Renten ABC - Renten­rechtliche Zeiten

Was rentenrechtliche Zeiten sind und wofür sind sie notwendig

Renten­rechtliche Zeiten

Der Begriff rentenrechtliche Zeiten ist mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuch Nr.6 am 01.01.1992 eingeführt worden. Er ist in § 54 SGB VI erläutert. Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen:

  • Beitragszeiten
  • Beitragsfreie Zeiten und
  • Berücksichtigungszeiten


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Rentenrechtliche Zeiten können für einen Rentenanspruch anspruchauslösend wirken, wenn die jeweilige Wartezeit erfüllt ist. Sie haben für die Rentenberechnung und Rentenhöhe Wirkung. Aber nicht nur das. Eine Rente ist grundsätzlich als Gesamtleistung, also unter Berücksichtigung der in der allgemeinen und knappschaftlichen Rentenversicherung anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten, zu berechnen.

Nähere Informationen zu:

→ Beitragsfreie Zeiten

→ Beitragszeiten

→ Beitragszeiten nach Bundesrecht

→ Vollwertige Beitragszeiten

→ Beitragsgeminderte Zeiten

→ Berufsausbildung

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung

→ Beitragszeiten für Erziehung und Pflege von Kindern

→ Beitragszeiten für die Zeiten der Lehre

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Sozialleistungen

→ Pflichtbeitragszeiten Zivildienst und Wehrdienst

→ Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

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