Das RV-Leistungsverbesserungs-und-Stabilisierungsgesetz ist ein Artikelgesetz. In Artikel 1 werden die Änderungen des gesetzlichen Rentenrechts vorgenommen. Und der Wortlaut der neuen gesetzlichen Regelungen. Betroffen sind im Detail folgende Änderungen (Aufzählung nicht vollständig):
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2019 wird es folgende Änderungen im Rentenrecht geben:
Der Gesetzgeber will mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz 2019 das Kernversprechen des Sozialstaates einhalten. Das nach einem Leben voller Arbeit jeder Versicherte im Alter gut abgesichert ist. Dies dient auch dem Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein starkes Fundament der Absicherung im Alter. Sie bedarf aber immer wieder Anpassungen und Veränderungen im System der gesetzlichen Rente. Dabei sind viele Interessen gegeneinander abzuwägen.
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Die Interessen der Rentnerinnen und Rentner und die der Beitragszahler. Diese dürfen nicht finanziell übermäßig belastet werden und müssen auf die Rentenversicherung für die Zukunft vertrauen können. Gleichwohl auch die Rentenempfänger darauf vertrauen dürfen, dass sie im Alter oder im Fall der Krankheit Rentenleistungen erhalten. Auch weil sie Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Aus diesen Gründen ist es aus Sicht des Gesetzgebers notwendig das Sicherungsniveau und den Beitragssatz ständig zu überprüfen und anzupassen. Der Gesetzgeber muss für vertrauensbildende Maßnahmen sorgen, die generationsübergreifend gelten.
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