Renten­rechtliche Zeiten - Beitrags­zeiten

Vollwertige Beiträge und Beitragsgeminderte Zeiten

Renten­rechtliche Zeiten – Beitragszeiten

Beitragszeiten sind rentenrechtliche Zeiten. Es wird gesetzlich unterschieden zwischen:

    • Vollwertigen Beiträgen und
    • Beitragsgeminderten Zeiten.

Die Unterscheidung ist für die Rentenberechnung von erheblicher Bedeutung.

Bei vollwertigen Beitragszeiten wird für jeden Kalendermonat die Entgeltpunkte ermittelt, in dem die Beitragsbemessungsgrundlage ( gezahlte Bruttolohn) durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten ( in der Anlage 1b zu SGB VI) für dasselbe Kalenderjahr geteilt wird.
Bei beitragsgeminderten Zeiten wird neben den Entgeltpunkten noch für jeden Kalendermonat mit beitragsgeminderten Zeiten ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt und für jeden Kalendermonat gutgeschrieben.

Nähere Informationen zu:

→ Beitragsfreie Zeiten

→ Beitragszeiten

→ Beitragszeiten nach Bundesrecht

→ Vollwertige Beitragszeiten

→ Beitragsgeminderte Zeiten

→ Berufsausbildung

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung

→ Beitragszeiten für Erziehung und Pflege von Kindern

→ Beitragszeiten für die Zeiten der Lehre

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Sozialleistungen

→ Pflichtbeitragszeiten Zivildienst und Wehrdienst

→ Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

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