Können Ausländer freiwillige Beiträge zur Rente zahlen

Kann ein Ausländer, der in Deutschland lebt, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. So die Frage, die eine Kundin aus einem nichteuropäischen Ausland hatte. Hintergrund ist, dass diese in Deutschland ein Kind geboren hat und nach 3 Jahren Kindererziehung die BRD Richtung Heimat verlassen hat.

Kann ich freiwillige Beiträge zur Rente als Ausländer zahlen, so eine Schnellfrage auf rentenbescheid24.de?

Freiwillige Beiträge zur Rente als Ausländer: Freiwillige Beiträge

Das Rentenrecht lässt die Zahlung freiwilliger Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen zu. So steht im § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Nr.6 geschrieben:

„Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben“.

Die freiwillige Versicherung ist somit daran gebunden, dass die Person auf jeden Fall nicht versicherungspflichtig in der Rente sein kann.

Nach den neuen Regelungen der Flexirente können nunmehr auch vorzeitige Altersrentner vor der Regelaltersrente, freiwillige Beiträge zur Rente zahlen und somit etwas für die Rentenhöhe in der Regelaltersrente tun. Vorzeitige Altersrentner sind in aller Regel nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Außer sie optieren beim Hinzuverdienst auf eine Versicherungspflicht.

Freiwillige Beiträge zur Rente als Ausländer: Was gilt für Ausländer im Ausland?

Aus dem Gesetz lässt sich die Frage, ob ein Ausländer im Ausland auch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen inländischen Rentenversicherung zahlen, auf den ersten Blick nicht herauslesen.


Frage zur Rente, beantwortet vom Rentenberater für nur 9,90€. Endlich Antwort auf dringende Rentenfragen. Nur bei rentenbescheid24.deSchnellfrage zur Rente

Sie fragen - der Renten­bera­ter antwortet

- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater

mehr erfahren


Aber auf den zweiten Blick. Nach § 7 Absatz 1 SGB VI können alle natürlichen Personen die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben eine freiwillige Rentenversicherung begründen. Es kommt nicht auf die Staatsangehörigkeit an.

Damit ist klar, dass ein Ausländer, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen im Ausland hat, keine freiwillige Versicherung begründen kann.

Freiwillige Beiträge zur Rente als Ausländer: Ausnahmen von dieser Regel

In § 232 SGB VI findet sich unter anderem eine Ausnahmeregelung von dieser allgemeinen Regel. Daneben kann es nach dem WG SVG und zwischenstaatlichem Recht andere Regelungen geben, die das Recht herleiten, eine freiwillige Versicherung in Deutschland zu begründen ( Verordnung der EG Nr. 883/2004 und die Drittstaatenverordnung 2010).

Der gewöhnliche Aufenthalt eines Deutschen oder Ausländers in Deutschland ist in § 30 Sozialgesetzbuch Nr. 1 geregelt. Für Deutsche, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist dies relativ einfach.

Aber für Ausländer sehen die gesetzlichen Regelungen des § 30 SGB Nr. 1 schwer verständliche Unterscheidungen vor.

Was sind eigentlich Ausländer im Sinne des § 30 SGB I?

Ausländer sind Personen, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch als Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit oder als deren Ehegatten oder Abkömmlinge in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand 31.12.1937 Aufnahme gefunden haben.


Rentenberatung durch gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf rentenbescheid24.de Antworten auf Rentenfragen und Klären der Ansprüche... Übersicht über und auf dem Weg zur RenteBeratung zur Rente

Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten

- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente

mehr erfahren


Kurz gefasst!

Der Aufenthalt in Deutschland und dessen rechtliche Zuordnung ist vom Status der betroffenen Person abhängig.

Ausländer, die keine Deutschen im Sinne der oben genannten Definition sind, können nur einen rechtlichen wirksamen Aufenthalt in Deutschland und damit einen Wohnsitz begründen, wenn sie einen dauerhaften zukunftsoffenen Aufenthaltstitel in Deutschland haben. Gleiches trifft auch auf die Ausländer zu, die auf Grund der bestehenden Freizügigkeitsregelungen der EU/EWR und Schweiz in Deutschland einreisen und einen Aufenthalt begründen. So steht es in seit 2005 geltenden FreizügG/EU. Der entsprechende Aufenthaltstitel hat für diese Personen nur eine deklaratorische Bedeutung (feststellende Bedeutung).

Für Ausländer aus Drittstaaten außerhalb der EU/ EWR-Raum gelten die Regelungen des Aufenthaltsrechts und des Asylrechts.


Rentenantrag bearbeiten lassen vom Rentenbearter, Fehler vermeiden und so stressfrei zum korrekten Rentenantrag, die Rentenberater von rentenbescheid24.de machen das für Sie.Antrag auf Rente stellen

Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!

- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren

mehr erfahren


Freiwillige Beiträge zur Rente als Ausländer: Weitere Regelungen für Ausländer

Daneben gibt es noch weitere Regelungen, die einen Aufenthalt in Deutschland rechtlich begründen können, wie:

  • Drittstaatsangehörige nach der Verordnung (EU) Nr. 1231/2010,
  • Staatsangehörige der Türkei nach dem Assoziationsabkommen der EWG/Türkei vom 01.7.1980 (türkische Gastarbeiter),
  • Staatsangehörige aus Vertragsstaaten im Geltungsbereich eines Sozialversicherungsabkommens,
  • Personen mit Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und dem alten Ausländergesetz ( dabei wird zwischen zukunftsoffenen und nicht zukunftsoffenen Aufenthaltstiteln unterschieden),
  • Asylberechtige mit zukunftsoffenen Titel
  • Asylbewerber und Defacto-Flüchtlinge können in der Regel keinen zukunftsoffenen Titel erlangen und somit keinen rechtlichen Status zum Aufenthalt nach dem SGB I.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Beim Aufenthalt oder Wohnsitz von Ausländern in Deutschland kommt es auf die rechtliche Einordnung an.

Damit entscheiden sich auch soziale Rechte für diese Personengruppen.

Und nicht nur auf die Feststellung, dass der Wohnsitz oder Aufenthalt tatsächlich in Deutschland ist.

Freiwillige Beiträge zur Rente als Ausländer

Für unsere Beratungskundin ist eine wichtige Frage offen. Begründet die Geburt ihres Kindes in Deutschland ein Anspruch auf Eröffnung eines Versicherungskonto`s bei der Deutschen Renten und die Feststellung von Kindererziehungszeiten. Dafür ist ihr rechtlicher Aufenthalt in Deutschland entscheidend. Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung kann sie nach § 7 SGB VI nicht entrichten, da sie ihren dauerhaften Wohnsitz in einem Ausland ohne EU/EWG Bezug hat und mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen gibt.


Angebot zur Hinterbliebenenrente: Waisenrente, Witwenrente, Witwer, SterbevierteljahrWitwen, Witwer, Waisen-Rente

Hinterbliebenen-Rente sichern

- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Renten­versicherung / Berufsgenossenschaft sichern

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Renten­produkte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Witwen/r - Waisen- Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung