Hoch­schul­zeiten für die Rente

Was gilt für die Rente?

Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben in ihrem Renten-ABC zu den Begriffen Anrechnungszeiten und Schulausbildungszeiten geschrieben. Nunmehr klären wir auf, um was es bei den Hochschulzeiten für die Rente im Detail geht.

Hochschulzeiten für die Rente sind Anrechnungszeiten. Anrechnungszeiten sind rentenrechtliche Zeiten, die in verschiedene Wartezeiten einfliessen können und auch in der Berechnung der Rente eine Rolle spielen. Hochschulzeiten sind Zeiten einer schulischen Ausbildung, ein Teil davon.

Nochmals zur Klarstellung. Zeiten der schulischen Ausbildung sind Anrechnungszeiten nach § 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch Nr. 6.

Das Gesetz erfasst folgende Zeiten der schulischen Ausbildung:

  • Die Schulausbildung
  • Fachschulausbildung,
  • Hochschulausbildung
  • Und berufsvorbereitende Maßnahmen.

Die gesetzliche Rentenversicherung erfasst in einer Anlage zum § 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in vielen Beispielsfällen Zeiten einer Ausbildung mit der Ausbildungsstätte und ihrer rechtlichen Beurteilung.


Rentenberatung: Zusatz- und Sonder­versorgungs­rente DDR – Intelligenz­rente Erfahren Sie endlich ganz genau, ob Sie als Ingenieur, Ingenieurökonom, als Arzt, als Lehrer und Erzieher, als Mitarbeiter im Staatsapparat, Mitarbeiter gesellschaftliche Organisationen, Betriebsangehöriger von Carl-Zeiss oder Angehöriger der NVA, der Polizei der DDR, des Zoll oder des ehemaligen Minsiteriums für Staatssicherheit zusätzliche Rentenansprüche geltend machen können?Renten der DDR - Intelligenzrente

Beratung Sonder- Zusatzrenten der DDR

Erfahren Sie endlich ganz genau, ob Sie z.B. die Intelligenzrente der DDR als zusätzliche Rentenansprüche für Ihre Rente geltend machen können?

mehr erfahren


Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Lücken zwischen zwei Ausbildungsgängen

Anrechnungszeiten sind immer wieder Thema vor dem Sozialgericht, vor allem die Überbrückungstatbestände.

Kommen wir jetzt zur Hochschulausbildung für unser Renten-ABC und zum besseren Verständnis.

Hochschulzeiten für die Rente: Allgemeines zur Hochschulausbildung

Was steht hinter dem Begriff Hochschulausbildung als Teil der Anrechnungszeiten Schulausbildung?

Zeiten der Hochschulausbildung sind grundsätzlich die Zeiten, in denen Studenten als ordentliche Hörer an einer Hochschule immatrikuliert sind und einen geregelten Ausbildungsgang durchlaufen. Dieser muss auf den Erwerb eines akademischen Grades gerichtet sein.

Akademischer Grad kann sein:

  • Magister,
  • Diplom,
  • Staatsexamen,
  • Bachelor oder Master.

Hochschulen sind alle Ausbildungsstätten, die von einer zuständige Stelle als Hochschule anerkannt werden. Als Hochschulen zählen insbesondere:

  • Fachhochschulen,
  • Bergakademien,
  • Universitäten,
  • Landwirtschaftliche Hochschulen,
  • Hochschulen der Musik oder der Bildenden Künste
  • Tierärztliche Hochschulen,
  • Technische Hochschulen,
  • Pädagogische Hochschulen
  • und Wirtschaftshochschulen.
Hochschulzeiten für die Rente: Details zu Hochschulausbildung

Die Hochschulausbildung muss die Zeit und Arbeitskraft des Versicherten überwiegend in Anspruch genommen haben. Die überwiegende Inanspruchnahme liegt vor, wenn die Ausbildung mit einem Zeitaufwand von mehr als 20 Stunden pro Woche betrieben wurde. Dies gilt auch für ein Abendstudium so ein Urteil des BSG vom 23.08.1989, 10 RKG 5/86.


Rentenpaket Zusatz- und Sonder­­versorgungs­­rente DDR: Zugangs­­voraus­setzungen /Verwaltungs­­verfahren / Antrag auf die Zusatz­­ver­sorgungs­­rente oder Sonder­­versorgungs­­rente DDR und zusätzliche Arbeits­­entgelte Erfahren Sie endlich ganz genau, ob Sie als Ingenieur, Ingenieurökonom, als Arzt, als Lehrer und Erzieher, als Mitarbeiter im Staatsapparat, Mitarbeiter gesellschaftliche Organisationen, Betriebsangehöriger von Carl-Zeiss oder Angehöriger der NVA, der Polizei der DDR, des Zoll oder des ehemaligen Minsiteriums für Staatssicherheit zusätzliche Rentenansprüche geltend machen können? Gehen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen für die Sonderversorgungsrente oder Zusatzversorgungsrente erfüllen! Rentenexperten übernehmen für Sie das Verwaltungsverfahren! Und stellen für Sie den Antrag auf Zusatzversorgungsrente oder Sonderversorgungsrente der DDR! Lehnen Sie sich zurück und profitieren Sie von einem Plus für Ihre Rente.Renten der DDR

Rentenpaket Sonder- Zusatzrenten der DDR

- Prüfen der Erfolgs­aussichten und Verwaltungsverfahren
- Antragstellung  Zusatz-Sonderversorgungsrente
- Durchsetzen - und Prüfen

mehr erfahren


Die zeitliche Inanspruchnahme wird ermittelt durch:

  • die Anwesenheitszeiten an der Ausbildungsstätte,
  • den Vorbereitungszeiten, Lernen, Hausarbeiten usw.
  • und den zeitlichen Aufwand um an die Hochschule zu kommen.

Diese Zeiten werden zusammengerechnet.

Es wird angenommen, dass für die Zeiten der Immatrikulation die überwiegende Inanspruchnahme vorliegt- also erfüllt ist.

Bei Teilzeitstudenten müssen mehr als 20 Stunden nachgewiesen sein.

Ergänzungsstudiengänge, Weiterbildungskurse die von Universitäten angeboten werden sind grundsätzlich keine Hochschulausbildzeiten. Wird aber auf Grund einer solchen Ausbildung ein neuer akademischer Grad erworben, ist grundsätzlich eine Hochschulausbildung gegeben.

Promotionsstudiengänge sind keine Hochschulausbildung nach § 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI auch wenn ein neuer akademischer Grad erworben wird.

Für die Frage der Hochschulausbildung kommt es immer auf den Status der Ausbildungsstätte an. Dies kann gerade bei einem Wechsel der Ausbildungsstätten entscheidend für die rechtliche Zuordnung sein.

Hochschulzeiten für die Rente: Semesterferien, Beurlaubung usw.

Semesterferien gehören zu den Hochschulzeiten, wenn eine Immatrikulation besteht. Die Semesterferien liegen auch vor, wenn der Studierende mit Semesterende die eine Hochschule verlässt und unmittelbar sein Studium an einer anderen Hochschule fortsetzt.

Keine Semesterferien liegen als Hochschulzeiten vor, wenn der Student sein Studium verlässt, unterbricht oder abbricht oder exmatrikuliert wird.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Die Beurlaubung ist auch eine anrechenbare Hochschulzeit. Dies immer dann, wenn die Immatrikulierung weiterfort besteht und die Ausbildung weiterhin die zeit und Arbeitskraft des Studenten in Anspruch nimmt.

Beispiel: Dauer der Beurlaubung für 2 Semester um sich auf eine Abschlussprüfung vorzubereiten

Wird hingegen die Beurlaubung aus privaten Gründen vorgenommen, um eine Weltreise zu machen oder einen Familienangehörigen zu pflegen, so liegt keine anrechenbare Urlaubszeit als Hochschulausbildungszeit vor.

Wurde der Student exmatrikuliert und bereitet sich trotzdem auf eine Prüfung vor, so zählen diese Zeiten der Prüfungsvorbereitung zwischen der Exmatrikulation und dem Beginn der Prüfung, wenn nicht mehr als 12 Kalendermonate vergangen sind, als Zeiten der Hochschulausbildung. Wieder aber unter der Voraussetzung, dass die Prüfungsvorbereitung Zeit und Arbeitskraft von mehr als 20 Stunden in der Woche in Anspruch genommen hat.

Bitte beachten. Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät... Hier sollten Sie genauer hinsehen! Prüfungszeit ist Hochschulausbildungszeit

Die Prüfungen an einer Universität oder anerkannten Hochschulstätte sind Hochschulausbildungszeit, wenn die dadurch mehr als 20 Stunden pro Woche Arbeitszeit in Anspruch genommen wird.

Beispiel: Schriftliche und mündliche Prüfungen über längere Zeit!

Hochschulzeiten für die Rente: Gasthörer und Streiksemester

Gasthörerzeiten sind grundsätzlich keine Anrechnungszeiten nach § 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI.

Wird hingegen ein Gasthörersemester voll auf das Ausbildungsziel angerechnet, so können diese Zeiten als Hochschulausbildungszeiten angerechnet werden.

