Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird nur auf Antrag geleistet. So steht es im Gesetz. Der Antrag ist bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen. Dafür bestehen Antragsformulare, die auszufüllen sind.
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren
Die deutsche Rentenversicherung prüft vor dem EM-Rentenantrag, ob eine medizinische oder anschließend beruflich Reha möglich und sinnvoll ist. Informationen zum Grundsatz Reha vor Rente können Sie hier nachlesen!
Bei negativer Entscheidung durch die Deutsche Rentenversicherung ist Widerspruch bis Klage beim Sozialgericht möglich.
Die Regelaltersgrenze wird für Versicherte die nach dem 01.01.1947 geboren schrittweise bis zum zum Geburtsjahrgang 1964 auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird „nur“ bis zum Erreichen der Regelaltergrenze gezahlt und fällt dann weg. Danach muss der Versicherte die Regelaltersrente beantragen, damit er sie erhalten kann. Ohne Antrag keine Rente.
Die teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn es dem Versicherten aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, auf absehbare Zeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden täglich tätig zu sein.
Unter Krankheit versteht man einen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand der von einem gesunden Menschen abweicht. Die Ursache der Krankheit ist nicht wichtig. Der Begriff der Behinderung ist so ähnlich. Ein Unterschied zum Krankheitsbegriff ist kaum möglich.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der teilweisen Erwerbsminderungsrente sind:
Bei der 3/5 Belegungzeit sind mindestens 36 Kalendermonate als Pflichtbeitragszeiten nachzuweisen.
Und zwar innerhalb des Zeitrahmens von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall).
Pflichtbeitragszeiten nach § 55 SGB VI sind:
Die teilweise EM-Rente wird als halbe Rente der vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt. Haben Sie schon etwas vom Rentenartfaktor gehört. Dieser bestimmt nach dem Gesetz die Höhe der Rente.
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist es 0,5. So steht es im § 67 Sozialgesetzbuch Nr.6.