Kranken­versicherungs­beiträge von Betriebs­renten aus Direkt­ver­sicherungen

Hintergründe der Beitragspflicht

Sehr zum Ärger vieler Betriebs­rentnerinnen und Rentnern werden Rentenleistungen aus Betriebsrenten, zB. Aus Direkt­versicherungen mit gesetzlichen Krankenkassen-und Pflegebeiträgen belegt. Obwohl diese Rentner aus der gesetzlichen Rente auch schon Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung abführen müssen. Wir wollen kurz die rechtlichen Hintergründe der Beitragspflicht erläutern, damit jeder Interessierte weiß, woher diese Regelungen überhaupt kommen.

Krankenversicherungsbeiträge von Betriebsrenten aus Direktversicherungen haben ihren gesetzlichen Ursprung aus § 229 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Nr.5. Das Bundesverfassungsgericht hat erst jüngst in einem Beschluss eine Richtervorlage des SG Osnabrücks wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Beitragsheranziehungspflicht abgewiesen. Und nochmals bestätigt, dass die Beitragspflicht aus dem §§226, 229 SGB V verfassungsgemäß. Hier zum Nachlesen!


zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Wie kann der Wechsel gelingen. Die Initiative von rentenbescheid24.de zeigt die verschiedenen Lösungen auf. Die Initiative auf krankenkasse-wechsel-dich.deInitiative für Deutschland

zurück in die GKV

- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de

mehr erfahren


Kranken­versicherungs­beiträge von Betriebsrenten aus Direktversicherungen: Hintergründe der Versicherungspflicht

Rechtsgrundlage für die Heranziehung ist der § 226 Absatz 1 Satz 1 Nr.3 SGB V. Der Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung von versicherungspflichtigen Beschäftigen und versicherungspflichtigen Rentnern wird unter anderem der Zahlbetrag der mit der Rente vergleichbaren Einnahmen zugrunde gelegt.

Als Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters– oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden, Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung, vgl. § 229 SGB V.

Seit 1983 wurde die Beitragspflicht von versicherungspflichtigen Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Ab 1983 gelten auch betriebliche Altersrenten als Versorgungsbezüge. Siehe Art.2 Nr.2 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 vom 01.12.1981, in der Fassung des § 180 Absatz 8 Satz 2 Nr. 5 der Reichsversicherungsordnung.

Diese Vorschrift ging in den § 229 Absatz 1 Nr. 5 SGB V über.

Kranken­versicherungs­beiträge von Betriebsrenten aus Direktversicherungen: Erweiterung der Versicherungspflicht durch das GKV-Modernisierungs­gesetz vom 14.11.2003

Am 14. November 2003 wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz zum 01.01. 2004 der § 229 Absatz 1 Satz 3 SGB V dahingehend erweitert, dass ein Einhundertzwanzigstel einer nicht regelmäßig wiederkehrenden Leistung als monatlicher Zahlbetrag des Versorgungsbezuges gilt, sofern eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden ist. Zuvor galt dies nur für nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die an Stelle des Versorgungsbezugs getreten waren.

Außerdem wurde der zuvor geltende hälftige allgemeine Beitragssatz für Versorgungsbezüge auf den von vollen Beitragssatz angehoben.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Kranken­versicherungs­beiträge von Betriebsrenten aus Direktversicherungen: Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts

1988 hat das BVerfG entschieden, dass die damals geltende Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen KV verfassungsgemäß sind.

Im Jahr 2008 hat das höchste deutsche Gericht dann entschieden, dass die Anhebung von dem halben zum vollen Beitragssatz zur GKV (1 BvR 2137/06) verfassungsgemäß ist. Damit auch die Erstreckung auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Betriebsrenten. Die alleinige Beitragszahlung durch den Bezieher der Versorgungsleistung nach § 250 SGB V ist rechtmäßig, weil es keinen Grundsatz gebe, wonach Pflichtmitglieder der gesetzlichen KV nur einen halben Beitragssatz entrichten müssten. An diesem Grundsatz hält das Bundesverfassungsgericht auch in anderen Beschlüssen vom 7.04.2008, 06.09.2010 weiterhin fest.

Keine KV-Pflicht bei Renten aus Pensionskassen, wenn diese privat fortgeführt worden!

Das Bundes­verfassungs­gericht hat in diesem Fall zu Gunsten des Rentners entscheiden. Wir hatten berichtet.


Sorglos-Pakete von rentenbescheid24.de, lehnen Sie sich zurück, der rentenberater übernimmt die notwendigen Schritte auf dem Weg zur Rente für Sie.Sorglos-Pakete für die Rente

Meine Rente? Mein Rentenberater!

- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Renten­produkte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Witwen/r - Waisen- Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung