Die private Kranken­versicherung

Unterschiede zur gesetzlichen KV

Wir, die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de, beraten und vertreten viele Kunden in Fragen Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Die §§ 5 bis 10 des Sozialgesetzbuch Nr.5 und viele europäische Rechtsnormen sind komplex und bieten Stolperfallen für den Wechsel zurück in die GKV. Wir wollen kurz erläutern, was sich hinter dem Begriff der privaten Krankenversicherung verbirgt.

Was ist die private Krankenversicherung? Unsere Erläuterungen in dem Renten-ABC von rentenbescheid24.de.

Was ist die private Krankenversicherung: kein Teil der Sozialversicherung

Die private Krankenversicherung ist kein Teil der Sozialversicherung. Die private Krankenversicherung hat ihren Ursprung in den privatrechtlichen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches, dem Aktienrecht und verschiedener aufsichtsrechtlicher Regelungen.


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Was ist die private Krankenversicherung: kein Vertrag kraft Gesetzes

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die auf Grund der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Regelfall sofort einsetzt, bedarf es bei der privaten Krankenversicherung eines privatrechtlichen Vertrages.
Vertragspartner werden der Versicherungsnehmer und das Versicherungsunternehmen, im Regelfall eine Aktiengesellschaft oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG).

Was ist die private Krankenversicherung: Risikoabsicherung

Bei der privaten Krankenversicherung wird ein Risiko abgesichert. Es verdeutlicht sich in der Höhe der monatlichen Prämien. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird ein Beitrag gezahlt, der in ein Umlageverfahren eingeführt wird. Für den einzelnen Versicherten wird es in der gesetzlichen KV kein Risikoverfahren geben.

Was ist die private Krankenversicherung: verschiedene PKV-Bereiche

Es gibt eine Krankenvollversicherung, die ähnliche Leistungen erbringt wie die gesetzliche Krankenversicherung in der Heil- und Hilfsmittelerbringung.
Daneben kann man sich noch mit einer Zusatzkrankenversicherung versorgen, wie eine Zusatzzahnversicherung, Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung und Auslandskrankenversicherungen.


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Was ist die private Krankenversicherung: Altersrückstellung

Seit dem Jahr 2000 erhebt die private Krankenversicherung einen Zuschlag von 10 Prozent für die sogenannten Altersrückstellungen. Diese Altersrückstellungen werden auf dem Kapitalmarkt verzinslich angelegt. Sie haben die Funktion, dass es im Rentenalter zu stabilen oder sinkenden Beiträgen zur PKV kommen soll. Tatsächlich sieht die Sache in der Realität mit den Altersrückstellungen aber anders aus. Ist der privat Versicherte 81 Jahre alt, muss die private KV, die nicht genutzten Altersrückstellungen zur Beitragssenkung einsetzen, § 150 Absatz 3 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Altersrückstellungen reichen nicht mehr aus: PKV-Unternehmen in der Klemme

Die drastischen Prämien­erhöhungen der letzten Jahre im Bereich der PKV haben auch mit den Niedrigzins der Kapitalanlagen der Alters­rückstellungen zu tun. Die privat versicherten Ruheständler müssen immer mehr in die tiefe Tasche greifen. Erst mit über 80 Jahre gelten zwingende Senkungs­vorschriften.


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