I-Rente der Ingenieure der DDR

Zusatzrente ohne eigene Beitragszahlung

 

Viele Menschen waren in Sonder-oder Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR rentenrechtlich versichert. Zusätzlich neben dem Verdienst aus der Sozialversicherung und der freiwilligen Zusatzrente (FZR). Diese Sonder-und Zusatzversorgungsrenten haben ganz verschiedene Rechtsgrundlagen. Einige reichen bis zum Anfang 1950 heran. Eines davon ist die Intelligenzrente der Ingenieure der ehemaligen DDR. Wir klären auf, wann Sie Anspruch auf diese Zusatzrente haben!


Rentenberatung: Zusatz- und Sonder­versorgungs­rente DDR – Intelligenz­rente Erfahren Sie endlich ganz genau, ob Sie als Ingenieur, Ingenieurökonom, als Arzt, als Lehrer und Erzieher, als Mitarbeiter im Staatsapparat, Mitarbeiter gesellschaftliche Organisationen, Betriebsangehöriger von Carl-Zeiss oder Angehöriger der NVA, der Polizei der DDR, des Zoll oder des ehemaligen Minsiteriums für Staatssicherheit zusätzliche Rentenansprüche geltend machen können?Renten der DDR - Intelligenzrente

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Die Intelligenzrente der Ingenieure der DDR wurde mit der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 17. August 1950 eingeführt (kurz AVItech). Die Durchführung dieser Verordnung wurde als Durchbestimmungen zur AVItech vom 24.05.1951 gesetzlich festgeschrieben (kurz 2. DB genannt). Schon hier sehr komplizierte Regelungen des ehemaligen DDR-Rentenrechts.

Die Intelligenzrente der Ingenieure: das AAÜG und Bundesverfassungsgericht

Nach der deutschen Einheit stellte sich für viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR die Frage, was ist mit meinen Rentenansprüchen. Soweit es die „normalen“ Ansprüche aus dem sozialversicherungspflichtigen Verdienst und der freiwilligen Zusatzrente (FZR) ging, war gesetzlich über den Einigungsvertrag alles geklärt. Der Verdienst bis 7200 Mark der DDR ist versicherungsrechtlich als rentenrechtlicher Verdienst anerkannt. Gleiches gilt auch für die FZR, soweit man dort versichert war. Es gab auch noch höhere Versicherungsmöglichkeiten in der FZR.


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Für die Ansprüche aus den vielen Sonder-und Zusatzversorgungssystemen wurde im Rahmen des Rentenüberleitungsrechtes ein neues Gesetz geschaffen. Das  Anspruchs-und Anwartschaftsüberführungsgesetz (kurz AAÜG). Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Anerkennung einer Intelligenzrente oder anderen Zusatzrenten aus der ehemaligen DDR. In der Anlage 1 zu diesem Gesetz findet man die aufgelisteten Zusatzversorgungssysteme.

Das Bundesverfassungsgericht musste sich schon früh mit den rentenrechtlichen Fragen der ehemaligen DDR beschäftigen. So gab es die sogenannte Systementscheidung und andere Urteile. Das Bundesverfassungsgericht erkannte in diesen Entscheidungen den Rechtsansprüchen aus dem AAÜG eigentumsrechtlichen Charakter zu, soweit diese Rentenansprüche aus eigener versicherter Arbeit und Beschäftigung herrühren.

Intelligenzrente der Ingenieure: mit I-Schein oder auch ohne!

