Asthma eine Berufskrankheit kann viele Ursachen haben. Wir erläutern, was sich hinter dem Berufsasthma verbirgt.
Unter Asthma oder auch Asthma bronchiale wird eine hochgradige Atemnot verstanden, die anfallsweise auftritt. Wenn man über Asthma spricht wird meist das Asthma bronchiale gemeint, der eine obstruktive Lungenerkrankung zugrunde liegt. Zu den Hauptursachen von Asthma zählen Allergien und eine staubbelastete Umwelt und der Straßenverkehr.
Wissenswertes zum Begriff der Berufskrankheit können Sie hier nachlesen!
„Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive (atemwegsverengende) Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, für die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.“ In der Definition von BK-Nr. 4302 wird die Passage „allergisierende Stoffe“ durch „chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe“ ersetzt, unter BK-Nr. 1315 durch Isozyanate.“
Die auslösenden Stoffe!
Hier in unserem Beitrag Asthma-Berufskrankheit zum nachlesen!
Aus sozialrechtlichen Gründen muss bei Verdacht auf beruflich bedingtes Asthma vor einer überstürzten Arbeitsaufgabe gewarnt werden. Man sollte unbedingt eine vollständige und sorgfältige Abklärung der Ursachen abwarten.
Asthma eine Berufskrankheit: was tun beim Verdacht?
Die Betroffenen sollten auf jeden Fall bei einem Verdacht zum Arzt gehen und einen Durchgangsarzt oder die BG-Klinik aufsuchen. Den Arbeitgeber auch informieren. Dieser ist verpflichtet die Berufsgenossenschaft einzuschalten. Die arbeitsplatzspezifischen Untersuchungen werden in Gang gesetzt.
Rente, wenn nichts mehr geht!
Wenn der Versicherte seine Tätigkeit wegen berufsbedingten Asthma aufgeben, so stehen ihm verschiedene Leistungen durch die Unfallkasse zu. Diese sind:
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Die Unfallrente und die Erwerbsminderungsrente schließen sich nicht aus. Sie können nebeneinander bezogen werden.
Näheres zum Thema Einkommensanrechnung an die Rente können Sie hier nachlesen!