Wie-Berufs­krankheit

Berufskrankheiten sind Erkrankungen die im Zusammenhang mit einem Beruf stehen und die ausdrücklich in dem Katalog der Berufskrankheitenverordnung aufgenommen sind. Es gibt aber auch Berufskrankheiten die nicht in der Liste stehen, aber als sogenannte Wie-Berufskrankheiten anzuerkennen sind. Wir klären auf, was hinter diesem Begriff steht.

Wie-Berufskrankheiten: was sind Berufskrankheiten?

Berufskrankheiten sind solche Erkrankungen, die in der Berufskrankheitenliste der Anlage A zur BKV (Berufskrankheitenverordnung) stehen.

Als Berufskrankheiten sind somit nur solche Erkrankungen anerkannt, die in der BKV-Liste stehen.


Frage zur Rente, beantwortet vom Rentenberater für nur 9,90€. Endlich Antwort auf dringende Rentenfragen. Nur bei rentenbescheid24.deSchnellfrage zur Rente

Sie fragen - der Renten­bera­ter antwortet

- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater

mehr erfahren


Wissenswertes zum Thema der Berufskrankheiten können Sie hier nachlesen.

Es gibt eine Ausnahme, für neue Berufskrankheiten, die noch nicht in der Liste stehen, die sogenannten Wie-Berufskrankheiten.

Wie-Berufskrankheiten: anerkannt wie Berufskrankheiten

Unter bestimmten Voraussetzungen können neue Krankheiten durch die entsprechende Berufsgenossenschaft anerkannt werden, eben wie eine Berufskrankheit. Diese Voraussetzungen sind:

Liegen durch den ärztlichen Sachverständigenbeirat Sektion Berufskrankheiten neue wissenschaftliche Erkenntnisse über eine Krankheit vor, die durch besondere Einwirkungen verursacht wird, denen bestimmten Personengruppen im Vergleich zur übrigen Bevölkerung besonders ausgesetzt sind, wird die Aufnahme dieser Krankheit in die BKV-Liste empfohlen.

Die wissenschaftlichen Begründung wird meistens im Bundesarbeitsblatt veröffentlich. Bis zur Umsetzung der Empfehlung kann es aber Jahre dauern.

Treten also in dieser Zeit, in der die Empfehlung zur Eintragung in die Liste läuft, beruflich debingt Erkrankungen auf, so sind diese durch die Berufsgenossenschaften als Wie-Berufskrankheiten anzuerkennen.

Wie-Berufskrankheiten: wo geregelt?

Diese Berufskrankheiten sind in § 9 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr.7 geregelt.


Sorglos-Pakete von rentenbescheid24.de, lehnen Sie sich zurück, der rentenberater übernimmt die notwendigen Schritte auf dem Weg zur Rente für Sie.Sorglos-Pakete für die Rente

Meine Rente? Mein Rentenberater!

- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen

mehr erfahren


Ein interessantes Urteil zum Hautkrebs als Wie-Berufskrankheit!

Das Sozialgericht Aachen erkannte mit Urteil vom 16.03.2012, Aktenzeichen S 6 U 63/10 einen sonnenbedingten Hautkrebs eines Dachdeckers als Berufskrankheit an. Der Hautkrebs stand zwar nicht in der BKV-Liste, war aber als wieBerufskrankheit anzuerkennen. Aktinische Keratosen ( Veränderungen der Haut) sind bei einem Dachdecker, der 40 Jahre lang bei Wind und Wetter, draußen gearbeitet hat, eine Berufskrankheit. Zwar war die Erkrankung nicht in der Liste aufgenommen. Wissenschaftliche Studien haben den kausalen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Dachdecker und der durch Sonneneinstrahlung bedingten Veränderung der Haut belegt. Daher stand dem Dachdecker auch eine Verletztenrente (Unfallrente) zu.

Berufskrankheiten

Wer durch Arbeit erkrankt, kann sich unter Umständen auf die besonderen Regelungen des gesetzlichen Unfallrechts berufen. Die Berufs­genossenschaften müssen in solchen Fällen medizinischen Leistungen übernehmen oder Renten­zahlungen vornehmen. Alle Regelungen sind sehr kompliziert und für den Laien schwer verständlich. Versierte Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de stehen Ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite.


Sichern der Erwerbsminderungsrente, manchmal ein weiter Weg. Die rentenberater von rentenbescheid24.de begleiten Sie auf diesem Weg mit Herz und Verstand!Erwerbsminderungsrente

Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern

- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Renten­versicherung sichern

mehr erfahren


 

 

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Rentenprodukte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung