Renten­rechtliche Beitrags­zeiten nach Bundesrecht

Beitragszeiten nach Bundesrecht

  1. Beitragszeiten sind Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind oder für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten, § 55 SGB VI.
  2. Beitragszeiten sind auch solchen Zeiten, für die ein Zuschlag an Entgeltpunkten gemäß § 70 Absatz 3a SGB VI zu ermitteln ist, weil gleichzeitig Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Zeiten der Pflege eine pflegebedürftigen Kindes vorliegen.
  3. Beitragszeiten im Bundesgebiet sind Zeiten, für die Beiträge in den alten Bundesländern nach dem 08.05.1945 und im Beitrittsgebiet nach dem 02.10.1990 gezahlt worden sind, § 113 Absatz1 Satz 2 SGB VI.
Folgende weitere Beitragszeiten nach Bundesrecht sind anzuerkennen:
  • Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung,
  • Fiktive Beitragszeiten für Berücksichtigungszeiten,
  • Fiktive Beitragszeiten für Lehrzeiten,
  • Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Beiträgen der Bundesagentur für Arbeit bei Bezug von ALG-1, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld in der Zeit vom 01.07.1978 bis zum 31.12.2982,
  • Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Beiträgen sonstiger Leistungsträger in der Zeit vom 01.10.1974 bis zum 31.12.1983, § 247 Absatz 2 SGB VI,
  • Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Beiträgen des Bundes wegen Bezugs von Mutterschaftsgeld in der Zeit vom 01.07.1979 bis zum 31.12.1983
  • Zeiten mit Beiträgen für Anrechnungszeiten vom 01.01.1984 bis zum 31.12.1991, die ein Versicherter ganz oder teilweise getragen hat, § 247 Absatz1 SGB VI,
  • Pflichtbeitragszeiten wegen Bezugs von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe ab 01.01.1992, sowie Pflichtbeitragszeiten aufgrund der Antragspflichtversicherung, §§ 3, 4 SGB VI
  • Pflichtbeitragszeiten wegen gesetzlichen Wehrdienst oder Zivildienst, §§ 3 , 248 SGB VI
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege einer pflegebedürftigen Person, § 3 SGB VI
  • Beitragszeiten im Beitrittsgebiet, § 248 Absatz 3 SGB VI sowie fiktive Beiträge für voll erwerbsgeminderte Versicherte im Beitrittsgebiet
  • Beitragszeiten im Saarland, § 248 SGB VI
  • Beitragszeiten nach Reichsrecht,
  • Zeiten der Nachversicherung,
  • Beitrags-und Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz
Nähere Informationen zu:

→ Beitragsfreie Zeiten

→ Beitragszeiten

→ Beitragszeiten nach Bundesrecht

→ Vollwertige Beitragszeiten

→ Beitragsgeminderte Zeiten

→ Berufsausbildung

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung

→ Beitragszeiten für Erziehung und Pflege von Kindern

→ Beitragszeiten für die Zeiten der Lehre

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Sozialleistungen

→ Pflichtbeitragszeiten Zivildienst und Wehrdienst

→ Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

 

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Rentenprodukte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontaktformular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung