Was ist ein Versicherungskonto für einen Versicherten der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist? Einfach gesagt! Ein Versicherungskonto ist eine Sammlung von datentechnisch erfassten Sozialdaten des Versicherten, die für eine spätere Rentenzahlung oder andere Leistungen aus dem SGB VI (Rehaleistungen) notwendig sind.
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§ 149 SGB VI regelt die Details zur Führung eines Versicherungskontos. Das Versicherungskonto enthält sämtliche Daten, die zur Durchführung der Versicherung und für die Feststellung und Erbringung von Leistungen erforderlich sind. Die gesetzliche Pflicht ein Versicherungskonto zu führen ist eng an der Pflicht zur Rentenauskunft nach § 109 SGB VI gebunden.
Der jeweils zuständige Rentenversicherungsträger ist berechtigt und verpflicht für jeden bei ihm Versicherten ein Versicherungskonto zu führen. Für sein Versicherungskonto wird dem Versicherten seine Versicherungsnummer zugeordnet. Die Vergabe der Versicherungsnummer erfolgt zwingend nach dem § 147 SGB VI in Verbindung mit der VKVV (Verordnung Vergabe Versicherungsnummer, Kontoführung und Versicherungsverlauf).
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Im Versicherungsverlauf werden folgende Daten gespeichert:
Die Speicherung von Daten im Versicherungskonto erfolgt auf Grund des § 148 SGB VI und den §§ 67 fortlaufende SGB X. Eine Vorratsdatenspeicherung ist verboten. Die Daten werden nur nach zwingender Erforderlichkeit gespeichert.
Für die Gewährung von zukünftigen Leistungen aus der gesetzlichen Rente sind folgende Daten im Versicherungskonto notwendig:
Alle die vorgenannten Daten zählen zu den Sozialdaten nach § 67 Absatz 2 SGB X und Art.4 DSGVO
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