Zeiten der Teilnahme an einem Hochschulstreik sind bis zur Dauer eines Semesters Zeiten der Hochschulausbildung, wenn der Student weiter immatrikuliert ist. Darüber hinaus gehende Zeiten des Hochschulstreiks sind keine Zeiten der Hochschulausbildung mehr.


Sorglos-Pakete von rentenbescheid24.de, lehnen Sie sich zurück, der rentenberater übernimmt die notwendigen Schritte auf dem Weg zur Rente für Sie.Sorglos-Pakete für die Rente

Meine Rente? Mein Rentenberater!

- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen

mehr erfahren


Hochschulzeiten für die Rente: Beginn und Ende der Hochschulausbildung

Die Hochschulausbildung beginnt regelmäßig am Tag des Semesterbeginns:

  • an den meisten deutschen Hochschulen am 01. April oder 1. Oktober eines Jahres
  • an den meisten Fachhochschulen am 01. März oder 01.09. eines Jahres,
  • aber nur dann, wenn die Einschreibung ( Immatrikulation) bis spätestens zum Ablauf des Folgemonats erfolgt: 01.10.2018 – 30.11.2018 Einschreibung.

Beim Ende des Hochschulstudiums ist zu unterscheiden, ob dieses mit oder ohne Prüfung beendet wurde.

Ende Hochschulstudium mit Prüfung:

  • Ende der Hochschulausbildung = Abschlussprüfung zur Erreichung des vorgesehenen akademischen Grades, unbeachtlich ist, wann das Prüfungszeugnis ausgehändigt wurde
  • so auch das BSG mit Urteil vom 15.Oktober 1985, 11 a RA 44/84
  • für nach der Abschlussprüfung liegende Zeiten des Zusatzstudiums oder eines Weiterbildungskurses liegen keine Hochschulausbildungszeiten vor
  • etwas anderes gilt nur, wenn durch diesen Weiterbildungslehrgang usw. ein neuer akademischer Grad /Titel erworben wird

Beispiel für eine anerkanntes weiteres Studium!

Studium mit Abschluss Magister, danach ein weiteres Studium mit Bachelor abgeschlossen und im gleichen Studiengang mit jetzt der Grad des Masters erworben. Das Ende der Studienzeit kann auch die Doktorprüfung sein.

Keine anrechenbare Studienzeit liegt vor, wenn vor der Promotion schon im gleichen Studiengang erfolgreich ein Diplom erreicht wurde. Dann endet die Hochschulausbildung am Tag der Abschlussprüfung.


Rentenberatung durch gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf rentenbescheid24.de Antworten auf Rentenfragen und Klären der Ansprüche... Übersicht über und auf dem Weg zur RenteBeratung zur Rente

Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten

- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente

mehr erfahren


In der ehemaligen DDR wurde oft als Zwischenprüfung der Titel Ingenieur erreicht und danach in der Abschlussprüfung der Diplom-Titel ( Dipl-Ing.) erreicht. Damit war die Hauptprüfung zum Ing. nur eine Zwischenprüfung. Die Hochschulausbildung war dann erst beendet mit Erreichen des Dipl-Ing.

Hochschulzeiten für die Rente: Aspirantur / Exmatrikulation

Zeiten der Aspirantur oder Forschungs­studium in der ehemaligen DDR sind keine Anrechnungszeiten, wenn vorher schon ein abgeschlossenes Studium abgeschlossen wurde. Egal was für ein akademischer Titel und um welche Studien­richtung es sich handelte. Die Hochschulausbildung endet immer am Tag der Exmatriku­lation oder wenn das Studium ohne Prüfung abgebrochen oder unterbrochen oder in sonstiger Weise beendet wird. Die Zeit nach der Exmatri­kulation bis zum Semesterende ist keine Anrechnungszeit für die Hochschul­ausbildung. Sie kann aber ausnahmsweise vorliegen, wenn der Student im sich unmittelbar nach der Exmatri­kulierung anschließenden Semester an einer neuen Hochschule einschreibt und weiterstudiert. Dann ist eine durchgehende anrechenbare Hochschul­ausbildungs­zeit gegeben.


früher in Rente gehen mit der beratung von rentenbescheid24.de erhalten Sie den genauen Plan und die notwendigen Informationen für den vorzeitigen Arbeitsausstieg .Beratung "Früher in Rente gehen"

So gelingt der frühere Rentenbeginn!

- Beratung zum genauen Renteneintrittstermin
- Abschläge vermeiden oder ausgleichen
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Renten­produkte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Witwen/r - Waisen- Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung