Mein Ver­sicherungs­verlauf

Was ist der Versicherungsverlauf: Aufbau und Funktion

Was ist eigentlich der Versicherungsverlauf? Ein Wort oder Begriff welches/welcher oft in Beiträgen oder Informationen auftaucht. Der Versicherungsverlauf ist Teil des Rentenbescheides oder der Rentenauskunft. Wie er aber gesetzlich geregelt ist, wissen die meisten nicht. Deshalb hier unsere kurze und knappe Erklärung zum Versicherungsverlauf in unserem Renten-ABC!

Was ist der Versicherungsverlauf? Gibt es eine Rechtsgrundlage oder ein Gesetz, in welchem der Begriff des Versicherungsverlaufs überhaupt geregelt ist? Hier unsere Antwort.

Was ist der Versicherungsverlauf: Wo steht geschrieben, was ein Versicherungsverlauf ist?

Bevor wir diese Frage beantworten, wollen wir kurz nochmals allgemein skizzieren, was ein Versicherungskonto ist und wie dieses geklärt wird.

Allgemein regelt § 149 Sozialgesetzbuch Nummer 6, was ein Versicherungskonto ist. In § 149 Absatz 1 SGB VI steht geschrieben, dass der Träger der Rentenversicherung für jeden Versicherten ein Versicherungskonto führt. Dieses Konto wird nach der Versicherungsnummer geordnet.


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In dem Versicherungskonto sind die Daten, die für die Durchführung der Versicherung sowie für die Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft erforderlich sind, zu speichern.

Der Träger der Rentenversicherung hat darauf hinzuwirken, dass die im Versicherungskonto gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind. Die Daten aus dem Versicherungskonto sollen jederzeit abgerufen und auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenübertragung an den Versicherten übermittelt werden können! So steht es sinngemäß im § 149 Absatz 2 SGB VI geschrieben.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Begriff Kontenklärung!

Der Begriff Kontenklärung ist kein Gesetzesbegriff. Aber aus den § 149 Absatz 2 und Absatz 5 SGB VI kann man lesen, dass die Träger der Deutschen Rentenversicherung die Aufgabe haben, das Versicherungskonto zu klären! Oder das nach erfolgter Klärung des Versicherungskontos die DRV innerhalb einer bestimmten Frist einen Bescheid zur Feststellung der Kontenklärung zu erlassen hat und die Verbindlichkeit der gespeicherten Daten feststellt.

Was ist aber nun der Versicherungsverlauf? In § 149 Absatz 3 SGB 6 gibt es eine gesetzliche Definition, was der Versicherungsverlauf ist.

“ Der Träger der Rentenversicherung unterrichtet die Versicherten regelmäßig über die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Sozialdaten, die für die Feststellung der Höhe einer Rentenanwartschaft erheblich sind (Versicherungsverlauf).“

Der Versicherungsverlauf sind die im Versicherungskonto gespeicherten Sozialdaten des Versicherten über sein Erwerbsleben, vom Beginn seiner Ausbildung bis zum Tag / Monat vor dem Rentenbeginn.

Was ist der Versicherungsverlauf: Inhalt des Versicherungsverlaufes

Für die Versicherungsnummer, die Kontoführung und den Versicherungsverlauf gibt es eine spezielle Verordnung. Diese nennt sich abgekürzt VKVV.

§ 7 VkVV regelt im Zusammenhang mit dem Versicherungsverlauf folgendes:

  • die Versicherten, die das 43. Lebensjahr vollendet haben, werden durch ihren Träger der Rentenversicherung informiert über die im Versicherungskonto gespeicherten Daten und zwar im Rythmus von 6 Jahren,
  • hat der Versicherte seinen Wohnsitz im Ausland, so kann dieser Zeitabstand kürzer sein.

Der erste Versicherungsverlauf enthält:

  • die gespeicherten Beitragszeiten,
  • beitragsfreien Zeiten und Berücksichtigungszeiten ohne deren Anrechenbarkeit sowie Zeiten, die für die Anerkennung solcher Zeiten erheblich sein können.

Die folgenden Versicherungsverläufe enthalten zusätzlich noch nicht verbindlich festgestellte Daten, die noch zu dem ersten Versicherungsverlauf dazu kommen. Dies können neue Verdienstzeiten sein, Beitragszeiten, Rentenbezugszeiten, Fremdrentenzeiten, Ersatzzeiten usw..

Wichtig ist: Die Daten im Versicherungsverlauf sind Sozialdaten. Sie unterliegen dem Sozialdatenschutz und dürfen ohne Einwilligung des Versicherten nicht an Dritte weitergegeben werden.


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Was ist der Versicherungsverlauf

Die Klärung des Versicherungs­kontos ist für den Versicherten extrem wichtig. Denn mit einem gefüllten Versicherungskonto kann es später eine höhere Rente geben, als wenn Lücken im Ver­sicherungs­konto/Verlauf existieren. Deshalb sollte es für den Versicherten im eigenen Interesse sein, dass er sein Ver­sicherungs­verlauf auf Lücken prüft und gegebenenfalls die Rentenzeiten an die DRV nachreicht.


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