Der Gesundheitsfonds der GKV ist ein neues System der Finanzverwaltung und Zuweisung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Bei diesen Zuweisungen an die Krankenkassen handelt es sich um eine einheitliche Grundpauschale pro Versichertem plus Zu- und Abschlägen, die von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Alter, dem Geschlecht oder den möglichen Erkrankungen abhängen. Hierdurch wird die unterschiedliche Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt. Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten dementsprechend mehr Finanzmittel als Krankenkassen mit wesentlich mehr jungen und gesunden Versicherten.
Beim Bundesversicherungsamt wurde ein Wissenschaftlicher Beirat zur Vorbereitung der Mittelzuweisung eingerichtet; dieser hat am 9. Januar 2008 ein Gutachten zur Auswahl von 80 Krankheiten vorgelegt, die bei dieser Mittelzuteilung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus erhalten alle Krankenkassen weitere Zuweisungen zur Deckung der sonstigen Ausgaben (zum Beispiel Verwaltungsausgaben, Satzungs- und Ermessensleistungen). Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Krankenkassen nicht dadurch im Wettbewerb benachteiligt werden, dass sie viele chronisch Kranke oder Mitglieder mit niedrigem Einkommen und geringen Beitragszahlungen versichern. Dieses System des Ausgleichs von Risikounterschieden zwischen den Krankenkassen nennt sich Risikostrukturausgleich.
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Neben dem einheitlichen Beitragssatz, der von der Bundesregierung festgelegt worden ist ( zunächst auf 15,5 % des Einkommens, davon 7,3 % Arbeitgeberanteil und 7,3 % Versichertenanteil und 0,9 % Sonderbeitrag den nur der versicherte trägt ) kann jede Krankenkasse zudem einen kassenindividuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfallen wird, hängt insbesondere davon ab, wie wirtschaftlich eine Kasse arbeitet. Wenn eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihren Zusatzbeitragssatz erhöht, haben die Mitglieder nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht. Somit wird gewährleistet, dass für die Kassen der Anreiz besteht, eine qualitativ hochwertige Versorgung anzubieten und effizient zu wirtschaften. Die Kassen sind im Wettbewerb um Mitglieder weiterhin bestrebt, die Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten.
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