Die Mütterrente

Ein Dank an die Eltern!

Vielleicht kennen Sie noch die Mütterrente. Am 01.Juli 2014 gab es für viele Millionen Rentnerinnen in Deutschland einen pauschalen Zuschlag wegen der Kinderziehungszeiten.

Die Mütterrente ist das politische Schlagwort für die Erhöhung der Kindererziehungszeiten für Mütter und Väter, die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren und erzogen haben.

 

Mütterrente: keine neue Rentenart!

Alles Interessante und Neue zum Thema Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten können Sie in unserem Renten-ABC unter diesem Schlagwort nachlesen.

Das Rentenversicherung-Leistungsverbesserungsgesetz ist die Rechtsgrundlage für die Änderung im Gesetz.


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Wo steht es im Gesetz?

Im § 56 Sozialgesetzbuch Nr. 6 ist geregelt, was Kindererziehungszeiten sind und wem diese rentenrechtlichen Zeiten zugeordnet werden.

Meistens erhalten die Mütter, die die Kinder geboren haben, diese Zeiten zuerkannt! Anderenfalls kann die Regelung der Zuordnung auch durch ausdrückliche Erklärung der Eltern ergeben, dass die Kindererziehungszeiten dem Vater zugeordnet werden können. Details hierzu in diesem Beitrag.

Was ist neu an der Mütterrente?

Eltern, die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren haben, erhalten jetzt für Jahre Kindererziehungszeiten anerkannt. Vor der Neuregelung waren es „nur“ 1 Jahr.

In § 56 SGB VI steht, dass die Eltern für Kinder die nach dem 01.01.1992 geboren sind, 3 Jahre zuerkannt bekommen.

Welche Wirkungen haben die Kindererziehungszeiten?

Sie sind echte Pflichtbeitragszeiten und haben für die Rente anspruchsbegründende Wirkung. Mit Kindererziehungszeiten (3 Kinder vor 1992 geboren= 6 Jahre) kann eine Regelaltersrente (5 Jahre Wartezeit) beansprucht werden.

Einige Versicherte konnten über die neue Mütterrente in eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommen, weil jetzt auf einmal die 45 Jahre Wartezeit erfüllt ist.


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Wie geht es weiter mit der Mütterrente?

Teile der CSU wollen eine generelle Ausweitung der Kindererziehungszeiten auf 3 Jahre erreichen. Ob dies durchsetzbar ist, ist fraglich, weil schon die neue Mütterrente mehrere Milliarden an Mehrkosten durch den Steuerzahler verursachte.

Einen Dank an die Eltern!

Die neuen Kindererziehungszeiten sind ein gesellschaftliches Dankeschön an die Eltern, die die Kinder erzogen haben. Unsere Gesellschaft überaltert, insoweit ist Nachwuchs von Nöten. Die Erziehungsleistung wird somit honoriert.

TopNews: Die Mütterente  II kommt!

 

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