Wie-Berufskrankheiten: was sind Berufskrankheiten?
Berufskrankheiten sind solche Erkrankungen, die in der Berufskrankheitenliste der Anlage A zur BKV (Berufskrankheitenverordnung) stehen.
Als Berufskrankheiten sind somit nur solche Erkrankungen anerkannt, die in der BKV-Liste stehen.
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Wissenswertes zum Thema der Berufskrankheiten können Sie hier nachlesen.
Es gibt eine Ausnahme, für neue Berufskrankheiten, die noch nicht in der Liste stehen, die sogenannten Wie-Berufskrankheiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können neue Krankheiten durch die entsprechende Berufsgenossenschaft anerkannt werden, eben wie eine Berufskrankheit. Diese Voraussetzungen sind:
Liegen durch den ärztlichen Sachverständigenbeirat Sektion Berufskrankheiten neue wissenschaftliche Erkenntnisse über eine Krankheit vor, die durch besondere Einwirkungen verursacht wird, denen bestimmten Personengruppen im Vergleich zur übrigen Bevölkerung besonders ausgesetzt sind, wird die Aufnahme dieser Krankheit in die BKV-Liste empfohlen.
Die wissenschaftlichen Begründung wird meistens im Bundesarbeitsblatt veröffentlich. Bis zur Umsetzung der Empfehlung kann es aber Jahre dauern.
Treten also in dieser Zeit, in der die Empfehlung zur Eintragung in die Liste läuft, beruflich debingt Erkrankungen auf, so sind diese durch die Berufsgenossenschaften als Wie-Berufskrankheiten anzuerkennen.
Diese Berufskrankheiten sind in § 9 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr.7 geregelt.
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Das Sozialgericht Aachen erkannte mit Urteil vom 16.03.2012, Aktenzeichen S 6 U 63/10 einen sonnenbedingten Hautkrebs eines Dachdeckers als Berufskrankheit an. Der Hautkrebs stand zwar nicht in der BKV-Liste, war aber als wieBerufskrankheit anzuerkennen. Aktinische Keratosen ( Veränderungen der Haut) sind bei einem Dachdecker, der 40 Jahre lang bei Wind und Wetter, draußen gearbeitet hat, eine Berufskrankheit. Zwar war die Erkrankung nicht in der Liste aufgenommen. Wissenschaftliche Studien haben den kausalen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Dachdecker und der durch Sonneneinstrahlung bedingten Veränderung der Haut belegt. Daher stand dem Dachdecker auch eine Verletztenrente (Unfallrente) zu.
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