Das Ver­sicherungs­konto

Ohne Versicherungskonto keine Rente!

Viele reden von einer Kontenklärung oder einem Versicherungskonto! Was aber ist genau ein Versicherungskonto in der gesetzlichen Renten­versicherung? Welchen Inhalt hat es und welche Funktion erfüllt es. Auskunft darüber gibt uns der § 149 SGB VI. Wir geben eine Übersicht über die Antworten zu den einzelnen Fragen! Wo? In  dem Renten-ABC von www.rentenbescheid24.de.

Was ist ein Versicherungskonto für einen Versicherten der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist? Einfach gesagt! Ein Versicherungskonto ist eine Sammlung von datentechnisch erfassten Sozialdaten des Versicherten, die für eine spätere Rentenzahlung oder andere Leistungen aus dem SGB VI (Rehaleistungen) notwendig sind.


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Was ist ein Versicherungskonto: § 149 SGB VI

§ 149 SGB VI regelt die Details zur Führung eines Versicherungskontos. Das Versicherungskonto enthält sämtliche Daten, die zur Durchführung der Versicherung und für die Feststellung und Erbringung von Leistungen erforderlich sind. Die gesetzliche Pflicht ein Versicherungskonto zu führen ist eng an der Pflicht zur Rentenauskunft nach § 109 SGB VI gebunden.

Was ist ein Versicherungskonto: Inhalt des Versicherungskontos

Der jeweils zuständige Rentenversicherungsträger ist berechtigt und verpflicht für jeden bei ihm Versicherten ein Versicherungskonto zu führen. Für sein Versicherungskonto wird dem Versicherten seine Versicherungsnummer zugeordnet. Die Vergabe der Versicherungsnummer erfolgt zwingend nach dem § 147 SGB VI in Verbindung mit der VKVV (Verordnung Vergabe Versicherungsnummer, Kontoführung und Versicherungsverlauf).


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Im Versicherungsverlauf werden folgende Daten gespeichert:

  • Daten zur Feststellung der Versicherungs-und Beitragspflicht,
  • Daten zur Durchführung der Versicherung und
  • Daten zur Feststellung und Erbringung von Leistungen aus der gesetzlichen Rente inklusive der Rentenauskunft.

Die Speicherung von Daten im Versicherungskonto erfolgt auf Grund des § 148 SGB VI und den §§ 67 fortlaufende SGB X. Eine Vorratsdatenspeicherung ist verboten. Die Daten werden nur nach zwingender Erforderlichkeit gespeichert.

Was ist ein Versicherungskonto: Daten für Leistungen aus der Rentenversicherung

Für die Gewährung von zukünftigen Leistungen aus der gesetzlichen Rente sind folgende Daten im Versicherungskonto notwendig:

  • persönliche Daten der oder des Versicherten,
  • Daten über gezahlte Beiträge aus einer Pflichtversicherung, freiwilligen Versicherung oder Nachversicherung, KErsatz von Versicherungskarten, Verfolgungszeiten, glaubhaft gemachte Zeiten, Zeiten nach dem Fremdrentengesetz,
  • Daten für rentenrechtliche Zeiten nach § 54 SGB VI,
  • Daten zum Versorgungsausgleich und medizinische Daten.

Alle die vorgenannten Daten zählen zu den Sozialdaten nach § 67 Absatz 2 SGB X und Art.4 DSGVO


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Was ist ein Versicherungskonto?

Mit dieser Übersicht ist nun klar, was ein Versicherungs­konto im Rentenrecht ist und welche Funktion es erfüllt. Für uns Rentenberater ist der Versicherungs­verlauf immer das Herzstück einer Rentenauskunft oder Rentenbescheid. Er sagt uns, wie das Versicherungs­leben des Versicherten aussieht, ob Lücken bestehen und ob gegebenenfalls eine Kontenklärung durchzuführen ist. Daneben geht es auch um die rechtliche Bewertung von Rentenzeiten. Ob es eine Pflicht­beitrags­zeit oder Anrechnungszeit ist. Denn es geht immer um die Rente und ob diese stimmt!

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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

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Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Deutsche im Ausland

Im Ausland leben und die deutsche Rente beziehen.

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