Die Kranken­ver­sicherung der Rentner

Günstig im Alter krankenversichert

Rentner sind genauso wie Arbeitnehmer oder Selbstständige in einer Krankenversicherung versichert.  Entweder pflichtversichert, freiwillig versichert, privat versichert oder in der Familienversicherung. Die meisten Ruheständler in Deutschland sind in der Krankenversicherung der Rentner mit dem halben Beitrag zur Krankenkasse pflichtversichert. Eine günstige Versicherung für den Rentner. Wir klären in unserem Renten-ABC auf, was sich hinter der Krankenversicherung der Rentner (im weiteren kurz: KVdR genannt) verbirgt.

Die Krankenversicherung als Rentner ist neben der Rentenhöhe ein wichtigstes Thema, welches die Ruheständler bewegt.  Es geht vor allem um viele Fragen wie:


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  • habe ich einen Anspruch auf die Mitgliedschaft in der KVdR?
  • wie hoch sind die Beiträge?
  • wo bin ich versichert, wenn ich nicht in die KVdR hereinkomme ?
  • ab wann bin ich eigentlich in die Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert und
  • habe ich die Möglichkeit als Rentner in die günstige KVdR zu wechseln?

Wir möchten einen kurzen Überblick über die generellen Möglichkeiten der Krankenversicherung im Alter geben, bevor wir uns weiterführend in unserem Renten-ABC zu den einzelnen Fragen der Pflichtversicherung der Rentner in der KVdR äußern.


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Die Krankenversicherung als Rentner: die gesetzlichen Möglichkeiten

Als Rentner kann man wie folgt versichert sein:

  • Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner, § 5 Absatz 1 Nr. 11 Sozialgesetzbuch Nr. 11, 11 a, 11 b und Nr. 12 , damit auch die neuen Regelungen des § 5 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 5 ( Stichwort Neuregelung ab dem 01.08.2017)
  • freiwillig gesetzlich versichert als Rentner, § 9 SGB V
  • familienversichert als Rentner im Alter, § 10 SGB V und die
  • private Krankenversicherung als Rentner.
Krankenversicherung der Rentner: einige offene Fragen

Für die gesetzlichen Regelungen in der Krankenversicherung der Rentner ist weiterhin wichtig:

  • wann die Versicherung beginnt, § 189 Sozialgesetzbuch Nr. 5- Rentenantragsversicherung, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente noch nicht erfüllt sind,
  • unter welchen Bedingungen Rentner in die Pflichtversicherung erfasst werden und
  • wann die KVdR für pflichtige Rentner endet, § 190 SGB V.

Die gleiche Frage stellt sich, wann die Mitgliedschaft als freiwillig versicherter Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, § 191 Sozialgesetzbuch Nr. 5.

Daneben stellen sich die Fragen, wann und zu welchen Bedingungen der Rentner von der Krankenversicherungspflicht der Rentner befreit werden kann, § 8 SGB V und wann die Versicherungsfreiheit zum Ausschluss der KVdR führt.


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Es gibt weiterhin Tatbestände und Sachverhalte, die trotz Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen dazu führen, dass ein Rentner trotzdem die Mitgliedschaft in der KVdR nicht erreichen kann.

Der Wechsel zurück in die KVdR

Die Kranken­versicherung der Rentner erregt seit dem 01.08.2017 die Gemüter. Dies bekommen wir als Renten­berater und Rechts­anwälte über die Nachfragen wegen den neuen Regelungen für bestimmte Personen­gruppen, die erleichtert die Möglichkeit haben in die KVdR zu wechseln, mit. Für viele Rentner­innen und Rentner ist es eine schlichtweg existenzielle Frage alle legalen Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, in die gesetzliche Kranken­versicherung zu wechseln. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von renten­bescheid24.de sagen, dass die sorgfältige Planung und Abwägung allem Für und Wider eines angestrebten Wechsels zurück in die GKV sorgsam geprüft und abgewogen werden müssen.

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Unsere Textbeiträge:


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