Renten­rechtliche Zeiten - Zeiten mit vollwertigen Beiträgen

Rentenrecht­liche Zeiten – Zeiten mit vollwertigen Beiträgen

Zeiten mit vollwertigen Beiträgen sind Kalendermonate, die ausschließlich mit Beiträgen belegt sind und keine beitragsgeminderten Zeiten enthalten.

Eine vollwertige Zeit liegt immer dann vor, wenn ein Kalendermonat nur zum Teil, auch wenn es nur ein Tag ist, mit einem vollwertigen Beitrag belegt ist.

Vollwertige Beiträge sind Pflichtbeitragszeiten aus Arbeit.

Wenn also jemand in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 gearbeitet hat und nicht krank war, erhält er für 12 Kalendermonate vollwertige Beitragszeiten in seinem Versicherungskonto gutgeschrieben.

 

Nähere Informationen zu:

→ Beitragsfreie Zeiten

→ Beitragszeiten

→ Beitragszeiten nach Bundesrecht

→ Vollwertige Beitragszeiten

→ Beitragsgeminderte Zeiten

→ Berufsausbildung

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung

→ Beitragszeiten für Erziehung und Pflege von Kindern

→ Beitragszeiten für die Zeiten der Lehre

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Sozialleistungen

→ Pflichtbeitragszeiten Zivildienst und Wehrdienst

→ Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

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