Das RV-Leistungsverbesserungs-und-Stabilisierungsgesetz

Das Rentenpaket 2019

Das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 28.November 2018 ist ein breit angelegtes Rentengesetz zur Änderung verschiedener Vorschriften in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI. Wir haben in der Vergangenheit schon über verschiedene Aspekte dieses Gesetzesvorhabens berichtet. Zum 01.01.2019 gehen viele Regelungen des Rentenpakts 2019 an den Start. Hier ein kurzer zusammenfassender Überblick in unserem Renten-ABC.

Das RV-Leistungsverbesserungs-und-Stabilisierungsgesetz ist ein Artikelgesetz. In Artikel 1 werden die Änderungen des gesetzlichen Rentenrechts vorgenommen. Und der Wortlaut der neuen gesetzlichen Regelungen. Betroffen sind im Detail folgende Änderungen (Aufzählung nicht vollständig):

  • §§ 56, 59, 70, 89, 127, 149, 154, 163, 194, 249, 253 a, 255e SGB VI.

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Das RV-Leistungsverbesserungs-und-Stabilisierungsgesetz: Änderungen im Überblick

2019 wird es folgende Änderungen im Rentenrecht geben:

Das RV-Leistungsverbesserungs-und-Stabilisierungsgesetz: Gründe für die Gesetzesregelungen

Der Gesetzgeber will mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz 2019 das Kernversprechen des Sozialstaates einhalten. Das nach einem Leben voller Arbeit jeder Versicherte im Alter gut abgesichert ist. Dies dient auch dem Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein starkes Fundament der Absicherung im Alter. Sie bedarf aber immer wieder Anpassungen und Veränderungen im System der gesetzlichen Rente. Dabei sind viele Interessen gegeneinander abzuwägen.


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Die Interessen der Rentnerinnen und Rentner und die der Beitragszahler. Diese dürfen nicht finanziell übermäßig belastet werden und müssen auf die Rentenversicherung für die Zukunft vertrauen können. Gleichwohl auch die Rentenempfänger darauf vertrauen dürfen, dass sie im Alter oder im Fall der Krankheit Rentenleistungen erhalten. Auch weil sie Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Aus diesen Gründen ist es aus Sicht des Gesetzgebers notwendig das Sicherungsniveau und den Beitragssatz ständig zu überprüfen und anzupassen. Der Gesetzgeber muss für vertrauensbildende Maßnahmen sorgen, die generationsübergreifend gelten.

Fazit

Viele Gründe für ein neues Rentengesetz. 2019 wird ein spannendes Jahr in der Rente. Mit vielen Änderungen. Die neue Rentenerhöhung 2019 zum 01.Juli 2019 steht auch vor der Tür. Wir werden weiter berichten!


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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