Arbeitsvertrag versus Dienst-oder Werkvertrag

Arbeitnehmer oder selbstständiger Werkvertragsnehmer

Arbeitnehmer oder selbstständiger Werkunternehmer. Diese Frage hat Auswirkung auf die Statusfeststellung. Wer ist also sozialversicherungspflichtig beschäftigt und wer nicht. Damit entscheidet sich, ob Beiträge gezahlt werden müssen oder nicht! Für Einzelunternehmer, die als selbstständige Schweizer, Rohrleger oder im Baubereich arbeiten, eine extrem wichtige Frage. Wir gehen kurz auf die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer und Dienst-oder Werkvertrag ein.

Der Arbeitsvertrag versus Dienst-oder Werkvertrag ist ein spannendes Einzelthema im weiten Feld der Statusfeststellung. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben am 20.Juni 2018 ein neues Beratungsangebot zu diesem Thema online gestellt.


Status­prüfung - Status­fest­stellung Schaffen Sie Klarheit über Ihren Sozial­versicherungs­status - abhängige Beschäftigung oder SelbständigkeitStatusprüfung

Sozial­­versicherungs­­status klären

- Status klären: abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit
- mgl. Befreiung von der Sozialversicherungspflicht nutzen

mehr erfahren


Arbeitsvertrag versus Dienst-oder Werkvertrag: Die Abgrenzung

Der Arbeitnehmer unterscheidet sich rechtlich vom freien Dienstnehmer oder Werkvertragnehmer von persönlichen Grad der Abhängigkeit bei der Abarbeitung der vertraglich geschuldeten Leistung. Der Arbeitnehmer ist ein Sonderfall des Dienstvertragsverhältnisses nach bürgerlichem Recht.

Arbeitnehmer ist die Person, die weisungsgebunden vertraglich vereinbarte Leistungen in der von seinem Dienstherrn bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. Dabei unterliegt er dem Weisungsrecht oder Direktionsrecht seines Arbeitgebers.

Die Abhängigkeit zeigt sich insbesondere an folgenden Kriterien:

  • Inhalt,
  • Durchführung, Zeit,
  • Dauer,
  • Ort der zu erbringenden Leistung werden durch den Dienstherrn bestimmt.

Daneben kann sich die Abhängigkeit auch aus einer detaillierten und den persönlichen Freiraum stark einschränkenden Vertragsgestaltung ergeben oder aus den tatsächlichen Vertragsdurchführungen.

Der Grad der persönlichen Abhängigkeit wird von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit bestimmt. Es gibt keine abstrakten Gesichtspunkte für die bestimmte Abhängigkeit zur jeweiligen Tätigkeit.

Manche Tätigkeiten können im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder mit freien Dienst- oder Werkverträgen erbracht werden. Aus der Art der Organisation der Tätigkeit kann auch auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis geschlossen werden.


zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Wie kann der Wechsel gelingen. Die Initiative von rentenbescheid24.de zeigt die verschiedenen Lösungen auf. Die Initiative auf krankenkasse-wechsel-dich.deInitiative für Deutschland

zurück in die GKV

- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de

mehr erfahren


Arbeitsvertrag versus Dienst-oder Werkvertrag: Die Selbstständigkeit

Selbstständig ist, wer das unternehmerische Risiko, die Gestaltungsfreiheit hat und die eigenen Chancen für sein Handeln selbst wahrnimmt. Er betreibt Eigenwerbung.

Typische Kriterien des unternehmerischen Handelns sind:

  • Leistung auf eigene Rechnung und im eigenen Namen,
  • Eigenständige Entscheidung über die Einkaufs-und Verkaufspreise,
  • Eigenständiger Warenbezug,
  • Einstellung von Personal,
  • Einsatz von Kapital und Maschinen,
  • Zahlungsweise der Kunden, Rabatte, Stundungsvarianten usw,
  • Kundenaquise,
  • Werbemaßnahmen, eigener Briefkopf,
  • Amtliche Eintragungen oder Genehmigungen ist ein Hinweis auf ein selbstständige Tätigkeit,
  • Die Gewerbeeintragung als solches ist nur ein schwaches Indiz,
  • Die Eintragung in die Handwerksrolle ist ein starkes Indiz für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit,
Arbeitsvertrag versus Dienst-oder Werkvertrag: Der Auftraggeber als GmbH

Ist der Auftraggeber eine Gesellschaft im Sinne einer juristischen Person, wie die GmbH, AG, UG, SE wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Auftraggeber ausgeschlossen. Diese Rechtslage bezieht sich nur auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Nicht jedoch bei den Mitarbeitern des Auftraggebers.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Ist der Auftraggeber eine Personengesellschaft, wie eine oHG, KG GmbH & Co.KG oder GbR so wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis in der Regel auch ausgeschlossen sein. Dies gilt aber nicht, wenn die Merkmale einer weisungsgebundenen Beschäftigung gegenüber der Selbstständigkeit überwiegen.

Arbeitsvertrag versus Dienst-oder Werkvertrag

Die Deutsche Rentenversicherung ist bei Werkvertragnehmern (Bau, Rohrleitungsbau, Schweißern usw.) schnell in der Prüfung und schaut genau hin. Deshalb unser Tipp! Vor Aufnahme eines Vertragsverhältnisses oder innerhalb eines Monats nach Aufnahme ein optionales Statusverfahren einleiten. Dann noch die Zustimmung nach § 7a Absatz 6 SGB IV erklären und den Eintritt der Versicherungspflicht nach Bekanntgabe des Statusbescheides abwarten. Gegebenenfalls Widerspruch und Klage einreichen!


Sorglos-Pakete von rentenbescheid24.de, lehnen Sie sich zurück, der rentenberater übernimmt die notwendigen Schritte auf dem Weg zur Rente für Sie.Sorglos-Pakete für die Rente

Meine Rente? Mein Rentenberater!

- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Renten­produkte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Witwen/r - Waisen- Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung