Flexi­renten­­gesetz 2017

Die neue Teilrente kam

Am 08. Dezember 2016 wurde das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz – FlexiG) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de berichten im Renten-ABC von diesem Gesetz und seinen Zielen.

Das Flexirentengesetz 2017 stand unter dem Hintergrund der Anhebung der Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Rente von 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr. Dies erfolgt in Stufen. Der vorzeitige Rentenbeginn ist mit der Altersrente für langjährig Versicherte unter Inkaufnahme von Abschlägen möglich. Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat vorzeitigen Rentenbeginn. Bei späterer Inanspruchnahme der Regelaltersrente als zum 67. Lebensjahr oder dem individuellen Lebensjahr für den stufenweisen Eintritt gibt es einen Aufschlag von 0,5 % pro Monat. Der frühestmögliche Rentenbeginn liegt bei einer vorzeitigen Altersrente bei 63 Lebensjahren. Für Schwerbehinderte Menschen steigt der frühestmögliche Renteneintritt vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr an.

Die Hinzuverdienstmöglichkeiten waren bis zum Flexirentengesetz starr geregelt. Erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze konnte dagegen unbegrenzt dazu verdient werden. Daneben auch noch die neuen Varianten des Rückkaufs von Abschlägen bei einer vorgezogenen Altersrente.

Das Flexirentengesetz 2017: Übersicht der Änderungen

Mit dem neuen FlexiG 2017 werden folgende gesetzgeberischen Maßnahmen zur Flexibilisierung in der Altersrente ergriffen:

  • Die Teilrente und der Hinzuverdienst werden flexibel,
  • Die Teilrente und der Hinzuverdienst werden individuell miteinander kombinierbar,
  • Ausweitung der Versicherungspflicht für Vollrentner bis zur Regelaltersgrenze,
  • Wahlrecht der Vollrentner, ob sie nach der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig bleiben wollen, wenn sie weiter neben der Rente arbeiten gehen,
  • Versicherte können früher und verbessert (flexibler) besondere Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um Abschläge auszugleichen,
  • Es gibt neue und verbesserte Regelungen im Bereich der Prävention und Rehabilitation zur Leistung der Teilhabe in der Rentenversicherung,
  • Der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte über der Regelaltersgrenze entfällt befristet für 5 Jahre,
  • Wegfall der Kofinanzierung der Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber bei einer Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten,
  • Erhöhung des Anreizes für die berufliche Weiterbildung in Kleinstunternehmen.
Das Flexirentengesetz 2017: Problemlösung

Mit dem Flexirentengesetz sollten mehrere Probleme gelöst werden.

Zum einen geht es um das flexible Arbeiten des Versicherten bis zur Regelaltersgrenze. Dieses Arbeiten wird durch verschiedene Maßnahmen des Flexirentengesetzes 2017 in den SGB VI und SGB III gefördert.

Die Möglichkeiten bis zur Regelaltersgrenze neben der Rente zu arbeiten, werden durch die Einführung einer stufenlosen Teilrente deutlich verbessert. Der Hinzuverdienst wird im Rahmen einer ganzjährigen Betrachtung stufenlos bei der Rente berücksichtigt.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Dies gilt auch bei einer Erwerbsminderungsrente!

Versicherte, die bei einer vorgezogenen Altersrente weiterarbeiten, erhöhen damit künftig ihre Rentenansprüche.

Vollrentner sind während des Rentenbezuges und Hinzuverdienst bis zur Regelaltersgrenze weiter versicherungspflichtig in der Rente versichert. Sie können sogar nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten und so höhere Rentenansprüche nach der Regelaltersgrenze erwerben. Diese Rentenansprüche werden auch in der Künstlersozialversicherung umgesetzt.

Mit dem Flexirentengesetz werden die Gestaltungsmöglichkeiten des Versicherten für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente ohne Abschlag verbessert. Sie können ab dem Jahr 2017 schon mit dem 50. Lebensjahr gezielt und damit flexibel Beiträge zur Rentenkasse einzahlen um Abschläge zurückzukaufen.

Das Flexirentengesetz 2017: Die neue Rentenauskunft

Hierzu gibt es eine neue Rentenauskunft, die inhaltlich verbessert über die Fragen des Hinausschiebens des Renteneintritts informieren soll.

Im Bereich der Prävention und Reha wird es eine Stärkung der Leistung für die Versicherten geben. Diese sind daher noch besser geeignet, die Gesundheit und insbesondere die Erwerbsfähigkeit der Versicherten und ihrer Kinder und damit auch ihren Verbleib im Erwerbsleben oder ihren Eintritt in das Erwerbsleben zu sichern.

Arbeitgeber werden gefördert, wenn sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigen. Der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung entfällt in diesen Fällen der Weiterbeschäftigung für maximal 5 Jahre. Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Arbeitgeber mussten aber weiter den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen, ohne dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Gegenleistung gehabt hätte.

Fazit

Ein Reformgesetz, in welchem der Gesetz­geber Mut und Kreativität bewiesen hat. In vielen Punkten hat er mit diesem Gesetz echte Erleichterungen für die Versicherten und die Arbeit­geber gebracht. Zumal das RV-Leistungs­verbesserungs­gesetz mit der Ausweitung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte dafür sorgte, dass bis heute (2019) viele hundert­tausend Neu­rentner in die Rente gegangen sind und somit dem Arbeits­markt fehlen.

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Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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