Ingenieure der DDR, die eine besondere Versorgungsberechtigung hatten, konnten ihre Ansprüche im Normalfall nach dem AAÜG nach der Wende  beantragen und so eine höhere Altersrente bekommen. Diese besondere Versorgungsberechtigung nennt man im Volksmund auch I-Schein. Es ist ein gelb-grünes Blatt Papier auf dem der Versorgungsberechtigte seine Zeiten in der Intelligenzrente der Ingenieure anerkannt bekam. Daneben konnte man diese Berechtigung auch noch erlangen, wenn dem Betroffenen bis zum 01.08.1991 eine wirksame Verwaltungs-oder Gerichtsentscheidung vorlag, die ihm diese Versorgungsberechtigung zuerkannte. Dies war aber die große Ausnahme. Die meisten Ingenieure der DDR hatten keinen I-Schein und keine besondere Entscheidung bis zum 01.08.1991. Somit war ihnen die Tür zu einer höheren Rente verschlossen.

Bis zu den Entscheidungen des Bundessozialgerichtes aus den Jahren 2002- 2004, die für viele tausende Ingenieure die I-Rente Wirklichkeit werden ließ. Diese Rechtsprechung ist in vielen hunderten anderen Urteilen bis heute zur Anwendung gekommen, so auch in einem Bundessozialgerichtsurteil vom 19.11.2011, B 5 RS 7/09 R. Die Intelligenzrente der Ingenieure war nunmehr auch ohne I-Schein möglich. Die sogenannte fiktive Einbeziehung war geboren.


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Intelligenzrente der Ingenieure: fiktive Einbeziehung

Das Bundessozialgericht lässt seit 2004 auch eine fiktive Einbeziehung in die Intelligenzrente der Ingenieure der ehemaligen DDR zu Rechtsgrundlage sind §§ 5, 7 und 8 AAÜG.

Folgende Voraussetzungen müssen für die fiktive Einbeziehung für die I-Rente erfüllt sein:

  • der Anspruchsteller muss berechtigt sein, den Titel Ingenieur zu führen ( persönliche Voraussetzung),
  • er muss eine dem bezeichnetem Beruf entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt haben,
  • für einen Betrieb, der ein volkseigener Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder einem gleichgestellten Betrieb ( § 1 Absatz 2 der 2. DB) – betriebliche Voraussetzung,
  • daneben müssen diese Voraussetzungen am 30.06.1990 (Stichtagsregelung) vorliegen!
Intelligenzrente der Ingenieure: Einzelprobleme

Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, kann es zu Einzelfragen kommen.

Eine wichtige Frage, die immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt, ist ob der Betroffene überhaupt in Anwendung des ehemaligen DDR-Rechtes berechtigt war, den Titel Ingenieur zu führen. Wer zum Beispiel „ Wirtschaftler“ in einem ehemaligen VEB war und keinen Ingenieurtitel hatte, hat keinen Anspruch auf die Intelligenzrente der Ingenieure der ehemaligen DDR. So hat es das sächsische Landessozialgericht am 28.03.2017 entschieden.


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Ingenieur in der DDR war man nur, wenn man nach § 1 IngVO-DDR in unterschiedlichen Fallgruppen nach Ausbildungsgängen einen entsprechenden Abschluss erworben hat. Es wird auf eine Hochschulausbildung, Universitäts- oder akademische Ausbildung verwiesen.  Es muss dem Versicherten ein entsprechender akademischer Grad verliehen worden sein. Gleiches galt nach § 1 Abs.1 lit.c IngVO-DDR auf für die Ingenieure die ihren Abschluss vor 1945 oder danach an einer staatlich anerkannten Fachschule erlangt haben.

Intelligenzrente der Ingenieure!

Es geht häufig um hohe Rentenansprüche aus der Zusatzrente. Wer seine Ansprüche sichern will, sollte vorher genau prüfen. Denn ansonsten kann der „Schuß“ auch nach hinten losgehen. Bei voreiligen Antrag auf Sicherung vom Jahresendprämien kann es auch sein, dass dem Versicherten die einmal zuerkannte I-Rente aberkannt wird.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Vorher vom unabhängigen Rentenberater prüfen lassen, statt voreilig selbst beantragen!

Übersicht über die Sonder-und Zuatzversorgungssysteme der DDR hier nachlesen!

 


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