Beitragszeiten sind rentenrechtliche Zeiten. Es wird gesetzlich unterschieden zwischen:
Bei vollwertigen Beitragszeiten wird für jeden Kalendermonat die Entgeltpunkte ermittelt, in dem die Beitragsbemessungsgrundlage ( gezahlte Bruttolohn) durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten ( in der Anlage 1b zu SGB VI) für dasselbe Kalenderjahr geteilt wird.
Bei beitragsgeminderten Zeiten wird neben den Entgeltpunkten noch für jeden Kalendermonat mit beitragsgeminderten Zeiten ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt und für jeden Kalendermonat gutgeschrieben.