Die 1883 eingeführte gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat über 51 Millionen Mitglieder, einschließlich der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen sind es über 70 Millionen. Diese Mitglieder sind alle in den unterschiedlichen Krankenkassen versichert. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Krankenkassen.
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Grundsätzlich sind jeder Arbeitnehmer, der Arbeitsentgelt erhält und jeder Auszubildende sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Personengruppen pflichtversichert und muss einer von ihnen freiwählbaren Krankenkasse beitreten.
Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und Teil des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems in Deutschland. Sie übernehmen voll oder teilweise die Kosten für Therapien bei Krankheit, Mutterschaft und oft auch beim Unfall.
Die Krankenkassen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Wirkungsfeldes auf die Mitglieder. So bestehen folgende unterschiedliche Kassengruppen:
Die Anzahl der Krankenkassen in Deutschland hat sich durch Fusionierungen verringert. Trotzdem ist die Auswahlmöglichkeit für die Pflichtversicherten sehr groß.
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Die Leistungen in der GKV sind für alle gleich, es besteht freie Arztwahl und die medizinische Versorgung auf einem hohen Qualitätsniveau. Und wer ein besonders niedriges Einkommen hat wird von Zuzahlungen ganz oder teilweise befreit. Versicherungsschutz in der GKV genießen alle Pflichtversicherten und freiwilligen Mitglieder sowie im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung auch deren Ehepartner und Kinder.
Daher sind die grundsätzlichen Leistungen der einzelnen Krankenkassen alle gleich. Unterschiede bestehen vor allem bei Zusatzleistungen wie z. B. alternativen Heilmethoden, Vorsorge beim Arzt, mehr Leistung bei Behandlung und Krankenpflege, u. u. sowie Bonusprogramme und Wahltarife. Weiterhin sind die von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Beitragssätze und die Zusatzbeiträge unterschiedlich.
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