Gesamt­leistungs­bewertung

Grundlagen der Rentenberechnung

Auf der ersten Seite im Rentenbescheid steht die monatliche Rente, die dem Versicherten gezahlt wird. Hinter diesem Eurobetrag stehen Entgeltpunkte. Das Versicherungsleben, welches für die Entgeltpunkte ausschlaggebend ist, richtig zu bewerten, ist Aufgabe der Rentenberechnung. Wir sagen Ihnen, was es mit der Gesamtleistungsbewertung der Rente auf sich hat.

Die Gesamtleistungsbewertung der Rente ist ein weiterer Schritt in der Rentenberechnung. Das Ergebnis der Feststellung der gesamten Entgeltpunkte aus dem Versicherungsleben ist, dass nach der Rentenformel, die monatliche Rente berechnet wird.

Um was geht es bei der Gesamtleistungsbewertung der Rente?

Es geht um die Bewertung von Zeiten, in denen Sie als Versicherter keine eigenen oder weniger Beiträge in die Rente eingezahlt haben. Sie waren in dieser Zeit daran gehindert, durch eigene Arbeit Rentenbeiträge einzuzahlen. Der Gesetzgeber will aber, dass die rentenrechtlichen Zeiten ohne eigene Beitragsleistung mit Zuschlägen an Entgeltpunkten bewertet werden.


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Für beitragsfreie Zeiten, wie Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten, Ersatzzeiten, sowie Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten werden im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung ermittelt.

Hiernach ist nach dem geltenden Recht seit 1992 ein einheitlicher Gesamtleistungswert maßgebend.

Die Höhe des Gesamtleistungswertes der Rente für beitragsfreie Zeiten sowie die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten ist abhängig von:

  • der Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten und anzurechnenden Entgeltpunkten für Berücksichtigungszeiten und
  • dem Umfang der im Versicherungsverlauf vorhandenen rentenrechtlichen Lücken.

Lücken im Versicherungsverlauf wirken sich mindernd auf die Bewertung von beitragsfreien Zeiten aus.

Faustformel:

Je weniger Lücken es im Versicherungsverlauf eines Rentenbescheides gibt, umso höher ist der Gesamtleistungswert für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten.

Kinderberücksichtigungszeiten, ein kleiner Rententurbo!

Sie kennen die Mütterrente! Es gibt mehr Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Kindererziehungszeiten wirken sich unmittelbar auf die Rentenhöhe aus. Details zur Mütterrente können Sie hier nachlesen!

Kinderberücksichtigungszeiten haben keine unmittelbare Wirkung auf die Rente, sondern gehen einen kleinen Umweg. Sie sollen Lücken im Versicherungsverlauf schließen und haben die Wirkung, dass bei der Rentenberechnung die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten besser bewertet werden.

Beispiel Kindererziehungszeit und Berücksichtigungszeit

Frau A bringt am 05. Mai 2016 K1 zur Welt und erzieht es allein.

  • Kindererziehungszeit für A = 01.06.2016 bis zum 31.05.2019 (3 Jahre)
  • Berücksichtigungszeit für K1 = 05.05.2016 bis zum 04.05.2026 (10 Jahre)

Frauen sind wegen der Geburt und Erziehung von Kindern benachteiligt. Deshalb bestehen in diesen Fällen in den Versicherungsverläufen oftmals erhebliche Lücken. Um diese Lücken zu schließen, hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 01.01.1992 Berücksichtigungszeiten als rentenrechtliche Zeiten eingeführt. So steht es im §§ 57, 249b SGB VI.  Damit werden rentenrechtliche Lücken geschlossen, die sich bei der Berechnung der Gesamtleistungsbewertung negativ auswirken können.


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Kalendermonate  mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung werden bei der Ermittlung der Gesamtleistungswertes nach § 71 Absatz 3 SGB VI wie Kindererziehungszeiten bewertet.

Für jeden Kalendermonat der Berücksichtigungszeit erhalten sie bis zu 0,0833 Entgeltpunkte.

In der Ermittlung der Entgeltpunkte werden Berücksichtigungszeiten mit Entgeltpunkten aus anderen Beitragszeiten addiert. Die Grenze der Anrechnung findet sich in der Anlage 2b zum SGB VI.

Hat man dagegen Berücksichtigungszeiten wegen der Pflege nachgewiesen, (§ 249b SGB VI), die in der Zeit von 1992 bis zum 31.03.1995 zurückgelegt sind, erhält man je Kalendermonat maximal 0,0625 Entgeltpunkte.

Die Pflege­berücksichtigungs­zeiten sind ab dem 01.01.1996 wieder abgeschafft wurden, weil es nunmehr für die Pflege naher Angehöriger, ähnlich den Kinder­erziehungs­zeiten, Entgeltpunkte für die Rente gibt.

Wissenswertes hierzu ist in diesem Beitrag nachzulesen.

Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente stimmt!