich nur noch die Zusammenführung aller festgestellten Entgeltpunkte und der Rentenart (z.B. Altersrente mit 63 ohne Abschlag oder Altersrente für Schwerbehinderte Menschen oder Hinterbliebenenrente) und dem Zugangsfaktor. Hinter dem Zugangsfaktor verbirgt sich nichts Anderes, ob die Rente abschlagsfrei oder mit Abschlägen in Anspruch genommen werden kann.
Bei den Erwerbsminderungs-und Hinterbliebenenrenten gibt es im Allgemeinen immer einen Abschlag in der Rente. Dies wurde mit der Rentenreform 2001 eingeführt. Dieser allgemeine Abschlag führte zu einer massiven Entwertung dieser Renten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Abschlag aber auch geringer oder sogar ganz wegfallen. Bei vorgezogenen Altersrenten kann es auch einen Abschlag geben. Wissenswertes zum Thema finden Sie hier.
- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente
Die Altersrenten in Deutschland sind beitragsbezogene Renten.
Faustformel: Wer viel verdient und hohe Beiträge in die Rentenkasse einzahlt, bekommt auch später eine hohe Rente. Wer wenig verdient und wenig einzahlen kann, bekommt eine niedrigere Rente.
Die Rente in Deutschland wird dynamisiert. Es werden Rentenanpassungen durchgeführt. Der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, jährlich eine Rentenanpassung zu prüfen und durchzuführen. Wir haben in unserem Beitrag Rentenerhöhung 2017 und Rentenanpassung 2017 davon berichtet.
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- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Versierte Rentenberater können die Rentenberechnung Ihrer Rente nachvollziehen und Ihnen erklären, ob Ihre Rente stimmt.